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Leitlinien
der Fachgruppe Dermokosmetik
GD Leitlinie "Dermokosmetischer
Sonnenschutz" in der Fassung vom 2. April 2003
Diese Fassung
wurde durch die aktuelle
Fassung vom 23.11.2007 abgelöst und ist ab diesem Zeitpunkt
ungültig.
PDF-Version:
Inhalt
1 Präambel
Der Schutz der Haut vor zu intensiver Sonneneinstrahlung dient der Verhütung
des Sonnenbrandes. Darüber hinaus ist die Vermeidung chronischer
Sonnenschäden von großer Wichtigkeit. Hier sind vor allem die
durch Sonnenstrahlung induzierten Karzinome mit ihren Vorstufen als auch
die kutanen Veränderungen bei vorzeitiger Hautalterung (Photoaging)
zu nennen. Eine weitere Indikation für Sonnenschutz ist die Verhütung
von Lichtdermatosen. Das für die Sofortschäden der Haut verantwortliche
elektromagnetische Wirkungsspektrum liegt im ultravioletten Bereich (UV)
der Sonnenstrahlung. Die menschliche Haut zeigt eine hohe Empfindlichkeit
im kurzwelligen Strahlungsbereich (UV-B) mit Wellenlängen von 290-320
nm. Für chronische UV-Schäden und Lichtdermatosen wird überwiegend
der UV-A Bereich (320 -400 nm) verantwortlich gemacht.
Vorrangige Schutzmaßnahmen stellen die Vermeidung übermäßiger
Sonnenexposition und das Tragen von körperbedeckenden Textilien dar.
Ergänzenden Schutz bietet die sachgerechte Anwendung geeigneter Sonnenschutzprodukte.
Eine Produktempfehlung sollte nur dann ausgesprochen werden, wenn bestimmte
Qualitätsanforderungen gesichert, das heißt, wenn galenische
Eigenschaften, erwünschte und unerwünschte Wirkungen hinreichend
untersucht und dokumentiert sind. Bislang gibt es hierzu kein einheitliches,
interdisziplinär abgestimmtes Konzept. Die Fachgruppe Dermokosmetik
der GD Gesellschaft für Dermopharmazie e.V. hat es sich daher als
unabhängige Organisation zur Aufgabe gestellt, mit der vorliegenden
Leitlinie, Mindestanforderungen hinsichtlich Qualität und Dokumentation
festzulegen. Diese Leitlinie ist als Hilfestellung für alle gedacht,
die mit dermokosmetischem Sonnenschutz befasst sind.
Die Leitlinie gilt nicht für Produkte zum systemischen UV-Schutz,
für Tagespflege mit UV-Schutz und auch nicht für After-Sun-Produkte.
Sie erfasst auch nicht die Anwendung künstlicher Strahlenquellen,
wie z.B. Solarien, und sonstige Strahlenquellen im gewerblichen Bereich
sowie den gegebenenfalls hierfür erforderlichen UV-C-Schutz.
Diese Leitlinie ist eine systematisch erarbeitete Empfehlung, die der
Zielgruppe eine Orientierungshilfe bei ihren Entscheidungen bietet. Sie
wurde von einer interdisziplinären Expertengruppe unter Auswertung
der relevanten Literatur erstellt. Sie gilt für "Standardsituationen"
und berücksichtigt die aktuellen, zu den entsprechenden Fragestellungen
verfügbaren wissenschaftlichen Erkenntnisse.
Die Leitlinie bedarf der ständigen Überprüfung und Verbesserung
auf dem Boden des wissenschaftlichen Erkenntnisstandes und der Praktikabilität
in der täglichen Praxis. Ihre Beachtung garantiert nicht in jedem
Fall das Erreichen des angestrebten Zieles. Sie erhebt keinen Anspruch
auf Vollständigkeit.
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2 Definition Dermokosmetika
Als Dermokosmetika hat die Gesellschaft für Dermopharmazie kosmetische
Mittel definiert, bei denen der kosmetische Anwendungszweck unter Mitberücksichtigung
dermatologischer und pharmazeutischer Gesichtspunkte erreicht wird. Da
Hautpflegemittel auch zur Unterstützung der Vorbeugung und Behandlung
von Hauterkrankungen eingesetzt werden, sollen sie bestimmte Vorgaben
hinsichtlich ihrer Qualität und Dokumentation erfüllen. Kosmetische
Mittel, die diesen Anspruch erfüllen, werden als Dermokosmetika bezeichnet.
Dermokosmetischer Sonnenschutz
Dermokosmetika zum Schutz der Haut vor zu intensiver Sonnenexposition
sind solche Produkte, bei denen die Zweckbestimmung "Sonnenschutz"
oder "UV-Schutz" mit Nennung des Schutzbereiches (UV-A/UV-B)
und des Sonnenschutzfaktors angegeben wird.
Sie sollen bei ausreichender Schutzwirkung im UV-A und UV-B Bereich und
produktüblicher Anwendungshäufigkeit eine gute Hautverträglichkeit
aufweisen. Ihre Anwendung ist für spezielle Hautzustände (z.B.
empfindliche Haut, Lichtdermatosen, Allergien) oder Personen- und Anwendergruppen
(z.B. Kinder, Wassersportler, Wintersportler) auszuloben.
Die genaue Höhe des erforderlichen Schutzes ist im jeweiligen Einzelfall
festzulegen, abhängig von der individuellen Empfindlichkeit und der
zu erwartenden Exposition.
Wie alle kosmetischen Mittel unterliegen auch Produkte des dermokosmetischen
Sonnenschutzes der Kosmetik-Richtlinie der Europäischen Union. Rechtsgrundlage
in der Bundesrepublik Deutschland ist das Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetz
mit der Kosmetikverordnung, in Österreich das Lebensmittelgesetz
mit der Kosmetikverordnung und in der Schweiz das Lebensmittel- und Gebrauchsgegenständegesetz
mit der Verordnung über kosmetische Mittel in ihren jeweils gültigen
Fassungen.
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3 Zielgruppe und Zweck
Zielgruppe dieser Leitlinie sind Personen, die dermokosmetische Sonnenschutzprodukte
entwickeln, herstellen, prüfen, analysieren, vermarkten, zu ihrer
Anwendung beraten und sie abgeben. Diese Leitlinie ist eine systematisch
erarbeitete Darstellung und Empfehlung, um die oben genannten Personen
bei den Entscheidungen über angemessene Maßnahmen beim dermokosmetischen
Sonnenschutz zu unterstützen.
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4 Spezielle Anwendergruppen und
Anwendungsbereiche
4.1 Kinder
Kinder sind deutlich gefährdeter als Erwachsene und bedürfen
besonderer Aufmerksamkeit, da die Kinderhaut empfindlicher ist als die
Haut von Erwachsenen und weniger Sebum enthält und damit fettärmer
ist [1]. Zudem ist das Verhalten von Kindern den Gefahren der Sonnenbestrahlung
noch nicht angepasst. Sie verbringen im Allgemeinen mehr Zeit im Freien
und sind dadurch höheren UV-Dosen ausgesetzt. Die Vermeidung von
Sonnenbränden im Kindesalter ist besonders wichtig wegen der Gefahr
von Spätschäden der Haut (insbesondere maligne Melanome) [2].
Daher sollten sich Kinder und auch Jugendliche durch allgemeine Maßnahmen
wie das Meiden der Sonne insbesondere zwischen 11 und 14 Uhr, das Tragen
von Sonnenbrillen, Sonnenhut und geeigneten Textilien sowie Anwendung
von Sonnenschutzmitteln mit ausreichend hohem Lichtschutzfaktor schützen.
Diese Sonnenschutzmittel sollten eine ausgeprägte Wasserfestigkeit
aufweisen und keine oder nur eine geringe Parfümierung enthalten.
Auch weitere, mitunter allergologisch relevante Zusatzstoffe sollten vermieden
werden. Säuglinge sollten nicht dem direkten Sonnenlicht ausgesetzt
werden [3].
4.2. Spezielle Hautzustände und Hauterkrankungen
4.2.1. Hauttypen I-II nach Fitzpatrick [4]
Man unterscheidet verschiedene Hauttypen, von denen Hauttyp I und II sehr
helle, sonnenempfindliche Haut aufweisen. Da die Sonnenschutzfaktoren
dem Hauttyp entsprechend ausgewählt werden, ist bei sehr heller Haut
auf die Verwendung ausreichend hoher Lichtschutzfaktoren zu achten.
4.2.2. Allergiker mit vermehrten Unverträglichkeiten gegen Kosmetika
Diese Personengruppe sollte Sonnenschutzmittel mit Duftstoffen und weiteren
mitunter allergologisch relevanten Zusatzstoffen meiden.
4.2.3. Trockene Haut (Xerosis/Xerodermie)
Trockene Haut reagiert intensiver als die normale Haut auf externe chemische
und physikalische Noxen. Trockene Haut kann bei verschiedenen Hautkrankheiten,
z. B. beim atopischen Ekzem, oder bei Altershaut auftreten. Da trockene
Haut durch eine verminderte Quantität und/oder Qualität von
Feuchtigkeit und/oder Lipiden gekennzeichnet ist, sollte vermehrt auf
die pflegende Wirkung des Sonnenschutzpräparates geachtet werden.
4.2.4. Akne
Obwohl der klinischen Erfahrung nach ein Teil der Akne-Patienten von der
Sonnenbestrahlung profitiert, konnten systematische Erhebungen zeigen,
dass es im Sommer bei bis zu einem Drittel der Betroffenen zu einer Verschlechterung
der Akne kommt [5]. Dies kann u. a. auch auf die Verwendung zu lipophiler
und möglicherweise komedogener Sonnenschutzmittel zurückgeführt
werden und zeigt, dass bei seborrhoischer, zu Akne neigender Haut auch
beim Lichtschutz hydrophilen Cremes, Lotionen oder Gelen der Vorzug zu
geben ist.
4.2.5. Lichtbedingte Dermatosen
Verschiedene Hauterkrankungen werden durch UV-Licht ausgelöst oder
in ihrem Zustand wesentlich verschlechtert. Die größte Gruppe
lichtbedingter Hauterkrankungen stellt die sogenannte Polymorphe Lichtdermatose
(PLD) dar. In dieser Gruppe werden im klinischen Erscheinungsbild nicht-einheitliche
(polymorphe) Hautveränderungen zusammengefasst, die vornehmlich von
der UV-A-Strahlung des Sonnenlichtes hervorgerufen werden [6, 7, 8, 9].
Weiterhin werden folgende Erkrankungsbilder von Sonnenbestrahlung negativ
beeinflusst: Lupus erythematodes, Lichturtikaria, Hydroa vacciniformis,
licht-aggravierte atopische Dermatitis, Xeroderma Pigmentosum, Vitiligo,
chronische aktinische Dermatitis, Herpes simplex-Infektionen sowie photoallergische
und phototoxische Reaktionen [10]. Gerade für Patienten mit diesen
Erkrankungen ist ein wirkungsvoller Sonnenschutz von großer Bedeutung.
Es sind in diesen Fällen Produkte mit ausreichend hohem Lichtschutzfaktor
zu verwenden. Häufig werden die oben genannten Erkrankungen primär
durch Strahlung im UVA-Bereich oder auch im Bereich des sichtbaren Lichtes
ausgelöst. Daher sollten Sonnenschutzpräparate mit adäquatem
UVA-Schutz verwendet werden.
4.2.6. Mallorca-Akne
Die sogenannte Mallorca-Akne [11] wird bei entsprechend disponierten Personen
durch Peroxide unter gleichzeitiger UV-Bestrahlung ausgelöst (phototoxisch-chemotoxische
Hautreaktion). Durch die Verwendung von Sonnenschutz- und Après-Präparaten,
die von Peroxid-bildenden Inhaltsstoffen - wie z.B. bestimmten Fetten
und Emulgatoren - frei sind, lässt sich in ca. 90 % der Fälle
das Auftreten der Hauterscheinungen vermeiden. Einen zusätzlichen
Schutz bieten ausreichend hohe Sonnenschutzfaktoren, vor allem im UVA-Bereich.
Es ist darauf zu achten, dass auch im bestrahlungsfreien Intervall keine
Körperpflegemittel eingesetzt werden, die Peroxidbildende Inhaltsstoffe
enthalten [12].
4.3. Erhöhte Lichtempfindlichkeit durch Medikamenteneinnahme
Verschiedene Medikamente (z. B. Tetrazykline, Johanniskraut oder Neuroleptika)
können zur erhöhten Lichtempfindlichkeit führen. Es sollten
wie auch bei den lichtbedingten Dermatosen Sonnenschutzpräparate
mit ausreichendem UVB- und UVA-Schutz verwendet werden.
4.4. Sport und Anwendung unter Extrembedingungen
Personengruppen, die sich unter Extrembedingungen aufhalten oder Extremsportarten
ausüben, sind häufig und über lange Zeit sehr hohen UV-Dosen
ausgesetzt. Je nach betriebener Sportart (Wassersport, Wintersport, Bergsteigen
etc.) sind ausreichend hohe Sonnenschutzfaktoren und Sonnenschutzmittel
mit Wasserresistenz zu verwenden. Ebenso ist bei verstärkter Schweißproduktion
auf die Wasserresistenz der angewandten Produkte zu achten.
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5 Wirkstoffe und Formulierungen
5.1 Wirkstoffe
5.1.1 UV-Filter
Bei den in Sonnenschutzmitteln als primäre, lichtschützende
Wirkstoffe eingesetzten UV-Filtern wird zwischen organischen (sog. chemischen)
und mineralischen (sog. physikalischen) Filtern unterschieden sowie entsprechend
ihres Absorptionsspektrums zwischen UV-B-, UV-A- und Breitbandfiltern.
Der Einsatz der als UV-Filter zugelassenen Substanzen inklusive ihrer
maximalen Einsatzkonzentration ist in den jeweiligen Ländern gesetzlich
festgelegt.
Durch geeignete Kombination organischer und/oder mineralischer Filter
werden die erforderlichen Schutzbereiche sowohl im UV-B- als auch UV-A-
Spektrum erhalten [13].
5.1.1.1 Organische Filtersubstanzen
Die Schutzwirkung dieser chemischen UV-Filter beruht auf der Umwandlung
der UV-Strahlung in langwellige sichtbare oder Infrarotstrahlung. Nach
Absorption von Photonen geraten diese mit konjugierten Doppelbindungen
ausgestatteten Moleküle in einen energetisch angeregten Zustand,
aus dem sie unter Abgabe von Wärme- oder Fluoreszenzstrahlung schrittweise
zurück in den Grundzustand gelangen.
Dabei unterscheidet man je nach Absorptionsspektrum zwischen UV-A-, UV-B-
und Breitband-Filtern.
5.1.1.2 Mineralische Filtersubstanzen (Mikropigmente)
Physikalische UV-Filter bestehen aus sehr kleinen Partikeln mit reflektierender,
streuender und z. T. auch absorbierender Wirkung. Bei den sogenannten
Mikropigmenten mit Teilchengrößen unter 30 nm wird bevorzugt
UV-Strahlung, kaum jedoch sichtbares Licht reflektiert und gestreut, wodurch
die Partikel auf der Haut kaum noch weiß aussehen und daher für
den Einsatz in der Kosmetik besser geeignet sind. Hierbei werden insbesondere
mikrofeines Titandioxid und mikrofeines Zinkoxid verwendet [14].
Die Mikropigmente absorbieren die Strahlung im gesamten UV-Spektrum und
werden daher den Breitbandfiltern zugerechnet.
5.1.2 Ergänzende Wirkstoffe
Neben den UV-Filtern enthalten dermokosmetische Sonnenschutzmittel auch
verschiedene sekundäre Wirkstoffe, die einen über den UV-Schutz
hinausgehenden Nutzen bieten. Die Auswahl dieser Stoffe beruht in erster
Linie auf den Beobachtungen, dass
 |
viele der hautschädigenden Effekte von UV-Strahlen
durch freie Radikale vermittelt werden [15] |
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die hauteigenen Antioxidantien z. T. bereits durch UV-Bestrahlungen
unterhalb der Erythemschwelle verbraucht werden [16] |
 |
die hauteigene Regeneration nach solchen Belastungen
durch spezielle Wirkstoffe unterstützt werden kann [17] und |
 |
UV-Strahlung zu Hauttrockenheit und -irritation führen
kann. |
damit kann eine Einteilung der ergänzenden Wirkstoffe in Antioxidantien,
DNA-Reparatur-enzyme und hautberuhigende Wirkstoffe erfolgen. Entscheidend
bei ihrem Einsatz ist, dass die Wirksamkeit der entsprechenden Zubereitungen
mit geeigneten Methoden nachgewiesen worden ist.
5.1.2.1 Antioxidantien
Hier sind zunächst die Vitamine und dabei in erster Linie Vitamin
E (Tocopherol) und seine Ester (z.B. -acetat) zu nennen. Es schützt
als lipophiles Antioxidans die Zellmembranen vor UV-bedingter Peroxidation
und kann bei präventiver topischer Anwendung in geeigneten Konzentrationen
und Vehikeln einen Lichtschutzfaktor bis zu 3 erzielen [18]. Auch beta-Carotin
(Provitamin A) kann reaktive Sauerstoffradikale neutralisieren, wird jedoch
in erster Linie oral und bei bestimmten Hauterkrankungen wie der erythropoetischen
Protoporphyrie eingesetzt [19, 20]. Außerdem werden Flavonoide verstärkt
in Sonnenschutzprodukten eingesetzt. Aus dieser Gruppe sekundärer
Pflanzenstoffe ist u. a. für alpha-Glucosylrutin eine Schutzwirkung
gegenüber UV-induzierten oxidativen Hautschädigungen [21] und
speziell auch der polymorphen Lichtdermatose und Mallorca-Akne [22] nachgewiesen
worden.
5.1.2.2 Reparaturenzyme
Aus der Gruppe der Repairenzyme steht die Photolyase für den topischen
Einsatz in Sonnenschutzprodukten zur Verfügung [17]. Das Enzym ist
in der Lage, durch Sonnenlicht angegriffene Hautzellen schneller zu regenerieren,
sodass das Immunsystem der Haut wiederhergestellt und die Entstehung eines
Sonnenbrandes verhindert oder abgeschwächt wird [23].
5.1.2.3 Hautpflegende und hautberuhigende Wirkstoffe
Für die Pflege der Haut während einer UV-Belastung spielen hautberuhigende
Wirkstoffe eine besondere Rolle. Dexpanthenol kommt aufgrund seiner hautbefeuchtenden
und epithelisierungsfördernden Wirkung zum Einsatz [24]. Der Einsatz
von Glycerin in Sonnenschutzprodukten hat sich zum Erhalt der Feuchtigkeit
in der Hornschicht bewährt [25].
5.2 Formulierungen/Galenik
Die Eigenschaften und Wirksamkeit eines Dermokosmetikums für den
Sonnenschutz sind an die Galenik der Gesamtformulierung geknüpft.
Die galenische Form muss dem angestrebten Effekt entsprechend ausgewählt
werden. So werden z.B. für trockene Hautzustände oder auch für
Kinderhaut eher Formulierungen auf W/O-Basis sowie einem erhöhten
Anteil an pflegenden Lipiden gewählt. Der wissenschaftliche Erkenntnisstand
erlaubt für den Sonnenschutz grundsätzlich unterschiedliche
Zubereitungsformen wie z. B. O/W-, W/O-Emulsionen in Form von Milchen
und Cremes, aber auch Hydro- und Lipogele oder ähnliches. Am meisten
verbreitet sind O/W-Sonnenschutzformulierungen. Sonnenschutzöle haben
aufgrund ihrer geringen Schutzleistung nur eine untergeordnete Bedeutung
[14, 26].
Sonnenschutzformulierungen werden sowohl als Emulsionen, wie auch als
Mikroemulsionen oder als Lösungen in sprühbarer Form zur vereinfachten
Handhabung angeboten [26, 27]. Es ist zu beachten, dass die Art der Formulierung
die Applikationsmenge und damit die Höhe des Sonnenschutzfaktors
beeinflussen kann [28, 29, 30]. Da die Sonnenschutzwirkung durch Wasserkontakt
oder auch Schwitzen reduziert werden kann, sollten die Formulierungen
möglichst wasserfest sein. Wasserresistenz vermitteln spezielle Inhaltsstoffe
und geeignete Emulsionsformen [31]. Bei allen Formulierungen muss die
Stabilität über die deklarierte Laufzeit gewährleistet
werden. Es ist dabei den besonderen Benutzungsbedingungen bei der Prüfung
Rechnung zu tragen. Die Auswahl der Rohstoffe ist auf den erwünschten
Effekt oder die Zielgruppe auszurichten. Generell müssen alle eingesetzten
Stoffe für die hohe UV-Belastung geeignet sein.
Insbesondere bei Formulierungen für empfindliche Haut sollten so
wenig wie möglich irritierende oder allergologisch relevante Inhaltsstoffe
verwendet werden (z.B. bestimmte Konservierungsstoffe, Parfüm, Farbstoffe).
Ferner ist die Galenik der Sonnenschutzprodukte auf die UV-Filter abzustimmen.
So ist es bei dem Einsatz chemischer UV-Filter in der Regel unerlässlich,
die Produktgrundlage so zu wählen, dass eine vollständige Löslichkeit
der Filtersubstanz - auch während der Lagerung - sichergestellt ist.
Beim Einsatz von Mikropigmenten, wie Titandioxid und Zinkoxid, sind mögliche
Wechselwirkungen mit anderen Inhaltsstoffen der Zubereitungen zu vermeiden,
da dies unter Umständen zu Produktverfärbungen oder Agglomerationserscheinungen
führen kann [32]. Generell sollte angestrebt werden, den gewünschten
Sonnenschutzfaktor mit einer möglichst niedrigen Gesamt-UV-Filter-Konzentration
zu erreichen.
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6 Erwünschte Wirkungen und Wirksamkeitsnachweise
Wichtigster Wirknachweis für dermokosmetische Sonnenschutzmittel
ist, wie für alle Sonnenschutzmittel, die UV-B-Sonnenschutzfaktorbestimmung.
Diese Prüfung sollte gemäß dem neuesten Stand der COLIPA
Sun Protection Factor Test Method durchgeführt werden [33]. Eine
Empfehlung zur Auslobung von bestimmten Schutzklassen ist von der COLIPA
im Juni 2002 herausgegeben worden, die ab Januar 2004 implementiert werden
soll [34].
Aufgrund der ebenfalls großen Bedeutung des UVA-Schutzes soll mit
einer in der Wissenschaft akzeptierten Methode eine Prüfung der UVA-Schutzwirkung
erfolgen. Eine genormte und akzeptierte europäische Methode gibt
es dazu bisher nicht. Neue Vorschläge hierzu wurden jedoch kürzlich
publiziert [35]. Als genormte Methoden stehen zur Zeit der australische
Standard [36] und die Messung der Persistent Pigment Darkening (PPD) gemäß
des japanischen Standards [37] zur Verfügung.
Da in zunehmendem Maße spezielle Wirkstoffe (actives) in modernen
Sonnenschutzmitteln enthalten sind, ist es erforderlich, auch für
diese Stoffe einen Wirksamkeitsnachweis zu führen. Hierzu sind die
vorher genannten Verfahren in der Regel nicht geeignet. Es sollte für
jeden aktiven Wirkstoff das bestmögliche In-vitro- und, wenn möglich,
In-vivo-Testverfahren angewendet werden [38]. Testverfahren sind geeignet,
sofern sie relevante, reproduzierbare und valide Ergebnisse liefern und
dem jeweiligen Stand der wissenschaftlichen Erkenntnis entsprechen.
Methoden zur Wasserresistenztestung sind im australischen Standard [36]
und im FDA proposal [39] beschrieben. Im europäischen Raum hat sich
eine Methode zur Wasserresistenz-testung etabliert, die auf der Sonnenschutzfaktormessung
gemäß COLIPA basiert, jedoch bisher in den COLIPA-Vorschlag
noch nicht aufgenommen wurde. Bei dieser Methode wird eine standardisierte
Wasserexposition der Testfelder mit Hilfe einer Schwalldüse (Shower
Curtain Methode) durchgeführt [40, 41]. So lange von der COLIPA keine
Standardmethode zur Wasserresistenztestung publiziert ist, werden auch
Wasserresistenzprüfungen mit der Shower Curtain Methode für
dermokosmetische Sonnenschutzmittel akzeptiert.
Weitere spezielle Eigenschaften (z. B. Hautbefeuchtung, Hautglättung)
durch Besonderheiten der Formulierung sollten durch geeignete Methoden
entsprechend dem jeweiligen Stand der wissenschaftlichen Erkenntnis nachgewiesen
werden.
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7 Unerwünschte Wirkungen und Verträglichkeitsnachweise
Risiken der Anwendung von Produkten des dermokosmetischen Sonnenschutzes
können Unverträglichkeitsreaktionen, wie akute oder chronisch-kumulative
irritative Kontaktdermatitiden, sensorische Irritationen oder allergische
Kontaktdermatitiden auf der Basis einer Sensibilisierung vom Spättyp
sein.
Da UV-Filter notwendigerweise nach Applikation der Produkte intensiver
UV-Bestrahlung ausgesetzt werden, ist die mögliche Entwicklung phototoxischer
und photoallergischer Reaktionen durch eine photosensibilisierende Wirkung
zu bedenken. Durch die Absorption von UV-Strahlung können sowohl
phototoxisch wirksame als auch - durch Bindung der Photoprodukte an ein
körpereigenes Protein - Photoantigene entstehen [42].
Zur Prüfung und Bewertung der Hautverträglichkeit können
geeignete In-vivo- und In-vitro-Methoden eingesetzt werden [43]. Grundlage
der Prüfungen sollten die Notes of Guidance zur Prüfung der
Sicherheit kosmetischer Mittel Annex 11 und 12 des SCCNFP sein [44]. Die
Testreaktionen können optional mittels nicht-invasiver hautphysiologischer
Methoden objektiviert werden [45]. In Kombination und als Ergänzung
können kontrollierte Anwendungstests (Gebrauchstests) möglichst
unter praxisnahen Bedingungen (Sonnenexposition) durchgeführt werden
[43].
Als Methode zur Erfassung des Risikos einer akuten Irritation wird der
okklusive epikutane Patch-Test empfohlen [43]. Die chronisch-kumulative
Irritation kann mit dem kumulativen epikutanen Patch-Test [46] erfasst
werden.
Produkte, die als geeignet bei Mallorca-Akne oder PLD ausgelobt werden,
müssen in entsprechenden In-vivo-Tests die Eignung belegen. Als Testmodell
können z. B. ein repetitiver UV-A-Challenge Test oder Anwendungsstudien
an entsprechend disponierten Probanden gewählt werden [9, 12, 22].
Sollen Produkte für empfindliche Haut ausgelobt werden, müssen
die Untersuchungen an einem geeigneten Kollektiv erfolgen (z.B. Stinging-Test).
Produkte, welche bei hohen Außentemperaturen oder körperlicher
Anstrengung verwendet werden, bergen die Gefahr der Spreitung und können
dann in die Augen gelangen. Optional können solche Produkte mittels
In-vitro-Testungen oder humaner Augenverträglichkeitstests überprüft
werden.
Um das mögliche Sensibilisierungspotential von Produkten des dermokosmetischen
Sonnenschutzes zu minimieren, wird empfohlen, eine sorgfältige Auswahl
der Rohstoffe vorzunehmen. Konservierungsstoffe und andere Komponenten,
deren Sensibilisierungs-potential als vergleichsweise hoch eingestuft
wird, sollten insbesondere dann gemieden werden, wenn Alternativen mit
geringerem Sensibilisierungspotential verfügbar sind. Darüber
hinaus ist eine Verträglichkeitsprüfung von Fertigprodukten
mit Hilfe eines ROAT (Repeated Open Application Test) sinnvoll. Dieser
Test ist insbesondere dann indiziert, wenn unklare positive Reaktionen
im Epikutantest überprüft werden müssen [47].
Um das phototoxische Potential eines Sonnenschutzproduktes zu überprüfen,
werden einfache epikutane Patchtests über 24 Stunden mit anschließender
Bestrahlung der Testfelder mittels UV-A durchgeführt. Die Bewertung
der Testreaktionen erfolgt 1, 24, 48 und 72 Stunden nach Exposition [48].
Zur Überprüfung der Photosensibilisierung wurden biphasische
Testprotokolle entwickelt, welche unter Verwendung einer Induktions- und
einer Challengephase den Pathomechanismus einer Sensibilisierung nachbilden.
Die Testfelder werden dabei während der Induktionsphase mit UV-A/B
und in der Challengephase mit UV-A Licht bestrahlt [49, 50].
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8 Dokumentation
Informationen, die zur Beurteilung der Qualität eines dermokosmetischen
Sonnenschutzes notwendig sind, sollen vom Hersteller beziehungsweise Vermarkter
des Produktes dokumentiert und den Fachkreisen zugänglich gemacht
werden.
Diese Dokumentation soll mindestens Angaben zu folgenden Punkten umfassen:
 |
Angabe des Lichtschutzfaktors
und die zur Bestimmung eingesetzte Methode |
 |
Angabe des UV-A-Schutzes mit Angabe der
Methode |
 |
Beschreibung des galenischen
Systems |
 |
Angaben zur Haltbarkeit und mikrobiologischen
Stabilität |
 |
Nachweis ausgelobter zusätzlicher
Wirkungen in Form einer zusammenfassenden Darstellung unter Nennung
der Referenz |
 |
Zusammenfassung der Ergebnisse der durchgeführten
Verträglichkeitsuntersuchungen unter Nennung der Prüfinstitution |
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10 Erarbeitet von
|
Dr. M. Arens-Corell, Sebapharma GmbH &
Co., Boppard (Rhein) |
|
Dipl.-Ing. S. Bielfeldt,
proDERM, Hamburg |
 |
Dr. G. Blume, ROVI GmbH & Co., Schlüchtern |
 |
Prof. Dr. R. Daniels, Technische Universität
Braunschweig, Braunschweig |
 |
Dr. J. Fluhr, Friedrich-Schiller-Universität,
Jena |
 |
Dr. P. Hansen, Stada R & D GmbH, Bad
Vilbel |
 |
PD Dr. U. Heinrich, Universität Witten-Herdecke,
Witten |
 |
Dr. B. Hughes-Formella, Bioskin, Hamburg |
 |
Apothekerin U. Kindl, Margarethen-Apotheke,
Baldham |
 |
A. Klotz, Stockhausen GmbH & Co. KG,
Krefeld |
 |
Dr. J. Kresken, Irmgardis-Apotheke, Viersen |
 |
Prof. J. Krutmann, Heinrich-Heine-Universität,
Düsseldorf |
 |
Prof. Dr. G. Kutz, Fachhochschule Lippe
und Höxter, Lemgo |
 |
Dr. B. Marschner, Consultant, Oberhausen |
 |
Dr. W. Pittermann, Henkel KgaA, Düsseldorf |
 |
Dr. L. Rauch, Heinrich-Heine-Universität,
Düsseldorf |
 |
Dr. H.W. Reinhardt, Stiefel Laboratorium
GmbH, Offenbach |
 |
Dr. F. Rippke, Beiersdorf AG, Hamburg |
 |
Dr. A. Schrader, Beratungslabor Dr. Schrader,
Holzminden |
 |
Dr. S. Wallat, Cognis Deutschland GmbH
& Co. KG, Düsseldorf |
 |
Dr. W. Wigger-Alberti, proDERM, Hamburg |
Die Leitlinie wurde im Auftrag der GD Gesellschaft für Dermopharmazie
e. V. von der oben genannten Expertengruppe als Konsensuspapier erarbeitet.
Zur Veröffentlichung freigegeben: 2. April 2003
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