Dr. Holger Reimann

Spezifische Anforderungen an Bestandteile für dermatologische Rezepturen

Pharmazeutisches Laboratorium des Neuen Rezeptur-Formulariums, Eschborn

Der Rezeptur-Ausgangsstoff ist die Nahtstelle der Qualitätssicherungssysteme von Grundstofflieferant und Apothekenbetrieb. Nach Präzisierung rechtlicher Bestimmungen und der Etablierung von Qualitätsmanagement in Apotheken treten hier kaum noch grundsätzliche Probleme auf, allenfalls eine strukturelle Gefährdung der raschen Belieferung durch Rationalisierung und Minimierung der Vorräte in Apotheke und Pharmagroßhandel.

Aus der Praxis ergibt sich aber häufig die Notwendigkeit, über formale und grundlegende Forderungen hinaus spezifische Eigenschaften zu fordern, die in den üblichen Arzneibuchmonographien nicht erfasst werden. Dies können ein besonderer Hygienestatus, die chemische Reinheit, eine physikalische Besonderheit oder eine galenische Eigenschaft sein, die durch Prüfnormen nur kompliziert zu beschreiben wären, sich aber oft durch Verwendung des Produktes eines bestimmten Herstellers oder eines Markenartikels reproduzierbar realisieren lassen.

Auch neue Arzneistoffe oder Hilfsstoffe in dermatologischen Verschreibungen werden bei der Umsetzung manchmal zur pharmazeutischen Herausforderung. Zudem kommen Hersteller dem Wunsch der Apotheken nach Rezepturbestandteilen, deren Eigenschaften zur Verbesserung der Arbeitssicherheit sowie zur Arbeits- und Zeitersparnis im Rezepturbetrieb beitragen, zunehmend entgegen, zum Beispiel durch spezielle Abpackungen und vor allem durch Halbfertigprodukte im Sinne von dermatologischen Grundlagen oder Arzneistoff- oder Konservierungsmittel-Konzentraten.

Aus dieser im Prinzip sinnvollen Entwicklung erwachsen jedoch auch berechtigte Forderungen hinsichtlich dokumentierfähiger Belege für die Sonderqualität solcher Ausgangsstoffe, ihrer Eignung und Stabilität sowie hinsichtlich mehr Transparenz bei Zusammensetzung und sinnvollem Gebrauch. Der mit der Erfüllung dieser Forderungen verbundene Aufwand begründet ein interessantes Spannungsfeld zwischen verschreibenden Hautärzten, Ausgangsstoff-Lieferanten und Apotheken. Im Interesse der dermatologischen Rezeptur sind hier letztlich gemeinsame Problemlösungen gefragt.

 
Grundforderungen spezifische Forderungen an Rezepturbestandteile
• rasch erhältlich
• geeignete Mengen
• Qualitätssicherung mittels valider Prüfzertifikate
• chemische Reinheit (Schleimhautanwendung)
• definierte Teilchengröße (Mikronisierung)
• Transparenz bei Rezepturkonzentraten, Grundlagen, Stammzubereitungen
• Verpackung (Standgefäß, Sicherheit)
• Hygienestatus (Sterilität, besser als AB)
• Stabilität spezifischer Merkmale
• Transparenz bei Markengrundlagen
• Forderungen an „Hausnormen“
• seriöser Umgang mit „High-tech“-Galenik

 

Dr. Holger Reimann




Fotos: GD Gesellschaft für Dermopharmazie






 

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