| | Prof.
Dr. Christian Surber Dermatologische
Rezeptur in der Schweiz Institut für Spitalpharmazie,
Dermatologische Universitätsklinik, Universitätsspital Basel
Die Magistralrezeptur spielt eine
wichtige Rolle in der patientenindividualisierten Pharmakotherapie. Das erste
nationale Heilmittelgesetz der Schweiz (seit 1.1.2002), veränderte Schwerpunkte
in der Aus- und Weiterbildung von Pharmazeuten (und Ärzten) wie „Pharmaceutical
Care“ oder „Klinische Pharmazie“ sowie ökonomische Gründe
haben die Rahmenbedingungen für den Bestand und die Weiterentwicklung der
Magistralrezeptur markant verschlechtert. Viele Offizinapotheker sind
heute mit der (dermatologischen) Magistralrezeptur „überfordert“
- sei es, dass sie keine entsprechende Lagerhaltung von Wirk- und Hilfsstoffen
haben, oder dass sie nicht mehr über die notwendigen Einrichtungen verfügen.
Hinzu kommen die gestiegenen Anforderungen der GMP-Richtlinien für kleine
Mengen (für die Schweiz spezifische, behördlich bindende Richtlinie),
die für Offizinapotheken eine schwer zu überwindende Hürde darstellen.
Magistralrezepturen sind selbst bei einer regelmäßigen Fertigung nicht
mehr kostendeckend herzustellen, und nicht wenige Offizinapotheker haben deshalb
ihre Magistralrezepturtätigkeit stark reduziert oder gar eingestellt.
Dermatologen, Offizinapotheker und kleinere Spitäler versuchen ihren
Bedarf an Magistralrezepturen in spezialisierten Firmen oder größeren
Spitalapotheken zu decken. Auch dieser Weg weist behördliche Hindernisse
auf, die den Fortbestand der Magistralrezeptur beeinträchtigen.
Prof.
Dr. Christian Surber
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Foto: GD Gesellschaft für Dermopharmazie
Foto: GD Gesellschaft für Dermopharmazie
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