Beruflicher Hautschutz

Beruflicher Hautschutz dient dazu, arbeitsbedingten Hauterkrankungen, insbesondere irritativen und allergischen Handekzemen, vorzubeugen. Arbeitgeber sind gesetzlich verpflichtet, auf Basis einer Gefährdungsbeurteilung einen betrieblichen Hautschutzplan zu erstellen. Die verwendeten Produkte unterliegen dabei der EU-Kosmetik-Verordnung. Praktische Empfehlungen zur Auswahl und Anwendung liefern die Leitlinien der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV). Feuchtarbeit, definiert als Nässekontakt von mehr als zwei Stunden pro Arbeitsschicht oder mehr als 20 Händewaschvorgängen täglich, stellt einen wesentlichen Risikofaktor dar. Schutzhandschuhe schützen zwar vor direktem Hautkontakt mit Irritanzien, können bei längerer Tragedauer jedoch zu einem Feuchtigkeitsstau unter dem Handschuh führen, weshalb ergänzende Hautschutzmaßnahmen dringend empfohlen sind.
Der Hautschutzplan folgt einer festen Abfolge:

  1. Hautschutz: Vor Arbeitsbeginn, nach Pausen und ggf. nach dem Händewaschen
  2. Hautreinigung: Während der Arbeit, vor Pause und vor Arbeitsschluss
  3. Hautpflege: Nach der Arbeit, nach dem letzten Händewaschen
    Hautreinigungsmittel sollten einen neutralen bis leicht sauren pH-Wert aufweisen und frei von Reibekörpern sein. Hautpflegemittel sollten Ceramide oder Lipide zur Regeneration der Hautbarriere enthalten. Die Auswahl aller Hautmittel richtet sich nach einer arbeitsplatz- und tätigkeitsbezogenen Gefährdungsbeurteilung, nach aktuellem Hautzustand, Einziehvermögen, Kompatibilität mit der beruflichen Tätigkeit, individueller Akzeptanz, und Hautverträglichkeit und.