Pressekonferenz der GD Gesellschaft für Dermopharmazie e. V.
Wirksamkeit von Sonnenschutzmitteln
Hamburg, 26. Januar 2006
Pressetexte
Schutzwirkung von Sonnenschutzmitteln gegenüber UVA-Strahlung - ein Buch mit sieben Siegeln?
GD Stellungnahme: UVA-Schutzleistung von Sonnenschutzmitteln
(PDF-Version)
Die Gesprächspartner
bei der Pressekonferenz waren:
Prof. Dr. med. Jean Krutmann, Institut für Umweltmedizinische Forschung
an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf
Prof. Dr. med. Hans Christian Korting, Klinik und Poliklinik für Dermatologie
und Allergologie der Ludwig-Maximilians-Universität München
Dr. rer. nat. Joachim Kresken, Irmgardis-Apotheke, Viersen
Medienkontakte
Dr. Joachim Kresken
Wiesengrund 6a
47918 Tönisvorst
Tel.: 02162-6517
Fax: 02162-80589
E-Mail: joachim.kresken@gd-online.de
Schutzwirkung von Sonnenschutzmitteln gegenüber UVA-Strahlung - ein Buch mit sieben Siegeln?
(PDF-Version)
(Hamburg, 26.1.2006) Übermäßige Sonneneinstrahlung
führt nicht nur zu Sonnenbrand, sondern kann auch langfristige Hautschäden
verursachen. Verantwortlich dafür ist neben der kurzwelligen ultravioletten
Strahlung (UVB) auch der langwellige UV-Anteil des Sonnenlichts (UVA). Sonnenschutzmittel
mit breitem Schutzanspruch sollten deshalb nicht nur vor UVB-, sondern auch
vor UVA-Strahlung schützen. Anders als beim UVB-Schutz, der mit einer einheitlichen
Methode bestimmt und als Lichtschutzfaktor deklariert wird, gibt es jedoch zur
Bestimmung des UVA-Schutzes bisher noch keine über den Australischen Standard
hinausgehende Methode, die allgemein anerkannt ist.
Auf diese Problematik macht die Gesellschaft für Dermopharmazie in
einer wissenschaftlichen Stellungnahme aufmerksam, die sie bei einer Pressekonferenz
in Hamburg vorstellte. "Es gilt heute als gesichert, dass neben der UVB-
auch die UVA-Strahlung an der Entstehung von Hautumoren beteiligt ist",
betonte der Dermatologe Professor Dr. Jean Krutmann, Direktor des Instituts
für Umweltmedizinische Forschung an der Heinrich-Heine-Universität
Düsseldorf. "Außerdem wird durch UVA-Strahlung die Entwicklung
verschiedener anderer lichtabhängiger Dermatosen gefördert und die
Hautalterung beschleunigt", ergänzte Professor Dr. Hans Christian
Korting von der Klinik für Dermatologie und Allergologie der Ludwig-Maximilians-Universität
München.
Australischer Standard liefert zu wenig Information
"Sonnenschutzmittel, die den Anspruch erheben, auch vor UVA-Strahlung
zu schützen, sollten entsprechend geprüft und deklariert werden",
fordert Dr. Joachim Kresken, Vorsitzender der Gesellschaft für Dermopharmazie
und Inhaber einer Apotheke in Viersen. Zur Zeit geschehe dies meist dadurch,
dass angegeben wird, ob ein Produkt dem Australischen Standard entspricht. Dieser
gilt als erfüllt, sobald das Produkt in einem bestimmten Labormodell die
Durchlässigkeit der UVA-Strahlung um mindestens 90 Prozent reduziert. Oberhalb
dieser Grenze ist jedoch keine weitere Differenzierung vorgesehen. Der UVA-Schutz
verbleibt deshalb unabhängig von der Höhe des UVB-Schutzes immer auf
dem gleichen Niveau. "Bei Verwendung eines Sonnenschutzmittels mit hohem
Lichtschutzfaktor gegenüber UVB kann so ohne Verletzung der Norm eine verhältnismäßig
hohe UVA-Dosis auf die Haut einwirken, ohne dass der Anwender dies bemerkt",
erklärte Kresken.
Nach Auffassung der Gesellschaft für Dermopharmazie sind deshalb neben
dem Australischen Standard noch weitere Methoden zur Charakterisierung des UVA-Schutzes
wünschenswert, die präzisere Informationen liefern und eine Differenzierung
zwischen verschiedenen Produkten ermöglichen. Wie die Gesellschaft feststellt,
lässt sich dieser Wunsch zur Zeit jedoch noch nicht erfüllen. In den
letzten Jahren sind zwar mehrere neue Methoden zur Bestimmung des UVA-Schutzes
entwickelt worden, doch seien diese entweder experimentell zu aufwendig oder
aber in ihrer Aussagefähigkeit noch nicht abgesichert.
DIN-Methode zur Bestimmung der UVA-Bilanz ist umstritten
Letzteres treffe zum Beispiel auch für die seit Februar 2005 in Deutschland
gültige Methode nach DIN 67502 zu. Mit dieser Methode wird die so genannte
UVA-Bilanz, das heißt das Verhältnis zwischen UVB- und UVA-Schutz
eines Produktes, bestimmt. Kritisiert wird an diesem Verfahren, dass es die
Dauer des Schutzeffektes nicht berücksichtigt und keinen biologischen Endpunkt
verwendet, der für die langfristigen Hautschäden der UVA-Strahlung
relevant ist. Auch gibt es bis heute keine Empfehlung, wie hoch der UVA-Bilanzwert
eines Sonnenschutzmittels mindestens sein sollte, damit ihm ein ausreichender
UVA-Schutz zugesprochen werden kann.
Wegen dieser noch ungeklärten Fragen empfiehlt die Gesellschaft, das Verfahren vorerst noch nicht für Standardtestzwecke zu verwenden. Im Übrigen gelte es zu bedenken, dass der Verbraucher womöglich überfordert wäre, wenn zukünftig neben dem Lichtschutzfaktor gegenüber UVB zusätzlich noch ein mit welcher Methode auch immer ermittelter UVA-Schutzwert deklariert würde. Von daher sollte mittelfristig besser nach einem praxistauglichen Verfahren gesucht werden, das die Möglichkeit zur Deklaration eines Schutzfaktors bietet, der die Schutzleistung gegenüber UVA- und UVB-Strahlung in einem Wert zusammenfasst.
Dieser Pressetext sowie die Stellungnahme "UVA-Schutzleistung von Sonnen-schutzmitteln" stehen unter der Internetanschrift www.gd-online.de zum Download zur Verfügung.
GD
Stellungnahme: UVA-Schutzleistung von Sonnenschutzmitteln (PDF-Version)
(Köln, 26.01.2006) Übermäßige Sonneneinstrahlung schädigt
die Haut. Der hierfür relevante Teil des Sonnenlichts liegt im ultravioletten
Bereich (UV). Erste erkennbare Reaktion ist der Sonnenbrand, der im Wesentlichen
eine durch UVB-Strahlung induzierte Entzündung der Haut darstellt. Aber
auch die Entwicklung von Hauttumoren und Lichtdermatosen steht in ursächlichem
Zusammenhang mit dem UV-Licht. Ebenso wird vorzeitige Hautalterung, die Bildung
von Falten und die Erschlaffung des Hautbindegewebes durch Sonnenlicht beschleunigt
(photoaging). Dafür ist in erster Linie die langwellige UVA-Strahlung verantwortlich.
Mit zunehmendem Wissen über die kurz- und die langfristigen Hautschäden
durch übermäßige Sonnenexposition wächst der Bedarf an
hochwirksamen Sonnenschutzmitteln [1]. Hohe Schutzleistungen werden durch den
kombinierten Einsatz von organischen, öl- oder wasserlöslichen ("chemischen")
und anorganischen, unlöslichen ("physikalischen") UV-Filtern
erreicht. Entsprechend einer Stellungnahme des Bundesinstituts für Risikobewertung
[2] sowie der GD -Leitlinie "Dermokosmetischer Sonnenschutz" [3] sollte
bei möglichst niedriger UV-Filtermenge ein adäquater Schutz sowohl
im UVB- als auch im UVA-Bereich
gegeben sein.
Bewertung des UV-Schutzes
Der UVB-Schutz wird weltweit einheitlich als Lichtschutzfaktor (LSF; sun protection
factor: SPF) angegeben. Seine Bestimmung ist in vielen nationalen Normen festgelegt.
Da die Verfahren nur geringfügig voneinander abweichen, sind die ermittelten
Schutzfaktoren gut miteinander vergleichbar. In Europa und einigen anderen Ländern
werden die Werte heute nach der International SPF Test Method [4] bestimmt.
Bei dieser In-vivo-Methode handelt es sich um eine Weiterentwicklung der Methode,
die 1994 von der COLIPA, der europäischen Dachorganisation der nationalen
Verbände der kosmetischen Industrie, entwickelt wurde. Der Endpunkt ist
hier eindeutig und relevant über die minimale Erythemdosis (MED) definiert.
Der Verbraucher ist mit dieser Deklaration vertraut und beachtet sie bei der
Produktauswahl.
Die Höhe des UVA-Schutzes spielt dagegen bei der Produktauswahl bisher
eine untergeordnete Rolle. Die Orientierung für den Verbraucher ist hier
wesentlich schwieriger, da weder die Ermittlung der Höhe des UVA-Schutzes
noch die zugehörige Deklaration einheitlich geregelt sind.
Zur Charakterisierung des UVA-Schutzes gibt es derzeit verschiedene In-vitro-
und In-vivo-Ansätze:
in vivo | - Anhaltende direkte Bräune (PPD) [5, 6] |
- Unmittelbare direkte Bräune (IPD) [7] | |
- UVA-PPD und UVA-Erythem (PFA) [8] |
in vitro | - UVA protection percentage (APP) [9] |
- UVA/UVB ratio [10] | |
- Kritische Wellenlänge [11] | |
- Australischer Standard [12] |
Auch werden zur Zeit Methoden mit neuen Endpunkten (Immunsuppression, DNA-Schädigung)
diskutiert [1, 13, 14], doch sind diese bisher noch nicht soweit ausgereift,
dass sie als Standardmethoden dienen könnten.
Schon weiter entwickelt ist dagegen ein Verfahren, bei dem an Hautbiopsien
mit Hilfe der Elektronenspinresonanz-Spektroskopie die durch UVA- und UVB-Strahlung
gebildeten freien Radikale gemessen werden. Aus dem Ergebnis dieser Messung
wird der so genannte integrierte Lichtschutzfaktor errechnet, der den UVA- und
den UVB-Schutz eines Produktes in einem Wert zusammenfasst [15].
Rolle des Australischen Standards
Von den skizzierten Methoden hat sich zur Zeit der Australische Standard als
Quasi-Norm etabliert. Die meisten Hersteller geben den UVA-Schutz gemäß
der Australischen Norm an, und auch die meisten Verbraucherorganisationen stützen
sich bei der Bewertung darauf. Die Anforderung gilt als erfüllt, sobald
ein Sonnenschutzmittel die in vitro gemessene Transmission im Bereich von 320
bis 360 Nanometer um mindestens 90 Prozent reduziert.
Da oberhalb von 90 Prozent Absorption keine weitere Differenzierung vorgesehen
ist, weisen Produkte mit relativ niedrigem LSF gegenüber UVB bei Einhaltung
des Australischen Standards noch einen adäquaten UVA-Schutz auf. Dagegen
kann der UVA-Schutz bei Produkten mit höherem LSF auf gleich bleibendem
Niveau stagnieren, ohne die Norm zu verletzen. Der UVA-Schutz wächst also
nicht zwangsläufig mit dem UVB-Schutz. Mit steigendem LSF des Sonnenschutzmittels
kann somit eine ständig zunehmende UVA-Dosis auf die Haut einwirken, ohne
dass der Produktanwender dies bemerkt.
Bestimmung der UVA-Bilanz
Um dieses Problem zu beheben, arbeiten derzeit viele nationale und internationale Arbeitsgruppen an der Etablierung einer einheitlichen Messmethode zur Charakterisierung des UVA-Schutzes. Seit Februar 2005 existiert hierzu eine neue Deutsche Industrienorm (DIN 67502) [16]. Das Besondere an dieser Methode ist, dass hier zunächst der UVA- und UVB-Schutz des Produktes in vitro bestimmt und der erhaltene Messwert anschließend zum in vivo ermittelten UVB-Lichtschutzfaktor in Beziehung gesetzt wird. Die so ermittelte UVA-Schutzleistung wird als UVA-Bilanzwert angegeben.
Die Methode zur Bestimmung der UVA-Bilanz lässt sich einfach und schnell
anwenden. Mehrere in den letzten Jahren durchgeführte Reihenuntersuchungen
haben gezeigt, dass sich mit ihr bei geringer Schwankung der Einzelwerte Unterschiede
im UVA-Schutz von Sonnenschutzmitteln reproduzierbar nachweisen lassen [17-20].
Die UVA-Bilanzwerte der geprüften Produkte lagen zwischen unter 10
und über 50, wobei die deutlichsten Unterschiede bei Produkten mit relativ
hohen Lichtschutzfaktoren (LSF 15 bis 30) und bei Sonnenschutzmitteln für
Kinder (LSF 25 bis 40) gefunden wurden.
Trotz ihrer einfachen Anwendbarkeit und guten Reproduzierbarkeit ist die Methode zur Bestimmung der UVA-Bilanz noch nicht international anerkannt und wird zudem in einigen Punkten kritisiert. So wird zum Beispiel bemängelt, dass sie die Dauer des Schutzeffektes nicht berücksichtigt und einen biologischen Endpunkt verwendet, dessen Relevanz für die langfristigen Hautschäden der UVA-Strahlung nicht belegt ist. Auch existiert bis heute keine Empfehlung, wie hoch der UVA-Bilanzwert eines Sonnenschutzmittels mindestens sein sollte, damit ihm ein adäquater UVA-Schutz zugesprochen werden kann.
Schlussfolgerungen
Da es heute als unbestritten gilt, dass nicht nur UVB-, sondern auch UVA-Strahlung zu Hautschäden führen kann, kommt der UVA-Schutzwirkung von Sonnenschutzmitteln zunehmende Bedeutung zu. Die Hersteller von Sonnenschutzmitteln sind deshalb aufgerufen, ihre Produkte mit einer im Verhältnis zum UVB-Schutz adäquaten UVA-Schutzleistung auszustatten. Dies sollte jedoch insbesondere bei Produkten, die zur Anwendung bei empfindlicher Haut empfohlen werden, nicht durch eine unkritische Erhöhung des Filteranteils geschehen, die zu einer Verschlechterung der dermalen Verträglichkeit des Produktes führen kann.
Zur Orientierung der Verbraucher und der beratenden Fachkreise wäre es hilfreich, wenn möglichst in naher Zukunft mehr Transparenz zur Höhe des UVA-Schutzes von Sonnenschutzmitteln geschaffen werden könnte. Noch offen ist jedoch die Frage, wie der UVA-Schutz am besten geprüft und deklariert werden sollte. Die derzeitige Praxis, wonach angegeben wird, ob ein Produkt den Australischen Standard erfüllt, signalisiert zwar das Vorhandensein eines UVA-Schutzes, lässt aber keinen Rückschluss auf dessen Höhe im Verhältnis zum UVB-Schutz zu. Von daher sind Methoden notwendig, die über den Australischen Standard hinausgehen und hierzu klarere Angaben liefern.
Von den Methoden, die bisher zur Bestimmung des UVA-Schutzes entwickelt wurden, hat sich aus verschiedensten Gründen bisher noch keine als international anerkannter Standard etabliert. Um dennoch im Sinne des Verbrauchers kurzfristig mehr Transparenz zu schaffen, schlagen einige Experten vor, die hinsichtlich ihrer Reproduzierbarkeit abgesicherte Methode nach DIN 67502 bereits jetzt in die Praxis umzusetzen und die mit ihr erhaltenen Ergebnisse zumindest so lange mit in die Bewertung von Sonnenschutzmitteln einzubeziehen, bis Methoden mit relevanteren Endpunkten für den routinemäßigen Einsatz zur Verfügung stehen [21].
Bei Umsetzung dieses Vorschlags würde mit dem UVA-Bilanzwert ein Kriterium für die Bewertung der UVA-Schutzleistung etabliert, dessen Bedeutung noch nicht endgültig geklärt ist. Trotz der unbefriedigenden aktuellen Situation erscheint es deshalb sinnvoller, die Methode vor Einführung in die Praxis zunächst einer weiteren Validierung zu unterziehen, indem zum Beispiel geprüft wird, inwieweit die mit dieser Methode erzielten Ergebnisse mit den Ergebnissen anderer Prüfmethoden korrelieren. Dies sollte jedoch nicht zu einer inakzeptabel langen Verzögerung auf dem Weg zu einem geeigneten Lösungsansatz führen.
Darüber hinaus gilt es zu bedenken, dass der Verbraucher womöglich überfordert wäre, wenn zukünftig neben dem LSF gegenüber UVB ein mit welcher Methode auch immer ermittelter zusätzlicher UVA-Schutzwert deklariert würde. Es sollte deshalb möglichst im Rahmen eines internationalen Konsensfindungsprozesses geklärt werden, ob mittelfristig nicht ein praxistaugliches Verfahren zur Prüfung des UV-Schutzes von Sonneschutzmitteln etabliert werden kann, das die Möglichkeit bietet, die Schutzleistung gegenüber UVA- und UVB-Strahlung in einem Wert zum Ausdruck zu bringen.
Literatur
[1] Maier T , Korting HC: Sunscreens – which and what for ? Skin PharmacolPhysiol 18 (2005) 253-262
[2] Mitteilung des Bundesinstituts für Risikobewertung, Stellungnahme vom 6.August 2003: UV-Filtersubstanzen in Sonnenschutzmitteln
[3] Leitlinie der GD Gesellschaft für Dermopharmazie e. V.: Dermokosmetischer Sonnenschutz (2003). www.gd-online.de
[4] International Sun Protection Factor (SPF) Test Method (2003)
[5] Moyal D, Chardon A, Kollias N: Determination of UVA protection factors using the persistent pigment darkening (PPD) as the end point (Part 1). Calibration of the method. Photodermatol Photoimmunol Photomed 16 (2000) 245-249
[6] Moyal D, Chardon A, Kollias N: UVA protection efficacy of sunscreens can be determined by the persisitent darkening (PPD) method (Part 2). Photodermatol Photoimmunol Photomed 16 (2000) 250-255
[7] Cole C, Van Fossen R, Skillman MS: Measurement of sunscreens UVA protection:
an unsensitized human model. J Am Acad Dermatol 26 (1992) 178-184
[8] Cole C: Multicenter evaluation of sunscreen UVA protectiveness with the
protection factor test method. J Am Acad Dermatol 30 (1994) 729-736
[9] Sayre RM, Agin PP: A method for the determination of UVA protection for normal skin. J Am Acad Dermatol 23 (1990) 429-440
[10] The Boots Company: The guide to practical measurement of UVA/UVB ratios. Nottingham (1991)
[11] Diffey BL, Tanner PR, Matts PJ, Nash JF: In vitro assessment of the broad-spectrum ultraviolet protection of sunscreen products. J Am Acad Dermatol 43 (2000) 1024-1035
[12] Australian Standard AS 2604 (1993)
[13] Phan TA, Halliday GM, Barnetso RS, Damian DL: Spectral and dose dependence of ultraviolet radiation-induced immunosuppression. Front Biosci 11 (2006) 394-411
[14] Marrot L, Belaïdi JP, Meunier JR: Importance of UVA photoprotection as shown by genotoxic related endpoints: DNA damage and p53 status. Mutat Res 571 (2005) 175-184
[15] Zastrow L, Ferrero L, Herrling T, Groth N: Integrated sun protection factor – a new sun protection factor based on free radicals generated by UV irradiation. Skin Pharmacol Physiol 17 (2004) 219-231
[16] Deutsche Industrienorm 67502. Charakterisierung der UVA-Schutzwirkung von dermalen Sonnenschutzmitteln durch Transmissionsmessungen unter Berücksichtigung des Lichtschutzfaktors (2005)
[17] Gers-Barlag H, Wendel V, Klette E, Bimczok R, Springob C, Finkel P, Rudolph T, Gonzenbach HV, Westenfelder H, Schneider P, Kockott D, Heinrich U, Tronnier H, Johncock W, Langner R, Driller H, Pflücker F, Wünsch T: The reproducibility of an in vitro determination of the UVA INDEX describing the relative UVA protection of sun care products. IFSCC Magazine 5 (2001) 161-166
[18] Träger M, Daniels R: Differenzierung der UVA-Schutzleistung von
Sonnenschutzprodukten. DermoTopics online 1 (2003). www.dermotopics.de
[19] Posselt A, Daniels R: UVA-Schutzleistung von Sonnenschutzprodukten: Hat sich der Markt verändert? DermoTopics online 1 (2004). www.dermotopics.de
[20] Posselt A, Daniels R: Wie viel UVA-Schutz kann man von Sonnenschutzmitteln mit hohem oder sehr hohem Lichtschutzfaktor erwarten? DermoTopics online 1 (2005). www.dermotopics.de
[21] Daniels R: UVA-Bilanz – Neuer Weg zu umfassendem Schutz. Pharm Ztg 150 (2005) 2422-2427
Diese Stellungnahme wurde von Experten der GD Gesellschaft für Dermopharmazie e. V. erarbeitet und am 18.11.2005 vom Vorstand der GD zur Veröffentlichung im Januar 2006 freigegeben.
GD
Pressekonferenz Hamburg 26.1.2006
"Wirksamkeit von Sonnenschutzmitteln"
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Von links: Prof. Dr. med. H. C. Korting, München, Dr. J.
Kresken, Viersen,
und Prof. Dr. med. J. Krutmann, Düsseldorf
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Von links: Prof. Dr. med. H. C. Korting, München, Dr. J.
Kresken, Viersen,
und Prof. Dr. med. J. Krutmann, Düsseldorf
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