| |
Die ECVAM Validierungsstudie
von In-vitro-Tests zur Klassifizierung hautirritierenden Potenzials Dr.
Manfred Liebsch, Zentralstelle zur Erfassung und Bewertung von Ersatz- und Ergänzungsmethoden
zum Tierversuch (ZEBET), Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR), Berlin Im
Jahr 2002 wurde die OECD-Prüfrichtlinie 404 zur Bestimmung hautirritierenden
und hautätzenden Gefährdungspotentials, der In-vivo-Test am depilierten
Kaninchen, durch eine stufenweise Test- und Bewertungsstrategie ergänzt,
die es erlaubt, vorliegende Erfahrungen am Menschen, validierte (Q)SAR Vorhersagen,
und validierte In-vitro-Tests für hautätzende und hautirritierende Eigenschaften
so einzusetzen, dass nur noch wenige In-vivo-Prüfungen am Kaninchen erforderlich
sind. Sowohl die 7. Änderungsrichtlinie der EU-Kosmetikverordnung,
als auch die Prüfanforderungen in der Grundstufe nach der geplanten neuen
EU-Chemikalienpolitik (REACH) sieht eine tierversuchsfreie Bewertung des akuten,
lokalen Gefährdungspotentials an Haut und Auge vor. Die dafür neu entwickelten
Prüf- und Bewertungsstrategien können nur dann den erwarteten Arbeits-
und Verbraucherschutz bieten, wenn für beide Endpunkte („ätzend"
und „reizend") wissenschaftlich validierte und anerkannte In-vitro-Testsysteme
existieren. Im Bereich der Vorhersage ätzender Eigenschaften (R34/R35) liegen
diese Tests seit 2004 als weltweit anerkannte OECD-Methoden vor. Seit dem Jahr
1998 laufen Bemühungen, auch die nach Gefahrstoffverordnung als „hautreizend"
(R38) zu kennzeichnenden Stoffe sicher von den nicht reizenden Stoffen zu unterscheiden.
Eine dazu mit fünf verschiedenen In-vitro- Tests (zwei Tests mit menschlichen
Hautmodellen sowie je ein Test mit menschlicher, exzedierter Haut, dem isolierten
Schweineohr und Mäusehaut) durchgeführte ECVAM-Prävalidierungsstudie
ergab leider im Jahr 2000, dass keines der Testsysteme weit genug entwickelt war,
um formal validiert werden zu können. Nach erfolgreicher Testverbesserung
(2001-2003) werden nun drei In-vitro-Tests für akute Hautirritation in einer
vom EU-Validierungszentrum ECVAM geförderten Studie formal validiert. Zwei
kommerzielle humane Epidermis-Modelle, EPISKIN (EPISKIN SNC, Lyon, Frankreich)
und EpiDerm (MatTek, Ashland, USA), werden dabei erstmalig mit einem gemeinsamen
Testprotokoll geprüft, das aus einer Kooperation zwischen l'Oréal
und ZEBET hervorgegangen ist. Zusätzlich wird der „Skin Integrity Function
Test" an exzedierter Mäusehaut evaluiert. Das Management der gesamten
Studie hat ZEBET im BfR übernommen. Jedes der Testsysteme wird in 3 Laboratorien
unter blinden Bedingungen geprüft. Die Stoffauswahl erfolgte durch unabhängige
Experten unter Federführung des Europäischen Chemikalienbüros in
Ispra (Italien). Das Primärziel der Studie ist eine akzeptable Unterscheidung
zwischen solchen Stoffen, die nach Gefahrstoffverordnung mit R38 oder nicht mit
R38 gekennzeichnet werden müssen. Ein sekundäres Ziel ist dann die mögliche
Unterscheidung von den drei Klassen nach dem zukünftigen, global harmonisierten
System (GHS), die eine Klasse „mild reizend" vorsieht. Eine
kürzlich durchgeführte Analyse der ersten Phase der Studie hat gezeigt,
dass beide Hautmodelle exzellente (und übereinstimmende) Vorhersagen innerhalb
der vorher definierten Akzeptanzkriterien geliefert haben. Da alle Fehlklassifikationen
nur im Übergangsbereich zwischen „nicht reizend" und „reizend"
lagen, wird in der zweiten Phase ein weiterer Endpunkt neben der Hautviabilität
geprüft, die Freisetzung von IL-1?. Der SIFT an Mäusehaut schnitt überraschend
schlecht ab, so dass er nicht in die zweite Phase übernommen wird, sondern
statt dessen die Limitierungen des Tests im Entwicklerlabor genauer charakterisiert
erden. Das Konzept der Studie und die derzeit verblindet vorliegenden Ergebnise
der Phase 1 wurden beim GD-Symposium dargestellt.
nach oben
|