August 2001
GD-Stellungnahme:
Podophyllin oder Podophyllotoxin zur Behandlung von Genitalwarzen
März 2001
GD-Stellungnahme: Rezepturen für ästhetische Zwecke
August 2001:
GD-Stellungnahme:
Podophyllin oder Podophyllotoxin zur Behandlung von Genitalwarzen
Genitalwarzen, auch Feigwarzen oder Condylomata acuminata genannt,
stellen genitoanale Infektionen durch humane Papillomviren (HPV) dar. Genitale
HPV-Infektionen zählen gegenwärtig zu den häufigsten sexuell
übertragenen Erkrankungen. Zur Behandlung werden seit den 40er Jahren
Podophyllin-haltige Rezepturen eingesetzt. Podophyllin ist jedoch ein schlecht
definiertes Rohprodukt, das bei topischer Applikation ein erhebliches Toxizitätspotential
aufweist. Als Alternativen stehen Podophyllotoxin-haltige Fertigarzneimittel
zur Verfügung, deren Wirksamkeit und Verträglichkeit in klinischen
Studien gesichert wurde.
Es ist anzunehmen, dass etwa ein Prozent aller sexuell aktiven Erwachsenen
in hochindustrialisierten Ländern in der Zeit der höchsten sexuellen
Aktivität zwischen dem 15. und 45. Lebensjahr Genitalwarzen aufweisen.
Seit 1942 wird mit Podophyllin-Extrakt ein pflanzliches Mittel aus dem Bereich
der magistralen Rezeptur zur örtlichen Behandlung eingesetzt. In der
neuesten, 1995 erschienenen Ausgabe des führenden Lehrbuchs der Dermatologie
und Venerologie in Deutschland (1) wird an mehreren Stellen auf Podophyllin-Zubereitungen
eingegangen, speziell auf Podophyllin-Tinktur, wobei im allgemeinen Teil sogar
herausgestellt wird, dass alkoholische Grundlagen generell besondere
Bedeutung besitzen... bei der Anwendung von Podophyllin.
Als Verordnungsmöglichkeit wird eine spezielle Rezeptur aufgeführt
(siehe unten). Als Indikationen werden neben weiteren, wie etwa aktinischen
Keratosen, Condylomata acuminata angeführt.
Auch in der ausdrücklich auf die neueste deutsche Auflage verweisenden
englischen Ausgabe des erwähnten Lehrbuchs aus dem Jahre 2000 (2) wird
von einer 10- bis 25-prozentigen Podophyllin-Zubereitung auf alkoholischer
Grundlage gehandelt. Das verbreitete Therapielexikon der Dermatologie
und Allergologie (3) definiert Podophyllin als alkoholischer
Extrakt aus den Rhizomen von Podophyllum peltatum und spricht von einem
Mittel der Reserve zur Therapie von Condylomata acuminata. Drei
als magistrale Rezepturen bezeichnete Zubereitungen werden aufgeführt,
nämlich Podophyllin-Tinktur (siehe unten), Podophyllin-Lack und Podophyllin-Spiritus
20 Prozent.
In dem Werk Rationelle dermatologische Rezeptur. Grundlagen und kommentierte
Rezeptursammlung aus DAB, DAC, NRF und mit Preiskalkulation (4) findet
sich Podophyllin nur erwähnt im Rahmen einer so genannten Kompatibilitätstabelle
der Firma Schering für Neribas-Präparate; hier wird die Möglichkeit
angeführt, eine 20-prozentige Podophyllin-Zubereitung auf Basis der Neribas-Fettsalbe
herzustellen. In dem kürzlich über die Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen
Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF) von der einschlägigen Fachgesellschaft,
nämlich der Deutschen STD-Gesellschaft, der Öffentlichkeit übergebenen
Leitlinie (www.awmf-online.de) wird ausgeführt: Wegen Toxizitätsproblemen
und einer vergleichsweise niedrigen Wirksamkeit kann heute Podophyllin nicht
mehr zur Therapie genitaler Warzen empfohlen werden. Alternativ wird
unter anderem auf 0,15-prozentige Podophyllotoxin-Creme sowie 0,5-prozentige
Podophyllotoxin-Lösung verwiesen.
Der vor die Therapieentscheidung bei einem Patienten mit Condylomata acuminata
gestellte behandelnde Arzt sieht sich somit durchaus unterschiedlichen Vorschlägen
zur Behandlung konfrontiert. Im rechtlichen Kontext wird es empfehlenswert
sein, sofern Podophyllin eingesetzt werden soll, den Patienten darüber
aufzuklären, dass dies mit einer einschlägigen Leitlinie im Widerspruch
steht und warum im Einzelfall gegebenenfalls die Entscheidungsmodalität
getroffen wurde. Im tatsächlichen Kontext erscheint es sinnvoll, sich
mit den verfügbaren Informationen zu Podophyllin versus Podophyllotoxin
bei Genitalwarzen zu befassen. Dabei gilt es insbesondere, die folgenden Aspekte
zu berücksichtigen:
Podophyllum-Harz kann grundsätzlich aus unterschiedlichen Podophyllum-Arten
gewonnen werden, wobei im arzneilichen Zusammenhang Material von Podophyllum
peltatum Verwendung finden soll und grundsätzlich unter dem Aspekt der
Verfügbarkeit entgegen anders lautenden Informationen auch
verfügbar ist. Podophyllum-Harz ist aber schlecht in Wasser löslich
und in dem auch verwendeten Lösungsmittel Ethanol nur begrenzt. Nach
Auffassung des Redaktionsgremiums des Neuen Rezeptur-Formulariums (NRF) kann
ein Anteil bis etwa 2,5 % des Stoffes unlöslich bleiben (www.pharmazeutische-zeitung.de/Podophyllin.htm).
Damit gehört Podophyllin-Lösung in der dermatologischerseits erwogenen
Zusammensetzung im gegebenen Zusammenhang (20- bis 25-prozentig) zu den instabilen
Mitteln. Grundsätzlich stellt Stabilität aber einen Grundanspruch
in Sachen Qualität bei Topika dar.
Podophyllin als wirksamer Anteil der in Rede stehenden Tinkturen ist darüber
hinaus ein schlecht definiertes Rohprodukt. Neben dem als aktives Prinzip
aufgefassten Lignan Podophyllotoxin besteht Podophyllin aus einer Reihe weiterer
Substanzen. Unter ihnen befinden sich Querzetin und Kaempherol. Die Anteile
in der Trockenzubereitung liegen bei etwa drei beziehungsweise sechs Prozent,
der Podophyllotoxin-Anteil im Vergleich bei etwa 13 Prozent.
Querzetin gilt als Mutagen in Bakterien und Insekten, Kaempherol
desgleichen, zudem in Säugerzellen in vitro. Eine kanzerogene Wirkung
dieser Flavonoide gerade bei bestehender Papillomvirus-Infektion wird vor
dem Hintergrund von Tierexperimenten diskutiert (5).
Podophyllin weist nicht nur bei der früher üblichen Anwendung per
os als Laxans, sondern auch bei topischer Applikation ein erhebliches Toxizitätspotential
auf. So wurde 1954 über eine 18-jährige Frau berichtet, die einen
Tag nach Applikation einer 25-prozentigen Podophyllin-Salbe bei Genitalwarzen
bewusstlos wurde und wenige Tage später verstarb. 1972 wurde über
eine Totgeburt bei einer 17-jährigen Graviden berichtet, nachdem zehn
Tage zuvor örtlich 25-prozentige Podophyllin-Lösung in Benzoe-Tinktur
bei vulvären Condylomata acuminata angewendet worden war. 1980 wurde
im ähnlichen Behandlungskontext über eine teratogene Wirkung berichtet,
es wurden bei dem Kind Hautanhänge (skin tags) und Missbildungen der
Hand beobachtet. Das deckt sich mit dem Missbildungsbild, das nach systemischer
Zufuhr Podophyllin-haltiger Abmagerungstabletten in der Schwangerschaft gesehen
worden ist (6).
Als obsolet
geltende Podophyllin-haltige Rezepturen (aus 1, 3)
|
||
Rp. |
Podophyllini Spirit absol. ad MDS Podophyllintinktur Nicht mehr als 7 cm² Hautoberfläche behandeln. |
12,5 50,0 25 %ig |
Rp. |
Podophyllin Ethanol 96%ig |
5,0/25,0 ad 100,0 |
Alternativ zu Podophyllin-Zubereitungen stehen seit neuerer
Zeit Podophyllotoxin-haltige Fertigarzneimittel zur Verfügung, deren
Wirksamkeit und Verträglichkeit in kontrollierten Studien gesichert worden
ist. Dies geht nicht zuletzt auf die Initiative von von Krogh zurück.
Die klinische Wirksamkeit etwa einer 0,5-prozentigen Podophyllotoxin-Lösung
ist nicht nur im Vergleich zu Plazebo unzweifelhaft belegt (7), es ist sogar
die Überlegenheit einer entsprechenden Zubereitung gegenüber 20-prozentiger
Podophyllin-Zubereitung gezeigt worden (8). Derartige Podophyllotoxin-Zubereitungen
wurden nicht nur im Rahmen der klinischen Studien gut verträglich gefunden,
es konnte anders als bei Podophyllin-Zubereitungen für Podophyllotoxin
auch eine sehr geringe systemische Verfügbarkeit des Wirkstoffes durch
Serumspiegel-Untersuchungen aufgezeigt werden (9).
Derzeit stehen in Deutschland zwei Podophyllotoxin-haltige Fertigarzneimittel
zur Verfügung: Condylox® Lösung mit fünf Milligramm Podophyllotoxin
auf einen Milliliter Grundlage aus Ethanol, Milchsäure, Natriumlactat
sowie Wartec® Creme 0,15 Prozent mit 7,5 Milligramm Podophyllotoxin auf
fünf Gramm Grundlage. Condylox® Lösung ist bei bestimmten Gegenanzeigen
indiziert für kleine umschriebene, nicht entzündete Feigwarzen
bei Männern im äußeren Genitalbereich, Wartec® Creme
bei entsprechenden Läsionen bei Männern und Frauen. Grundsätzlich
ist im übrigen auch die Wirksamkeit von entsprechenden offizinellen Mitteln
Evidenz-basiert (10).
Tabelle: Gegenüberstellung wichtiger Eigenschaften von Podophyllin- und Podophyllotoxin-Zubereitungen |
||
Podophyllin-Zubereitung |
Podophyllotoxin-Zubereitung |
|
Begrenzt definierte
Zubereitung fraglicher Stabilität |
Standardisierte
Zubereitung gesicherter Stabilität |
|
Unterschiedliche
örtliche Verträglichkeit |
Gute örtliche
Verträglichkeit |
|
Erhebliches Risiko
unerwünschter systemischer Wirkungen |
Minimales Risiko
unerwünschter systemischer Wirkungen (ausserhalb der Schwangerschaft) |
|
Anwendung durch den Arzt | Selbstbehandlung möglich |
In Modifikation von Angaben von Webb und King (11) lassen sich
wesentliche Charakteristika von Podophyllin- und Podophyllotoxin-Zubereitungen
gegenüberstellen (Tabelle). Eine umfassende Nutzen-Risiko-Bewertung vergleichender
Art bezüglich offizinellen Podophyllin-Zubereitungen und Fertigarzneimitteln
sowie womöglich auch Mitteln der magistralen Rezeptur mit Podophyllotoxin
legt nahe, zumindest im Regelfall auf die Anwendung von Podophyllin-Zubereitungen
zu verzichten. Eine etwaige Anwendung von Podophyllin-Zubereitungen bei Genitalwarzen
setzt die Sicherstellung einer umfassenden Patientenaufklärung seitens
des behandelnden Arztes und des abgebenden Apothekers jedenfalls unzweifelhaft
voraus.
Literatur
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März 2001:
GD-Stellungnahme: Rezepturen für ästhetische Zwecke
Gemäß § 5 Arzneimittelgesetz (AMG) ist es verboten, bedenkliche
Arzneimittel in den Verkehr zu bringen. Im Falle der Verordnung bedenklicher
Arzneimittel hat der Apotheker die Abgabe zu verweigern und den Arzt hierüber
zu informieren. Rezepturen gelten als bedenklich, wenn sie Stoffe enthalten,
die hinsichtlich ihres Nutzen-Risiko-Verhältnisses negativ bewertet wurden.
Beruht die Negativ-Bewertung eines Stoffes jedoch auf fehlendem Erkenntnismaterial
oder nicht nachgewiesener Wirksamkeit, ohne dass Risiken bekannt wären, so
ist eine Bedenklichkeit im Sinne des § 5 AMG nicht gegeben. Als bedenklich
eingestufte Rezepturen werden nach Bewertung und nach Abstimmung mit dem Bundesinstitut
für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) von der Arzneimittelkommission
der Deutschen Apotheker (AMK) bekannt gemacht.
Nach Erkenntnissen der AMK häufen sich derzeit ärztliche
Verordnungen von Rezepturen für Zwecke der ästhetischen Medizin, in denen
Stoffe wie Testosteronpropionat, Progesteron, Estrogene, Cyproteronacetat,
Canrenoat, Dehydroepiandrosteron (DHEA) beziehungsweise Dehydroepiandrosteronsulfat
(DHEAS), Androstanolon, Nandrolondecanoat, Hydrochinon, Trichloressigsäure
oder Phenol enthalten sind. Die AMK hält eine kritische Bewertung dieser Rezepturen
für erforderlich und bat deshalb die GD um eine Stellungnahme hierzu. Nach
Auffassung der GD sind die genannten Stoffe hinsichtlich ihres Einsatzes in
der Dermatologie wie folgt zu bewerten:
Testosteronpropionat
Der Einsatz
von Testosteronpropionat in örtlichen Mitteln zur Behandlung des Lichen sclerosus
et atrophicus ist seit Jahrzehnten üblich. Ein Wirknachweis in kontrollierten
Blindstudien ist nicht geführt worden. Heute bestehen erhebliche Zweifel an
der Wirksamkeit, im Einzelfall ist zudem speziell bei Frauen mit unerwünschten
Wirkungen im Sinne einer örtlichen Virilisierung zu rechnen.
Bei den Stellungnahmen und Leitlinien der GD handelt es sich um offizielle Positionspapiere der Gesellschaft. Sie wurden von den Fachgruppen oder anderen Experten der GD erarbeitet und vom Vorstand der GD zur Veröffentlichung freigegeben. |
Progesteron
Der Einsatz
von Progesteron-haltigen Mitteln zur örtlichen Anwendung ist in der Dermatologie
derzeit nicht allgemein üblich. Bekannt ist der Einsatz eines einprozentigen
Gels, lokal zweimal täglich auf die Brüste in der Zeit vom 10. bis zum 25.
Zyklustag aufgebracht, im Kontext der Mamma, deren Behandlung Gegenstand der
Frauenheilkunde ist.
Estrogene
Estrogene werden an der Haut und an hautnahen Schleimhäuten örtlich zur
Behandlung atrophischer Schleimhautveränderungen im Genitalbereich in der
Postmenopause eingesetzt. Dabei ist grundsätzlich auch mit systemischen Wirkungen
zu rechnen. Hierbei können Fertigarzneimittel ebenso Berücksichtigung finden
wie Mittel der magistralen Rezeptur.
Erwogen wird der Einsatz von Estrogenen auch bei der androgenetischen Alopezie
der Frau. Zweifelsfrei belegt ist die Wirkung von 17-alpha-Estradiol, das
zwar mit anderen Estrogenen chemisch verwandt ist, aber nicht das ganze Spektrum
von estrogenen Wirkungen aufweist. Im Zusammenhang mit der magistralen Rezeptur
wird bei Haarausfall insbesondere Estradiolbenzoat-Lösung erwogen (15 mg auf
150 ml 70-prozentigen Isopropanol; für Frauen).
Als weitere Indikation topischer Estrogene wird die Hautalterung in der Postmenopause
erwogen, insbesondere gilt dies für 0,3-prozentige Estriol-Cremes.
Cyproteronacetat,
Canrenoat, DHEA beziehungsweise DHEAS, Androstanolon, Nandrolondecanoat
Der Einsatz
dieser Stoffe in der magistralen Rezeptur ist für die Behandlung von Hautkrankheiten
nicht als etabliert zu betrachten.
Hydrochinon
Im Zusammenhang
mit Mitteln der magistralen Rezeptur ist der Einsatz von Hydrochinon in Konzentrationen
von drei bis fünf Prozent in Cremes oder lipophilen Salben als Bleichmittel
geläufig. Hydrochinon ist des Weiteren Bestandteil eines von Kligman angegebenen
Präparates zur Hautbleichung, das zusätzlich Vitamin-A-Säure und ein Glukokortikoid
enthält. In Deutschland ist die nachstehende Rezeptur geläufig (siehe Kasten).
Rezeptur | |
Hydrochinon |
5,0
|
Tretinoin |
0,05
– 0,1
|
Hydrocortison |
0,5
|
Ungt. emulsific. |
ad
100,0
|
Diese Salbe wird zur symptomatischen Behandlung umschriebener
Hyperpigmentierungen eingesetzt. Obwohl angesichts möglicher örtlicher unerwünschter
Wirkungen im Sinne einer überschießenden Depigmentierung Anlass zu Bedenken
gegenüber dem Einsatz Hydrochinon-haltiger Mittel gegeben ist, werden sie
doch als Mittel der Wahl im Zusammenhang mit der örtlichen medikamentösen
Therapie angesehen, wobei dem angeführten Kombinationspräparat der Vorzug
gegenüber Monopräparaten mit Hydrochinon gegeben wird.
Indikationen sind gleichermaßen erworbene Hyperpigmentierungen wie Melasmen
und angeborene Hyperpigmentierungen wie Epheliden. Therapeutische Alternativen
bestehen insbesondere in der Lasertherapie. Ein Fertigarzneimittel mit den
drei im Kontext der magistralen Rezeptur aufgeführten Wirkstoffen ist vor
einiger Zeit in der Bundesrepublik Deutschland zugelassen worden.
Trichloressigsäure
Trichloressigsäure
wird in der Dermatologie in Stärken von 15 bis 50 Prozent in wässriger Lösung
für Peeling-Zwecke angewendet. In den Indikationen Falten, Hyperpigmentierungen
und Narben, insbesondere auch Aknenarben, gilt das Trichloressigsäure-Peeling
dem Glykolsäure-Peeling als überlegen. Dies wird in gewissem Umfang auch bezüglich
aktinischer Keratosen angenommen. Als Nachteil wird ein vergleichsweise höheres
Risiko hinsichtlich Narbenbildung und Hyperpigmentierung bei mangelndem Schutz
gegenüber Sonnenlicht gesehen.
Phenol
Phenol war über viele Jahrzehnte hinweg Wirkstoff
in einer ganzen Reihe von Hautarzneimitteln, insbesondere auch der magistralen
Rezeptur. So war Phenolum liquefactum wesentlicher Bestandteil der in den
Deutschen Rezeptformeln (DRF) aufgeführten Solutio Castellani. Angesichts
der auf einer ungünstigen Nutzen-Risiko-Bewertung fußenden negativen Monographie
zu Phenol findet es sich heute in vergleichbaren Mitteln nicht mehr.
Noch immer diskutiert wird der Einsatz für die Behandlung proktologischer
Erkrankungen. Zu nennen ist zum Beispiel eine fünfprozentige ölige Phenol-Injektionslösung
(NRF 5.3.). Von einer Anwendung zumindest im Regelfall ist aber auch hier
abzusehen. Der Einsatz kommt nur bei Hämorrhoiden ersten Grades in Betracht;
zudem gibt es valide Alternativen. In neuerer Zeit wird der örtliche Einsatz
von Phenol für Peelings in gewissem Umfang erwogen. Angesichts der unter Umständen
schwerwiegenden unerwünschten Wirkungen im Sinne der kardialen, hepatischen
oder renalen Toxizität nach Absorption kommt der seltene Einsatz, wenn überhaupt,
jedoch nur unter stationären Bedingungen in Betracht.
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