Prof. Dr. med. Hans Christian Korting

Das Konzept der evidenzbasierten Kosmetologie

Klinik und Poliklinik für Dermatologie und Allergologie,Ludwig-Maximilians-Universität, München

Das europäische Kosmetikrecht sieht seit einiger Zeit vor, dass Wirkkosmetika – sofern sie von einem auf einen bestimmten Stoff ausgerichteten Wirkversprechen begleitet werden – in entsprechender Weise durch experimentelle Untersuchungen dokumentiert sein müssen. Im Alltag ist aber bislang keineswegs gewährleistet, dass entsprechende geeignete Untersuchungen tatsächlich durchgeführt werden, wie sie bei Topika heute angesichts des Zulassungsverfahrens die Regel sind.

Hier setzt das Konzept der evidenzbasierten Kosmetologie an: Bei den Kosmetika mit ausgelobtem Wirkstoff soll in wenigstens einer randomisierten kontrollierten Studie am Menschen gezeigt worden sein, dass die beanspruchte Wirkung bei dem wirkstoffhaltigen Präparat tatsächlich größer ist als bei dem korrespondierenden wirkstofffreien Präparat (Vehikel beziehungsweise „Placebo“) bei adäquater Verträglichkeit.

Konkrete Beispiele für derartige Präparate gibt es bereits. Dies trifft zum Beispiel auf Mittel für lichtgeschädigte Altershaut mit einer speziellen Vitamin C-Zubereitung oder Liponsäure ebenso zu wie auf ein 40%iges Urea-Präparat für Xerosis der Fußsohlen. Auch bei den Mitteln, die in ihrer Zielstellung speziell mit der Körperwahrnehmung zu tun haben, gibt es bereits Beispiele, etwa eine 2%ige Coffein-Liposomen-Creme für Cellulite und eine 0,25%ige Centella asiatica-Extrakt-haltige Creme zur Verhütung von Schwangerschaftsstreifen.

Prof. Dr. med. Hans Christian Korting




Fotos: GD Gesellschaft für Dermopharmazie


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