Prof. Dr. med. Hans
Christian Korting
Das Konzept der evidenzbasierten Kosmetologie
Klinik
und Poliklinik für Dermatologie und Allergologie,Ludwig-Maximilians-Universität,
München
Das europäische Kosmetikrecht sieht seit einiger Zeit vor,
dass Wirkkosmetika – sofern sie von einem auf einen bestimmten Stoff ausgerichteten
Wirkversprechen begleitet werden – in entsprechender Weise durch experimentelle
Untersuchungen dokumentiert sein müssen. Im Alltag ist aber bislang keineswegs
gewährleistet, dass entsprechende geeignete Untersuchungen tatsächlich
durchgeführt werden, wie sie bei Topika heute angesichts des Zulassungsverfahrens
die Regel sind.
Hier setzt das Konzept der evidenzbasierten Kosmetologie an: Bei den Kosmetika mit ausgelobtem Wirkstoff soll in wenigstens einer randomisierten kontrollierten Studie am Menschen gezeigt worden sein, dass die beanspruchte Wirkung bei dem wirkstoffhaltigen Präparat tatsächlich größer ist als bei dem korrespondierenden wirkstofffreien Präparat (Vehikel beziehungsweise „Placebo“) bei adäquater Verträglichkeit.
Konkrete Beispiele für derartige Präparate gibt es bereits.
Dies trifft zum Beispiel auf Mittel für lichtgeschädigte Altershaut
mit einer speziellen Vitamin C-Zubereitung oder Liponsäure ebenso zu wie
auf ein 40%iges Urea-Präparat für Xerosis der Fußsohlen. Auch
bei den Mitteln, die in ihrer Zielstellung speziell mit der Körperwahrnehmung
zu tun haben, gibt es bereits Beispiele, etwa eine 2%ige Coffein-Liposomen-Creme
für Cellulite und eine 0,25%ige Centella asiatica-Extrakt-haltige Creme
zur Verhütung von Schwangerschaftsstreifen.
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