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Priv.-Doz. Dr. Ulrike
Heinrich Anforderungen
an dermokosmetischen Sonnenschutz DermaTronnier,
Institut für Experimentelle Dermatologie, Universität Witten/Herdecke,
Witten Der Begriff Dermokosmetika oder dermopharmazeutische
Produkte wurde von der Gesellschaft für Dermopharmazie (GD) klar definiert.
Dermokosmetika stellen keine neue Produktklasse dar, sondern erfüllen besondere
Anforderungen hinsichtlich ihrer Qualität und Dokumentation. Danach sollen
die kosmetischen Mittel als Dermokosmetika bezeichnet werden, bei denen
der Anwendungszweck unter Mitberücksichtigung dermatologischer und pharmazeutischer
Gesichtpunkte erreicht wird (Lit.: DermoTopics 2001, 1, 92). Einen speziellen
Vertriebsweg z. B. exklusiv über Apotheken, schließt diese Definition
nicht ein. Welche Anforderungen ergeben sich für einen dermokosmetischen
Sonnenschutz? Gemäß der oben genannten Definition sollten dermokosmetische
Sonnenschutzprodukte bestimmten Qualitätsanforderungen genügen.
Hierzu gehören: Ausreichende Dokumentation der galenischen Eigenschaften,
der Inhalts- bzw. Wirkstoffe, der Hautverträglichkeit und der Wirksamkeit
bezüglich des Sonnenschutzes. Diese umfasst einen ausreichenden Schutz sowohl
im UVA- als auch im UVB-Bereich. Wird ein besonderer Schutz bei Lichtdermatosen
ausgelobt, so muss dieser durch spezielle Prüfungen nachgewiesen sein.
Zielgruppe für dermokosmetischen Sonnenschutz sind alle besonders zu
schützenden Anwendergruppen, wie Kinder, sehr hellhäutige Personen (Lichttyp
I und II), Sportler sowie Personen mit Lichterkrankungen oder solche, die beruflich
starker Sonneneinstrahlung ausgesetzt sind. Ferner Patienten, die Medikamente
mit möglicher phototoxischer Nebenwirkung einnehmen. Bislang existieren
zwar Normen für die Bestimmung des Sonnenschutzfaktors im UVB-Bereich (Colipa,
DIN, FDA, australischer Standard etc.), aber es gibt kein einheitliches, interdisziplinär
abgestimmtes Konzept über wichtige Kriterien. Die Fachgruppe Dermokosmetik
der Gesellschaft für Dermopharmazie e. V. hat sich daher als unabhängige
Organisation die Aufgabe gestellt, wichtige Kriterien über dermokosmetischen
Sonnenschutz zu erarbeiten, um die Mindestanforderungen hinsichtlich der Qualität
und Dokumentation zu fixieren. Ziel der Fachgruppe ist es, eine systematisch
erarbeitete Empfehlung in Form einer Leitlinie zum dermokosmetischen Sonnenschutz
unter Auswertung der international relevanten Literatur zu erstellen. Diese Leitlinie
ist als Hilfestellung für alle gedacht, die mit dermokosmetischem Sonnenschutz
der Haut befasst sind. Gesetzliche Änderungen für Dermokosmetika werden
hierbei nicht angestrebt. Die bestehende Einstufung als kosmetische Mittel wird
als ausreichend erachtet. Die Verabschiedung und Veröffentlichung der
GD-Leitlinie "Dermokosmetischer Sonnenschutz" ist für das Frühjahr
2003 vorgesehen.
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