GD - Online U. Heinrich: Anforderungen an dermokosmetischen Sonnenschutz
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Priv.-Doz. Dr. Ulrike Heinrich

Anforderungen an dermokosmetischen Sonnenschutz

DermaTronnier, Institut für Experimentelle Dermatologie, Universität Witten/Herdecke, Witten

Der Begriff Dermokosmetika oder dermopharmazeutische Produkte wurde von der Gesellschaft für Dermopharmazie (GD) klar definiert.
Dermokosmetika stellen keine neue Produktklasse dar, sondern erfüllen besondere Anforderungen hinsichtlich ihrer Qualität und Dokumentation. Danach sollen die kosmetischen Mittel als Dermokosmetika bezeichnet werden, bei denen der Anwendungszweck unter Mitberücksichtigung dermatologischer und pharmazeutischer Gesichtpunkte erreicht wird (Lit.: DermoTopics 2001, 1, 92). Einen speziellen Vertriebsweg z. B. exklusiv über Apotheken, schließt diese Definition nicht ein.

Welche Anforderungen ergeben sich für einen dermokosmetischen Sonnenschutz?
Gemäß der oben genannten Definition sollten dermokosmetische Sonnenschutzprodukte bestimmten Qualitätsanforderungen genügen.
Hierzu gehören: Ausreichende Dokumentation der galenischen Eigenschaften, der Inhalts- bzw. Wirkstoffe, der Hautverträglichkeit und der Wirksamkeit bezüglich des Sonnenschutzes. Diese umfasst einen ausreichenden Schutz sowohl im UVA- als auch im UVB-Bereich. Wird ein besonderer Schutz bei Lichtdermatosen ausgelobt, so muss dieser durch spezielle Prüfungen nachgewiesen sein.

Zielgruppe für dermokosmetischen Sonnenschutz sind alle besonders zu schützenden Anwendergruppen, wie Kinder, sehr hellhäutige Personen (Lichttyp I und II), Sportler sowie Personen mit Lichterkrankungen oder solche, die beruflich starker Sonneneinstrahlung ausgesetzt sind. Ferner Patienten, die Medikamente mit möglicher phototoxischer Nebenwirkung einnehmen.

Bislang existieren zwar Normen für die Bestimmung des Sonnenschutzfaktors im UVB-Bereich (Colipa, DIN, FDA, australischer Standard etc.), aber es gibt kein einheitliches, interdisziplinär abgestimmtes Konzept über wichtige Kriterien.

Die Fachgruppe Dermokosmetik der Gesellschaft für Dermopharmazie e. V. hat sich daher als unabhängige Organisation die Aufgabe gestellt, wichtige Kriterien über dermokosmetischen Sonnenschutz zu erarbeiten, um die Mindestanforderungen hinsichtlich der Qualität und Dokumentation zu fixieren.

Ziel der Fachgruppe ist es, eine systematisch erarbeitete Empfehlung in Form einer Leitlinie zum dermokosmetischen Sonnenschutz unter Auswertung der international relevanten Literatur zu erstellen. Diese Leitlinie ist als Hilfestellung für alle gedacht, die mit dermokosmetischem Sonnenschutz der Haut befasst sind. Gesetzliche Änderungen für Dermokosmetika werden hierbei nicht angestrebt. Die bestehende Einstufung als kosmetische Mittel wird als ausreichend erachtet.
Die Verabschiedung und Veröffentlichung der GD-Leitlinie "Dermokosmetischer Sonnenschutz" ist für das Frühjahr 2003 vorgesehen.


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