Pressekonferenz der GD Gesellschaft für Dermopharmazie e. V.
Wirksamkeit von Sonnenschutzmitteln
Hamburg, 26. Januar 2006
Pressetexte
Schutzwirkung von Sonnenschutzmitteln gegenüber
UVA-Strahlung – ein
Buch mit sieben Siegeln?
(PDF-Version)
GD Stellungnahme: UVA-Schutzleistung von Sonnenschutzmitteln
(PDF-Version)
Die Gespr√§chspartner
bei der Pressekonferenz waren:
Prof. Dr. med. Jean Krutmann, Institut für Umweltmedizinische Forschung
an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf
Prof. Dr. med. Hans Christian Korting, Klinik und Poliklinik für
Dermatologie und Allergologie der Ludwig-Maximilians-Universität
München
Dr. rer. nat. Joachim Kresken, Irmgardis-Apotheke, Viersen
Medienkontakte
Dr. Joachim Kresken
Wiesengrund 6a
47918 Tönisvorst
Tel.: 02162-6517
Fax: 02162-80589
E-Mail: joachim.kresken@gd-online.de
Schutzwirkung
von Sonnenschutzmitteln gegenüber UVA-Strahlung – ein Buch mit sieben
Siegeln? (PDF-Version)
(Hamburg, 26.1.2006) Übermäßige Sonneneinstrahlung
führt nicht nur zu Sonnenbrand, sondern kann auch langfristige Hautschäden
verursachen. Verantwortlich dafür ist neben der kurzwelligen ultravioletten
Strahlung (UVB) auch der langwellige UV-Anteil des Sonnenlichts (UVA).
Sonnenschutzmittel mit breitem Schutzanspruch sollten deshalb nicht nur
vor UVB-, sondern auch vor UVA-Strahlung schützen. Anders als beim
UVB-Schutz, der mit einer einheitlichen Methode bestimmt und als Lichtschutzfaktor
deklariert wird, gibt es jedoch zur Bestimmung des UVA-Schutzes bisher
noch keine über den Australischen Standard hinausgehende Methode,
die allgemein anerkannt ist.
Auf diese Problematik macht die Gesellschaft für Dermopharmazie
in einer wissenschaftlichen Stellungnahme aufmerksam, die sie bei einer
Pressekonferenz in Hamburg vorstellte. „Es gilt heute als gesichert,
dass neben der UVB- auch die UVA-Strahlung an der Entstehung von Hautumoren
beteiligt ist“, betonte der Dermatologe Professor Dr. Jean Krutmann,
Direktor des Instituts für Umweltmedizinische Forschung an der Heinrich-Heine-Universität
Düsseldorf. „Außerdem wird durch UVA-Strahlung die Entwicklung
verschiedener anderer lichtabhängiger Dermatosen gefördert und
die Hautalterung beschleunigt“, ergänzte Professor Dr. Hans
Christian Korting von der Klinik für Dermatologie und Allergologie
der Ludwig-Maximilians-Universität München.
Australischer Standard liefert zu wenig Information
„Sonnenschutzmittel, die den Anspruch erheben, auch vor UVA-Strahlung
zu schützen, sollten entsprechend geprüft und deklariert werden“,
fordert Dr. Joachim Kresken, Vorsitzender der Gesellschaft für Dermopharmazie
und Inhaber einer Apotheke in Viersen. Zur Zeit geschehe dies meist dadurch,
dass angegeben wird, ob ein Produkt dem Australischen Standard entspricht.
Dieser gilt als erfüllt, sobald das Produkt in einem bestimmten Labormodell
die Durchlässigkeit der UVA-Strahlung um mindestens 90 Prozent reduziert.
Oberhalb dieser Grenze ist jedoch keine weitere Differenzierung vorgesehen.
Der UVA-Schutz verbleibt deshalb unabhängig von der Höhe des
UVB-Schutzes immer auf dem gleichen Niveau. „Bei Verwendung eines
Sonnenschutzmittels mit hohem Lichtschutzfaktor gegenüber UVB kann
so ohne Verletzung der Norm eine verhältnismäßig hohe
UVA-Dosis auf die Haut einwirken, ohne dass der Anwender dies bemerkt“,
erklärte Kresken.
Nach Auffassung der Gesellschaft für Dermopharmazie sind deshalb
neben dem Australischen Standard noch weitere Methoden zur Charakterisierung
des UVA-Schutzes wünschenswert, die präzisere Informationen
liefern und eine Differenzierung zwischen verschiedenen Produkten ermöglichen.
Wie die Gesellschaft feststellt, lässt sich dieser Wunsch zur Zeit
jedoch noch nicht erfüllen. In den letzten Jahren sind zwar mehrere
neue Methoden zur Bestimmung des UVA-Schutzes entwickelt worden, doch
seien diese entweder experimentell zu aufwendig oder aber in ihrer Aussagefähigkeit
noch nicht abgesichert.
DIN-Methode zur Bestimmung der UVA-Bilanz ist umstritten
Letzteres treffe zum Beispiel auch für die seit Februar 2005 in Deutschland
gültige Methode nach DIN 67502 zu. Mit dieser Methode wird die so
genannte UVA-Bilanz, das heißt das Verhältnis zwischen UVB-
und UVA-Schutz eines Produktes, bestimmt. Kritisiert wird an diesem Verfahren,
dass es die Dauer des Schutzeffektes nicht berücksichtigt und keinen
biologischen Endpunkt verwendet, der für die langfristigen Hautschäden
der UVA-Strahlung relevant ist. Auch gibt es bis heute keine Empfehlung,
wie hoch der UVA-Bilanzwert eines Sonnenschutzmittels mindestens sein
sollte, damit ihm ein ausreichender UVA-Schutz zugesprochen werden kann.
Wegen dieser noch ungeklärten Fragen empfiehlt die Gesellschaft, das Verfahren vorerst noch nicht für Standardtestzwecke zu verwenden. Im Übrigen gelte es zu bedenken, dass der Verbraucher womöglich überfordert wäre, wenn zukünftig neben dem Lichtschutzfaktor gegenüber UVB zusätzlich noch ein mit welcher Methode auch immer ermittelter UVA-Schutzwert deklariert würde. Von daher sollte mittelfristig besser nach einem praxistauglichen Verfahren gesucht werden, das die Möglichkeit zur Deklaration eines Schutzfaktors bietet, der die Schutzleistung gegenüber UVA- und UVB-Strahlung in einem Wert zusammenfasst.
Dieser Pressetext sowie die Stellungnahme „UVA-Schutzleistung von Sonnenschutzmitteln“ stehen unter der Internetanschrift www.gd-online.de zum Download zur Verfügung.
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GD
Stellungnahme: UVA-Schutzleistung von Sonnenschutzmitteln (PDF-Version)
(Köln, 26.01.2006) Übermäßige Sonneneinstrahlung
schädigt die Haut. Der hierfür relevante Teil des Sonnenlichts
liegt im ultravioletten Bereich (UV). Erste erkennbare Reaktion ist der
Sonnenbrand, der im Wesentlichen eine durch UVB-Strahlung induzierte Entzündung
der Haut darstellt. Aber auch die Entwicklung von Hauttumoren und Lichtdermatosen
steht in ursächlichem Zusammenhang mit dem UV-Licht. Ebenso wird
vorzeitige Hautalterung, die Bildung von Falten und die Erschlaffung des
Hautbindegewebes durch Sonnenlicht beschleunigt (photoaging). Dafür
ist in erster Linie die langwellige UVA-Strahlung verantwortlich.
Mit zunehmendem Wissen über die kurz- und die langfristigen Hautschäden
durch übermäßige Sonnenexposition wächst der Bedarf
an hochwirksamen Sonnenschutzmitteln [1]. Hohe Schutzleistungen werden
durch den kombinierten Einsatz von organischen, öl- oder wasserlöslichen
(„chemischen“) und anorganischen, unlöslichen („physikalischen“)
UV-Filtern erreicht. Entsprechend einer Stellungnahme des Bundesinstituts
für Risikobewertung [2] sowie der GD -Leitlinie „Dermokosmetischer
Sonnenschutz“ [3] sollte bei möglichst niedriger UV-Filtermenge
ein adäquater Schutz sowohl im UVB- als auch im UVA-Bereich
gegeben sein.
Bewertung des UV-Schutzes
Der UVB-Schutz wird weltweit einheitlich als Lichtschutzfaktor (LSF; sun
protection factor: SPF) angegeben. Seine Bestimmung ist in vielen nationalen
Normen festgelegt. Da die Verfahren nur geringfügig voneinander abweichen,
sind die ermittelten Schutzfaktoren gut miteinander vergleichbar. In Europa
und einigen anderen Ländern werden die Werte heute nach der International
SPF Test Method [4] bestimmt. Bei dieser In-vivo-Methode handelt es sich
um eine Weiterentwicklung der Methode, die 1994 von der COLIPA, der europäischen
Dachorganisation der nationalen Verbände der kosmetischen Industrie,
entwickelt wurde. Der Endpunkt ist hier eindeutig und relevant über
die minimale Erythemdosis (MED) definiert. Der Verbraucher ist mit dieser
Deklaration vertraut und beachtet sie bei der Produktauswahl.
Die Höhe des UVA-Schutzes spielt dagegen bei der Produktauswahl bisher
eine untergeordnete Rolle. Die Orientierung für den Verbraucher ist
hier wesentlich schwieriger, da weder die Ermittlung der Höhe des
UVA-Schutzes noch die zugehörige Deklaration einheitlich geregelt
sind.
Zur Charakterisierung des UVA-Schutzes gibt es derzeit verschiedene In-vitro-
und In-vivo-Ansätze:
| in vivo | – Anhaltende direkte Bräune (PPD) [5, 6] |
| – Unmittelbare direkte Bräune (IPD) [7] | |
| – UVA-PPD und UVA-Erythem (PFA) [8] |
| in vitro | – UVA protection percentage (APP) [9] |
| – UVA/UVB ratio [10] | |
| – Kritische Wellenlänge [11] | |
| – Australischer Standard [12] |
Auch werden zur Zeit Methoden mit neuen Endpunkten (Immunsuppression, DNA-Schädigung) diskutiert [1, 13, 14], doch sind diese bisher noch nicht soweit ausgereift, dass sie als Standardmethoden dienen könnten.
Schon weiter entwickelt ist dagegen ein Verfahren, bei dem an Hautbiopsien
mit Hilfe der Elektronenspinresonanz-Spektroskopie die durch UVA- und
UVB-Strahlung gebildeten freien Radikale gemessen werden. Aus dem Ergebnis
dieser Messung wird der so genannte integrierte Lichtschutzfaktor errechnet,
der den UVA- und den UVB-Schutz eines Produktes in einem Wert zusammenfasst
[15].
Rolle des Australischen Standards
Von den skizzierten Methoden hat sich zur Zeit der Australische Standard
als Quasi-Norm etabliert. Die meisten Hersteller geben den UVA-Schutz
gemäß der Australischen Norm an, und auch die meisten Verbraucherorganisationen
stützen sich bei der Bewertung darauf. Die Anforderung gilt als erfüllt,
sobald ein
Sonnenschutzmittel die in vitro gemessene Transmission im Bereich von
320 bis 360 Nanometer um mindestens 90 Prozent reduziert.
Da oberhalb von 90 Prozent Absorption keine weitere Differenzierung vorgesehen
ist, weisen Produkte mit relativ niedrigem LSF gegenüber UVB bei
Einhaltung des Australischen Standards noch einen adäquaten UVA-Schutz
auf. Dagegen kann der UVA-Schutz bei Produkten mit höherem LSF auf
gleich bleibendem Niveau
stagnieren, ohne die Norm zu verletzen. Der UVA-Schutz wächst also
nicht zwangsläufig mit dem UVB-Schutz. Mit steigendem LSF des Sonnenschutzmittels
kann somit eine ständig zunehmende UVA-Dosis auf die Haut einwirken,
ohne dass der Produktanwender dies bemerkt.
Bestimmung der UVA-Bilanz
Um dieses Problem zu beheben, arbeiten derzeit viele nationale und internationale Arbeitsgruppen an der Etablierung einer einheitlichen Messmethode zur Charakterisierung des UVA-Schutzes. Seit Februar 2005 existiert hierzu eine neue Deutsche Industrienorm (DIN 67502) [16]. Das Besondere an dieser Methode ist, dass hier zunächst der UVA- und UVB-Schutz des Produktes in vitro bestimmt und der erhaltene Messwert anschließend zum in vivo ermittelten UVB-Lichtschutzfaktor in Beziehung gesetzt wird. Die so ermittelte UVA-Schutzleistung wird als UVA-Bilanzwert angegeben.
Die Methode zur Bestimmung der UVA-Bilanz lässt sich einfach und schnell anwenden. Mehrere in den letzten Jahren durchgeführte Reihenuntersuchungen haben gezeigt, dass sich mit ihr bei geringer Schwankung der Einzelwerte Unterschiede im UVA-Schutz von Sonnenschutzmitteln reproduzierbar nachweisen lassen [17-20]. Die UVA-Bilanzwerte der geprüften Produkte lagen zwischen unter 10 und über 50, wobei die deutlichsten Unterschiede bei Produkten mit relativ hohen Lichtschutzfaktoren (LSF 15 bis 30) und bei Sonnenschutzmitteln für Kinder (LSF 25 bis 40) gefunden wurden.
Trotz ihrer einfachen Anwendbarkeit und guten Reproduzierbarkeit ist die Methode zur Bestimmung der UVA-Bilanz noch nicht international anerkannt und wird zudem in einigen Punkten kritisiert. So wird zum Beispiel bemängelt, dass sie die Dauer des Schutzeffektes nicht berücksichtigt und einen biologischen Endpunkt verwendet, dessen Relevanz für die langfristigen Hautschäden der UVA-Strahlung nicht belegt ist. Auch existiert bis heute keine Empfehlung, wie hoch der UVA-Bilanzwert eines Sonnenschutzmittels mindestens sein sollte, damit ihm ein adäquater UVA-Schutz zugesprochen werden kann.
Schlussfolgerungen
Da es heute als unbestritten gilt, dass nicht nur UVB-, sondern auch
UVA-Strahlung zu Hautschäden führen kann, kommt der UVA-Schutzwirkung
von Sonnenschutzmitteln zunehmende Bedeutung zu. Die Hersteller von
Sonnenschutzmitteln sind deshalb aufgerufen, ihre Produkte mit einer im
Verhältnis zum UVB-Schutz adäquaten UVA-Schutzleistung auszustatten.
Dies sollte jedoch insbesondere bei Produkten, die zur Anwendung bei empfindlicher
Haut empfohlen werden, nicht durch eine unkritische Erhöhung des
Filteranteils geschehen, die zu einer Verschlechterung der dermalen Verträglichkeit
des Produktes führen kann.
Zur Orientierung der Verbraucher und der beratenden Fachkreise wäre es hilfreich, wenn möglichst in naher Zukunft mehr Transparenz zur Höhe des UVA-Schutzes von Sonnenschutzmitteln geschaffen werden könnte. Noch offen ist jedoch die Frage, wie der UVA-Schutz am besten geprüft und deklariert werden sollte. Die derzeitige Praxis, wonach angegeben wird, ob ein Produkt den Australischen Standard erfüllt, signalisiert zwar das Vorhandensein eines UVA-Schutzes, lässt aber keinen Rückschluss auf dessen Höhe im Verhältnis zum UVB-Schutz zu. Von daher sind Methoden notwendig, die über den Australischen Standard hinausgehen und hierzu klarere Angaben liefern.
Von den Methoden, die bisher zur Bestimmung des UVA-Schutzes entwickelt wurden, hat sich aus verschiedensten Gründen bisher noch keine als international anerkannter Standard etabliert. Um dennoch im Sinne des Verbrauchers kurzfristig mehr Transparenz zu schaffen, schlagen einige Experten vor, die hinsichtlich ihrer Reproduzierbarkeit abgesicherte Methode nach DIN 67502 bereits jetzt in die Praxis umzusetzen und die mit ihr erhaltenen Ergebnisse zumindest so lange mit in die Bewertung von Sonnenschutzmitteln einzubeziehen, bis Methoden mit relevanteren Endpunkten für den routinemäßigen Einsatz zur Verfügung stehen [21].
Bei Umsetzung dieses Vorschlags würde mit dem UVA-Bilanzwert ein Kriterium für die Bewertung der UVA-Schutzleistung etabliert, dessen Bedeutung noch nicht endgültig geklärt ist. Trotz der unbefriedigenden aktuellen Situation erscheint es deshalb sinnvoller, die Methode vor Einführung in die Praxis zunächst einer weiteren Validierung zu unterziehen, indem zum Beispiel geprüft wird, inwieweit die mit dieser Methode erzielten Ergebnisse mit den Ergebnissen anderer Prüfmethoden korrelieren. Dies sollte jedoch nicht zu einer inakzeptabel langen Verzögerung auf dem Weg zu einem geeigneten Lösungsansatz führen.
Darüber hinaus gilt es zu bedenken, dass der Verbraucher womöglich überfordert wäre, wenn zukünftig neben dem LSF gegenüber UVB ein mit welcher Methode auch immer ermittelter zusätzlicher UVA-Schutzwert deklariert würde. Es sollte deshalb möglichst im Rahmen eines internationalen Konsensfindungsprozesses geklärt werden, ob mittelfristig nicht ein praxistaugliches Verfahren zur Prüfung des UV-Schutzes von Sonneschutzmitteln etabliert werden kann, das die Möglichkeit bietet, die Schutzleistung gegenüber UVA- und UVB-Strahlung in einem Wert zum Ausdruck zu bringen.
Literatur
[1] Maier T , Korting HC: Sunscreens – which and what for ? Skin Pharmacol Physiol 18 (2005) 253-262
[2] Mitteilung des Bundesinstituts für Risikobewertung, Stellungnahme vom 6. August 2003: UV-Filtersubstanzen in Sonnenschutzmitteln
[3] Leitlinie der GD Gesellschaft für Dermopharmazie e. V.: Dermokosmetischer Sonnenschutz (2003). www.gd-online.de
[4] International Sun Protection Factor (SPF) Test Method (2003)
[5] Moyal D, Chardon A, Kollias N: Determination of UVA protection factors using the persistent pigment darkening (PPD) as the end point (Part 1). Calibration of the method. Photodermatol Photoimmunol Photomed 16 (2000) 245-249
[6] Moyal D, Chardon A, Kollias N: UVA protection efficacy of sunscreens can be determined by the persisitent darkening (PPD) method (Part 2). Photodermatol Photoimmunol Photomed 16 (2000) 250-255
[7] Cole C, Van Fossen R, Skillman MS: Measurement of sunscreens UVA
protection: an unsensitized human model. J Am Acad Dermatol 26 (1992)
178-184
[8] Cole C: Multicenter evaluation of sunscreen UVA protectiveness with
the protection factor test method. J Am Acad Dermatol 30 (1994) 729-736
[9] Sayre RM, Agin PP: A method for the determination of UVA protection for normal skin. J Am Acad Dermatol 23 (1990) 429-440
[10] The Boots Company: The guide to practical measurement of UVA/UVB ratios. Nottingham (1991)
[11] Diffey BL, Tanner PR, Matts PJ, Nash JF: In vitro assessment of the broad-spectrum ultraviolet protection of sunscreen products. J Am Acad Dermatol 43 (2000) 1024-1035
[12] Australian Standard AS 2604 (1993)
[13] Phan TA, Halliday GM, Barnetso RS, Damian DL: Spectral and dose dependence of ultraviolet radiation-induced immunosuppression. Front Biosci 11 (2006) 394-411
[14] Marrot L, Belaïdi JP, Meunier JR: Importance of UVA photoprotection as shown by genotoxic related endpoints: DNA damage and p53 status. Mutat Res 571 (2005) 175-184
[15] Zastrow L, Ferrero L, Herrling T, Groth N: Integrated sun protection factor – a new sun protection factor based on free radicals generated by UV irradiation. Skin Pharmacol Physiol 17 (2004) 219-231
[16] Deutsche Industrienorm 67502. Charakterisierung der UVA-Schutzwirkung von dermalen Sonnenschutzmitteln durch Transmissionsmessungen unter Berücksichtigung des Lichtschutzfaktors (2005)
[17] Gers-Barlag H, Wendel V, Klette E, Bimczok R, Springob C, Finkel P, Rudolph T, Gonzenbach HV, Westenfelder H, Schneider P, Kockott D, Heinrich U, Tronnier H, Johncock W, Langner R, Driller H, Pflücker F, Wünsch T: The reproducibility of an in vitro determination of the UVA INDEX describing the relative UVA protection of sun care products. IFSCC Magazine 5 (2001) 161-166
[18] Träger M, Daniels R: Differenzierung der UVA-Schutzleistung von Sonnenschutzprodukten. DermoTopics online 1 (2003). www.dermotopics.de
[19] Posselt A, Daniels R: UVA-Schutzleistung von Sonnenschutzprodukten: Hat sich der Markt verändert? DermoTopics online 1 (2004). www.dermotopics.de
[20] Posselt A, Daniels R: Wie viel UVA-Schutz kann man von Sonnenschutzmitteln mit hohem oder sehr hohem Lichtschutzfaktor erwarten? DermoTopics online 1 (2005). www.dermotopics.de
[21] Daniels R: UVA-Bilanz – Neuer Weg zu umfassendem Schutz. Pharm Ztg 150 (2005) 2422-2427
Diese Stellungnahme wurde von Experten der GD Gesellschaft für Dermopharmazie
e. V. erarbeitet und am 18.11.2005 vom Vorstand der GD zur Veröffentlichung
im Januar 2006 freigegeben.
GD
Pressekonferenz Hamburg 26.1.2006
„Wirksamkeit von Sonnenschutzmitteln“
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Von links: Prof. Dr. med. H. C. Korting, München,
Dr. J. Kresken, Viersen,
und Prof. Dr. med. J. Krutmann, Düsseldorf

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Dr. J. Kresken, Viersen,
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