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Gemeinsame
Leitlinie der Arbeitsgemeinschaft für Berufs- und Umweltdermatologie (ABD)
in der Deutschen Dermatologischen Gesellschaft (DDG) und der GD Gesellschaft für
Dermopharmazie e.V. Leitlinie "Berufliche Hautschutzmittel" in der Fassung vom 2. April 2003 Inhalt Der Einsatz von Hautschutzmitteln ist ein wesentlicher Bestandteil in der Prävention beruflich bedingter Hauterkrankungen. Empfehlenswert sind solche Produkte jedoch nur dann, wenn sie bestimmte Qualitätsanforderungen erfüllen. So sollten insbesondere die galenischen Eigenschaften sowie die Wirksamkeit und Verträglichkeit hinreichend untersucht und dokumentiert sein.
Diese Leitlinie ist als Hilfestellung für alle gedacht, die mit beruflichen Hautschutzmitteln befasst sind. Sie ist eine systematisch erarbeitete Empfehlung, die der Zielgruppe eine Orientierungshilfe bei ihren Entscheidungen zur Entwicklung und Prüfung sowie zum sachgerechten Einsatz beruflicher Hautschutzmittel bietet. Sie wurde von einer interdisziplinären Expertengruppe unter Auswertung der relevanten internationalen Literatur erarbeitet. Sie gilt für Standardsituationen
und berücksichtigt die aktuellen, zu den entsprechenden Fragestellungen zur
Verfügung stehenden wissenschaftlichen Erkenntnisse. Die Leitlinie bedarf
der ständigen Überprüfung und Verbesserung auf dem Boden des wissenschaftlichen
Erkenntnisstandes und der Praktikabilität in der täglichen Praxis. Ihre
Beachtung garantiert nicht in jedem Fall das Erreichen des angestrebten Zieles.
Sie erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. 2 Definition und rechtliche Situation Unter Hautschutzmitteln im Sinne dieser Leitlinie werden Produkte verstanden, die gemeinsam mit Hautreinigungs- und Hautpflegemitteln als Bestandteil eines integrativen Konzeptes zur Prävention beruflich bedingter Hauterkrankungen eingesetzt werden und bei denen der Anwendungszweck unter Berücksichtigung dermatologischer und derrmopharmazeutischer Gesichtspunkte erreicht wird. Berufliche Hautschutzmittel sollen bei produktüblicher Anwendung am Arbeitsplatz eine nachgewiesene Wirksamkeit und Hautverträglichkeit besitzen. Im juristischen Sinne gelten berufliche Hautschutzmittel als Kosmetika. Wie alle kosmetischen Mittel unterliegen sie der Kosmetik-Richtlinie der Europäischen Union (EU). Rechtsgrundlage in der Bundesrepublik Deutschland ist das Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetz (LMBG) mit der Kosmetik-Verordnung. Darüber hinaus sind berufliche Hautschutzmittel auch als Bestandteil der Persönlichen Schutzausrüstung (PSA) nach der PSA-Benutzer-Richtlinie der EU anerkannt. Weitere rechtliche Grundlagen für den Einsatz beruflicher Hautschutzmittel finden sich in Deutschland im Arbeitsschutzgesetz sowie in den Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) [1, 2]. Im
Gegensatz zu anderen Kosmetika können berufliche Hautschutzmittel im Rahmen
ärztlich veranlasster Präventionsmaßnahmen bei drohender Berufskrankheit
im Einzelfall zu Lasten der Unfallversicherungsträger verordnet werden. In
Deutschland ist dies im Rahmen des so genannten Hautarztverfahrens als Bestandteil
der berufsgenossenschaftlichen Heilbehandlung geregelt [3]. Zielgruppe dieser Leitlinie sind Personen, die berufliche Hautschutzmittel entwickeln, herstellen, prüfen, analysieren, vermarkten, verordnen, zu ihrer Anwendung beraten sowie Personen, die für die Umsetzung und Überwachung von Hautschutzmaßnahmen im Betrieb verantwortlich sind. Diese Leitlinie ist eine von einem Expertengremium unter Berücksichtigung der einschlägigen wissenschaftlichen Literatur erarbeitete Darstellung und Empfehlung. Sie beschreibt Qualitätsanforderungen an die Produkte und bietet den o.g. Personen Entscheidungshilfen bei der Umsetzung ihrer Aufgaben. 4
Einsatzgebiete beruflicher Hautschutzmittel Bei den beruflich bedingten Hauterkrankungen handelt es sich in den meisten Fällen um Kontaktekzeme der Hände, wobei irritative wesentlich häufiger vorkommen als allergische [4-7]. Letztere verlaufen im Allgemeinen schwerer und zwingen häufiger zur Aufgabe der schädigenden Tätigkeit. Die Inzidenz des irritativen Kontaktekzems korreliert dabei eng mit der Exposition zu hautschädigenden Berufsstoffen und mit der Feuchtbelastung [8]. Zudem gilt das irritative Handekzem als akzeptierter Risikofaktor für das allergische Kontaktekzem (so genanntes Zweiphasenekzem) und spielt daher eine Schlüsselrolle bei der Prävention von Berufsekzemen [9]. Die Verbesserung der Arbeitsbedingungen durch Ersatzstoffprüfung sowie technische und organisatorische Maßnahmen mit der Folge einer verminderten Exposition gelten als die wichtigsten Hautschutzprinzipien bei der Verminderung der Inzidenz berufsbedingter Ekzeme. Da, wo dieses Prinzip ausgeschöpft oder nicht umsetzbar ist, kommt Handschuhen und Hautschutzmitteln als Teil der Persönlichen Schutzausrüstung eine besondere Bedeutung zu. Dabei ist zu beachten, dass Hautschutzmittel keinen mit Handschuhen vergleichbaren Kontaktschutz bieten, jedoch bei Tätigkeiten mit erhöhten Anforderungen an Tastsinn und Fingerbeweglichkeit oder beim Bedienen bestimmter Maschinen oft als einzige realisierbare Schutzmaßnahme verbleiben. Berufliche Hautschutzmittel dienen vornehmlich der Verhinderung subtoxisch-kumulativer Kontaktekzeme. Demgegenüber ist der Nutzen in der Prävention des allergischen Kontaktekzems kritisch zu betrachten [10]. Bestimmte berufliche Hautschutzmittel werden zur Erleichterung der Hautreinigung bei schmutzintensiven Tätigkeiten [11], andere zur Erniedrigung der Hautmazeration, wie sie z. B. beim Handschuhtragen auftreten kann [12], oder zum UV-Schutz der Haut angeboten. Letzteres ist jedoch nicht Gegenstand dieser Leitlinie. Das dermatologische Konzept eines integrativen Hautschutzes bedingt, dass Hautschutzmittel (Protektion) und Hautreinigung (Dekontamination) aufeinander abgestimmt und um die anschließend durchzuführende Hautpflege (Regeneration) ergänzt werden. Dazu werden von einzelnen Herstellern branchen- und betriebsspezifische Hautschutzpläne mit den aufeinander abgestimmten Einzelkomponenten (Hautschutz-, Hautreinigungs-, und Hautpflegemittel) angeboten. Hautschutzpräparate sollten vor jeder
potentiellen Hautbelastung, also auch nach Arbeitspausen, angewandt werden. Dabei
ist insbesondere auf eine sorgfältige Applikation, mit Augenmerk auf Nagelbett
und Fingerzwischenräume, zu achten [13-15]. Um die Akzeptanz und Einsetzbarkeit
der Präparate zu erhöhen, ist es aus dermatologischer und arbeitsmedizinischer
Sicht notwendig, einerseits Einziehvermögen und Kompatibilität des verwendeten
Präparates mit den beruflichen Tätigkeiten (z. B. Herabsetzung der Griffigkeit
und des Korrosionsschutzes eines Werkstückes in der Metallverarbeitung) zu
beachten, andererseits für eine geringe Beeinflussung der natürlichen
Hautfunktion Sorge zu tragen. Wenn Hautschutzmittel zusammen mit Handschuhen angewendet
werden, ist darauf zu achten, dass deren Schutzwirkung durch das verwendete Hautschutzmittel
nicht beeinträchtigt wird. 5 Formulierungen und
Wirkstoffe Durch spezielle, zum Teil als Hautschutzstoffe bezeichnete Inhaltsstoffe
kann das Wirkspektrum eines Hautschutzmittels erweitert oder die Wirksamkeit einer
Formulierung verstärkt werden. Beispiele für solche Zusatzstoffe sind
Perfluoropolyether [18, 19], Aluminiumchlorhydrat [12] und synthetische Gerbstoffe
[20, 21]. Letztere kommen sowohl in Hautschutzmitteln, die zur Erniedrigung der
Hautmazeration empfohlen werden [22, 23], als auch in solchen, die bei wechselnder
Schadstoffbelastung angezeigt sind [24], zum Einsatz. 6 Erwünschte Wirkungen und Wirksamkeitsnachweise Die mit diesen Methoden erhaltenen Testergebnisse können zur Beurteilung der Wirksamkeit eines beruflichen Hautschutzmittels nach derzeitiger Einschätzung nur orientierenden Charakter haben und sollten, wann immer möglich, durch Untersuchungen mit geeigneten In-vivo-Methoden entsprechend dem jeweiligen Stand der wissenschaftlichen Erkenntnis ergänzt werden. Dabei haben nichtinvasive biophysikalische Messverfahren (Bioengineering-Techniken) große Bedeutung in der Beurteilung von oftmals subklinischen Veränderungen am Hautorgan erlangt [40]. Die eingesetzten Verfahren sind geeignet, sofern sie relevante, reproduzierbare und valide Ergebnisse liefern. Studien, die
auf der Bindung von Farbstoffmolekülen an die Haut nach vorheriger Auftragung
von Hautschutzmitteln basieren, werden in vivo oder an exzidierter Haut durchgeführt
[41-45]. Kumulativen Irritationsmodellen ist aufgrund ihrer stärkeren Praxisnähe
Vorrang einzuräumen. Die in diesen Modellen eingesetzten Irritantien werden
repetitiv offen, z. B. durch standardisierte Unterarmwaschungen (Grunewald et
al., 1995; Gehring et al., 1998), oder repetitiv okklusiv [16, 48-50] nach Applikation
der zu testenden Hautschutzmittel appliziert. Aufgrund der Vielfalt der beruflichen
Noxen werden zumeist Standardirritantien eingesetzt, um die Wirksamkeit gegenüber
Gruppen von Irritantien (z. B. Detergentien) zu prüfen. Dieses ist zulässig,
wenn der Hersteller darauf verweist, dass die Prüfung modellhaft erfolgte.
Neben der Überprüfung der Wirksamkeit an hautgesunden Probanden, die standardisiert relevanten Noxen ausgesetzt werden, können vor allem Kohorten- und Interventionsstudien an Betroffenen [54-58] oder randomisierte und kontrollierte Studien unter Einschluss eines Placebos [59-61] einen wichtigen Beitrag leisten, um die Relevanz der experimentellen Daten zu überprüfen und den tatsächlichen Nutzen des beruflichen Hautschutzes in einer konkreten Situation zu evaluieren. Sowohl bei Modelluntersuchungen als auch bei Kohorten-
und Interventionsstudien ist das Design so zu wählen, dass die Anzahl der
Probanden ausreichend groß ist, um signifikante Unterschiede zwischen Intervention
und Kontrolle zu erfassen. Dabei ist auf die richtige Anwendung biometrischer
Methoden zu achten [62]. 7
Unerwünschte Wirkungen und Verträglichkeitsnachweise Da Hautschutzmittel im Allgemeinen nur ein geringes Irritationspotential aufweisen, ist bei Verträglichkeitsprüfungen insbesondere darauf zu achten, dass die Anzahl der Probanden hoch genug ist, um bei Anwendung geeigneter statistischer Methoden signifikante Ergebnisse zu erzielen [62]. Um das mögliche Sensibilisierungspotential von Hautschutzmitteln zu minimieren, wird empfohlen, eine sorgfältige Auswahl der Rohstoffe vorzunehmen. Konservierungsstoffe und andere Komponenten, deren Sensibilisierungspotential als vergleichsweise hoch eingestuft wird, sollten insbesondere dann gemieden werden, wenn Alternativen mit geringerem Sensibilisierungspotential verfügbar sind. Darüber hinaus ist eine Verträglichkeitsprüfung von Fertigprodukten mit Hilfe eines ROAT (Repeated Open Application Test) sinnvoll. Dieser Test ist insbesondere dann indiziert, wenn unklare positive Reaktionen im Epikutantest überprüft werden müssen [70]. Ein Hautschutzmittel mit eingeschränkter Hautverträglichkeit
kann bei regelmäßiger Anwendung den Zustand der Haut verschlechtern.
Darüber kann es insbesondere bei nicht indikationsbedingter Auswahl, generell
fehlender oder falsch ausgelobter Schutzwirkung zu einer Verstärkung der
Hautirritation führen [71-75]. Auch Auslobungen zur Verträglichkeit
sollten deshalb für die Anwendergruppe sachgerecht und nachvollziehbar sein. Informationen, die zur Beurteilung der Qualität eines
beruflichen Hautschutzmittels notwendig sind, sollen vom Hersteller bzw. Vermarkter
des Produktes dokumentiert und den Fachkreisen zugänglich gemacht werden.
[1] Ekanayake Mudiyanselage S, Elsner P: [2] Diepgen TL, Schmidt A: Berufsdermatologisch relevante TRGSen. Arbeitsmed.Sozialmed.Umweltmed. (im Druck) [3] John SM: [4] Diepgen TL, Schmidt A, Fartasch
M: Berufsekzeme und Berufskrankheitsverfahren - epidemiologische Aspekte. [5] Diepgen TL, Coenraads PJ: [6] Diepgen TL, Schmidt A: [7] Dickel H, Kuss O, Schmidt A, Kretz J, Diepgen TL:
[8] Schwanitz HJ, Uter W: [9] Elsner P, Wigger-Alberti W: [10]
Schliemann S, Wigger-Alberti W, Elsner P: [11]
Klotz A, Veeger M: [12] Bock M, Wulfhorst B, Gabard B, Schwanitz
HJ: [13] Wigger-Alberti
W, Maraffio B, Wernli M, Elsner P: [14]
Wigger-Alberti W, Maraffio B, Elsner P: [16] Frosch PJ, Kurte A:
[17]
Kresken J, Klotz A, Rosenberger V: [18] Elsner P, Wigger-Alberti
W, Pantini G: [19] Schliemann-Willers S, Wigger-Alberti
W, Elsner P: [21]
Tronnier H, Kresken J, Jablonski K, Komp B: [22] Mitchell GN: [23] Zhai H, Schmidt R, Levin C, Klotz A, Maibach HI: [25] Ummenhofer B: [26] Lachapelle JM: [27] Wigger-Alberti W, Elsner P: [28] Suskind RR: [29] Gehring W, Dördelmann
C, Gloor M: [30] Ursin C, Hansen CM, Van Dyk JW, Jensen
PO, Christensen IJ, Ebbehoej J: [31] Diembeck
W, Beck H, Benech-Kieffer F, Courtellemont P, Dupuis J, Lovell W, Paye M, Spengler
J, Steiling W: [32] Tronnier H: [33] Voss, H: [34]
Lodén M: [35] De Fraissinette A et al.: [36] Gysler
A., Königsmann U, Schäfer-Korting M: [37]
Ponec M, Gibbs S, Pilgram G, Boelsma E, Koerten H, Bouwstra J, Mommaas M: [38]
Hermann M: [39]
Pittermann W, Jackwerth B, Schmitt M: [40] Gabard B, Schliemann-Willers
S: [41] Marks R, Dyks PJ, Haman I: [42]
Tronnier H: [43] Treffel P, Gabard B, Juch R: [44] Olivarius F de Fine, Hansen AB, Karlsmark
T, Wulf HC: [45]
Zhai H, Maibach HI: [46] Grunewald A, Gloor M, Gehring W, Kleesz
P: [47] Gehring W, Gloor M, Kleesz P: [48]
Fartasch M, Schnetz E, Diepgen TL: [49] Wigger-Alberti W, Caduff L, Greif C,
Elsner P: [50] Schnetz E, Diepgen TL, Elsner P, Frosch PJ, Klotz AJ, Kresken
J, Kuss O, Merk H, Schwanitz HJ, Wigger-Alberti W, Fartasch M: [51]
Wigger-Alberti W, Krebs A, Elsner P: [52]
Berndt U, Gabard B, Schliemann-Willers S, Wigger-Alberti W, Zitterbart D, Elsner
P: [53] Löffler
H, Effendy I: [54]
Uter W, Pfahlberg A, Gefeller O, Schwanitz HJ: [55]
Diepgen T.L: [56] John SM, Uter W, Schwanitz HJ: [57] Bauer A, Kelterer D, Stadeler
M, Schneider W, Kleesz P, Wollina U, Elsner P: [59] Berndt
U, Wigger-Alberti W, Gabard B, Elsner P: [60] McCormick RD, Buchmann TL,
Maki DG: [61] Perrenoud
D, Gallezot D, v. Melle G: [62]
Kuss O, Diepgen TL: [63] Gupta BN, Shanker R, Viswanathan PN et al.: [64] Kresken
J, Wassilew SW: [65]
Pinola A, Estlander T, Jolanki R, Tarvainen K, Kanerva L: [66] Wigger-Alberti W, Elsner P: [67] Fischer T, Greif C, Wigger-Alberti W, Elsner P: [69] Kligman AM, Wooding WM: [70] Hannuksela M, Salo H: [71]
Lauwerys RR, Dath T, Lachapelle JM, Buchet JP, Roels H: [72] Goh CL: [73] Boman A, Mellström GA: [74] Frosch P, Schulze-Dirks A, Hoffmann
M, Axthelm I: [75]
Wigger-Alberti W, Rougier A, Richard A, Elsner P:
Die Leitlinie wurde im Auftrag der Arbeitsgemeinschaft
für Berufs- und Umweltdermatologie (ABD) und der GD Gesellschaft für
Dermopharmazie e.V. von der oben genannten Expertengruppe als Konsensuspapier
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