Genitalwarzen, auch Feigwarzen oder Condylomata acuminata genannt,
stellen genitoanale Infektionen durch humane Papillomviren (HPV) dar. Genitale
HPV-Infektionen zählen gegenwärtig zu den häufigsten sexuell übertragenen
Erkrankungen. Zur Behandlung werden seit den 40er Jahren Podophyllin-haltige Rezepturen
eingesetzt. Podophyllin ist jedoch ein schlecht definiertes Rohprodukt, das bei
topischer Applikation ein erhebliches Toxizitätspotential aufweist. Als Alternativen
stehen Podophyllotoxin-haltige Fertigarzneimittel zur Verfügung, deren Wirksamkeit
und Verträglichkeit in klinischen Studien gesichert wurde.
Es ist
anzunehmen, dass etwa ein Prozent aller sexuell aktiven Erwachsenen in hochindustrialisierten
Ländern in der Zeit der höchsten sexuellen Aktivität zwischen dem
15. und 45. Lebensjahr Genitalwarzen aufweisen. Seit 1942 wird mit Podophyllin-Extrakt
ein pflanzliches Mittel aus dem Bereich der magistralen Rezeptur zur örtlichen
Behandlung eingesetzt. In der neuesten, 1995 erschienenen Ausgabe des führenden
Lehrbuchs der Dermatologie und Venerologie in Deutschland (1) wird an mehreren
Stellen auf Podophyllin-Zubereitungen eingegangen, speziell auf Podophyllin-Tinktur,
wobei im allgemeinen Teil sogar herausgestellt wird, dass alkoholische Grundlagen
generell besondere Bedeutung besitzen... bei der Anwendung von
Podophyllin. Als Verordnungsmöglichkeit wird eine spezielle Rezeptur
aufgeführt (s. unten). Als Indikationen werden neben weiteren, wie etwa aktinischen
Keratosen, Condylomata acuminata angeführt.
Auch in der ausdrücklich
auf die neueste deutsche Auflage verweisenden englischen Ausgabe des erwähnten
Lehrbuchs aus dem Jahre 2000 (2) wird von einer 10- bis 25-prozentigen Podophyllin-Zubereitung
auf alkoholischer Grundlage gehandelt. Das verbreitete Therapielexikon der
Dermatologie und Allergologie (3) definiert Podophyllin als
alkoholischer Extrakt aus den Rhizomen von Podophyllum peltatum und
spricht von einem Mittel der Reserve zur Therapie von Condylomata acuminata.
Drei als magistrale Rezepturen bezeichnete Zubereitungen werden aufgeführt,
nämlich Podophyllin-Tinktur (siehe unten), Podophyllin-Lack und Podophyllin-Spiritus
20 Prozent.
In dem Werk Rationelle dermatologische Rezeptur.
Grundlagen und kommentierte Rezeptursammlung aus DAB, DAC, NRF und mit Preiskalkulation
(4) findet sich Podophyllin nur erwähnt im Rahmen einer so genannten Kompatibilitätstabelle
der Firma Schering für Neribas-Präparate; hier wird die Möglichkeit
angeführt, eine 20-prozentige Podophyllin-Zubereitung auf Basis der Neribas-Fettsalbe
herzustellen. In dem kürzlich über die Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen
Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF) von der einschlägigen Fachgesellschaft,
nämlich der Deutschen STD-Gesellschaft, der Öffentlichkeit übergebenen
Leitlinie (www.awmf-online.de) wird ausgeführt: Wegen Toxizitätsproblemen
und einer vergleichsweise niedrigen Wirksamkeit kann heute Podophyllin nicht mehr
zur Therapie genitaler Warzen empfohlen werden. Alternativ wird unter anderem
auf 0,15-prozentige Podophyllotoxin-Creme sowie 0,5-prozentige Podophyllotoxin-Lösung
verwiesen.
Der vor die Therapieentscheidung bei einem Patienten mit Condylomata
acuminata gestellte behandelnde Arzt sieht sich somit durchaus unterschiedlichen
Vorschlägen zur Behandlung konfrontiert. Im rechtlichen Kontext wird es empfehlenswert
sein, sofern Podophyllin eingesetzt werden soll, den Patienten darüber aufzuklären,
dass dies mit einer einschlägigen Leitlinie im Widerspruch steht und warum
im Einzelfall gegebenenfalls die Entscheidungsmodalität getroffen wurde.
Im tatsächlichen Kontext erscheint es sinnvoll, sich mit den verfügbaren
Informationen zu Podophyllin versus Podophyllotoxin bei Genitalwarzen zu befassen.
Dabei gilt es insbesondere, die folgenden Aspekte zu berücksichtigen:
Podophyllum-Harz kann grundsätzlich aus unterschiedlichen Podophyllum-Arten
gewonnen werden, wobei im arzneilichen Zusammenhang Material von Podophyllum peltatum
Verwendung finden soll und grundsätzlich unter dem Aspekt der Verfügbarkeit
entgegen anders lautenden Informationen auch verfügbar ist.
Podophyllum-Harz ist aber schlecht in Wasser löslich und in dem auch verwendeten
Lösungsmittel Ethanol nur begrenzt. Nach Auffassung des Redaktionsgremiums
des Neuen Rezeptur-Formulariums (NRF) kann ein Anteil bis etwa 2,5 % des
Stoffes unlöslich bleiben (www.pharmazeutische-zeitung.de/Podophyllin.htm).
Damit gehört Podophyllin-Lösung in der dermatologischerseits erwogenen
Zusammensetzung im gegebenen Zusammenhang (20- bis 25-prozentig) zu den instabilen
Mitteln. Grundsätzlich stellt Stabilität aber einen Grundanspruch in
Sachen Qualität bei Topika dar.
Podophyllin als wirksamer Anteil
der in Rede stehenden Tinkturen ist darüber hinaus ein schlecht definiertes
Rohprodukt. Neben dem als aktives Prinzip aufgefassten Lignan Podophyllotoxin
besteht Podophyllin aus einer Reihe weiterer Substanzen. Unter ihnen befinden
sich Querzetin und Kaempherol. Die Anteile in der Trockenzubereitung liegen bei
etwa drei beziehungsweise sechs Prozent, der Podophyllotoxin-Anteil im Vergleich
bei etwa 13 Prozent.
Querzetin gilt als Mutagen in Bakterien
und Insekten, Kaempherol desgleichen, zudem in Säugerzellen in vitro. Eine
kanzerogene Wirkung dieser Flavonoide gerade bei bestehender Papillomvirus-Infektion
wird vor dem Hintergrund von Tierexperimenten diskutiert (5).
Podophyllin
weist nicht nur bei der früher üblichen Anwendung per os als Laxans,
sondern auch bei topischer Applikation ein erhebliches Toxizitätspotential
auf. So wurde 1954 über eine 18-jährige Frau berichtet, die einen Tag
nach Applikation einer 25-prozentigen Podophyllin-Salbe bei Genitalwarzen bewusstlos
wurde und wenige Tage später verstarb. 1972 wurde über eine Totgeburt
bei einer 17-jährigen Graviden berichtet, nachdem zehn Tage zuvor örtlich
25-prozentige Podophyllin-Lösung in Benzoe-Tinktur bei vulvären Condylomata
acuminata angewendet worden war. 1980 wurde im ähnlichen Behandlungskontext
über eine teratogene Wirkung berichtet, es wurden bei dem Kind Hautanhänge
(skin tags) und Missbildungen der Hand beobachtet. Das deckt sich mit dem Missbildungsbild,
das nach systemischer Zufuhr Podophyllin-haltiger Abmagerungstabletten in der
Schwangerschaft gesehen worden ist (6).
Als
obsolet geltende Podophyllin-haltige Rezepturen (aus 1, 3) |
Rp. |
Podophyllini Spirit absol. ad MDS Podophyllintinktur Nicht mehr
als 7 cm² Hautoberfläche behandeln. |
12,5 50,0 25 %ig |
Rp.
|
Podophyllin Ethanol 96%ig |
5,0/25,0 ad 100,0 |
Alternativ
zu Podophyllin-Zubereitungen stehen seit neuerer Zeit Podophyllotoxin-haltige
Fertigarzneimittel zur Verfügung, deren Wirksamkeit und Verträglichkeit
in kontrollierten Studien gesichert worden ist. Dies geht nicht zuletzt auf die
Initiative von von Krogh zurück. Die klinische Wirksamkeit etwa einer 0,5-prozentigen
Podophyllotoxin-Lösung ist nicht nur im Vergleich zu Plazebo unzweifelhaft
belegt (7), es ist sogar die Überlegenheit einer entsprechenden Zubereitung
gegenüber 20-prozentiger Podophyllin-Zubereitung gezeigt worden (8). Derartige
Podophyllotoxin-Zubereitungen wurden nicht nur im Rahmen der klinischen Studien
gut verträglich gefunden, es konnte anders als bei Podophyllin-Zubereitungen
für Podophyllotoxin auch eine sehr geringe systemische Verfügbarkeit
des Wirkstoffes durch Serumspiegel-Untersuchungen aufgezeigt werden (9).
Derzeit stehen in Deutschland zwei Podophyllotoxin-haltige Fertigarzneimittel
zur Verfügung: Condylox® Lösung mit fünf Milligramm Podophyllotoxin
auf einen Milliliter Grundlage aus Ethanol, Milchsäure, Natriumlactat sowie
Wartec® Creme 0,15 Prozent mit 7,5 Milligramm Podophyllotoxin auf fünf
Gramm Grundlage. Condylox® Lösung ist bei bestimmten Gegenanzeigen indiziert
für kleine umschriebene, nicht entzündete Feigwarzen bei Männern
im äußeren Genitalbereich, Wartec® Creme bei entsprechenden
Läsionen bei Männern und Frauen. Grundsätzlich ist im übrigen
auch die Wirksamkeit von entsprechenden offizinellen Mitteln Evidenz-basiert (10).
Tabelle:
Gegenüberstellung wichtiger Eigenschaften von Podophyllin- und Podophyllotoxin-Zubereitungen
|
Podophyllin-Zubereitung
| | Podophyllotoxin-Zubereitung
|
Begrenzt
definierte Zubereitung fraglicher Stabilität | | Standardisierte
Zubereitung gesicherter Stabilität |
Unterschiedliche örtliche
Verträglichkeit | | Gute
örtliche Verträglichkeit |
Erhebliches
Risiko unerwünschter systemischer Wirkungen | | Minimales
Risiko unerwünschter systemischer Wirkungen (ausserhalb der Schwangerschaft)
|
Anwendung
durch den Arzt | | Selbstbehandlung
möglich |
In Modifikation von Angaben
von Webb und King (11) lassen sich wesentliche Charakteristika von Podophyllin-
und Podophyllotoxin-Zubereitungen gegenüberstellen (Tabelle). Eine umfassende
Nutzen-Risiko-Bewertung vergleichender Art bezüglich offizinellen Podophyllin-Zubereitungen
und Fertigarzneimitteln sowie womöglich auch Mitteln der magistralen Rezeptur
mit Podophyllotoxin legt nahe, zumindest im Regelfall auf die Anwendung von Podophyllin-Zubereitungen
zu verzichten. Eine etwaige Anwendung von Podophyllin-Zubereitungen bei Genitalwarzen
setzt die Sicherstellung einer umfassenden Patientenaufklärung seitens des
behandelnden Arztes und des abgebenden Apothekers jedenfalls unzweifelhaft voraus.
Literatur
(1) Braun-Falco O, Plewig G, Wolff
HH: Dermatologie und Venerologie. Springer, Berlin, 1995
(2) Braun-Falco O,
Plewig G, Wolff HH, Burgdorf WHC: Dermatology. Springer, New York, 2000
(3)
Altmeyer P: Therapielexikon der Dermatologie und Allergologie. Springer, Berlin,
1998
(4) Garbe C, Reimann H, Sander-Bähr C: Rationelle dermatologische
Rezeptur. Grundlagen und kommentierte Rezeptursammlung aus DAB, DAC, NRF und mit
Preiskalkulation. Thieme, Stuttgart; GOVI, Eschborn, 1998
(5) Petersen CS,
Weismann K: Querzetin and Kempherol: An argument against the use of podophyllin?
Genitourin Med, 71, 92-93, 1995
(6) Hausen BM: Podophyllinbehandlung während
der Schwangerschaft. Hautarzt, 34, 477-479, 1983
(7) Greenberg MD et al.:
A double blind, randomized trial of 0,5 percent podofilex and placebo for the
treatment of genital warts in women. Obstetr Gynecol, 77, 735-739, 1991
(8)
Edwards A et al.: Podophyllotoxin 0,5 percent v podophyllin 20 percent to treat
penile warts. Genitourin Med, 64, 263-265, 1988
(9) von Krogh E: Podophyllotoxin
in Serum: adsorption subsequent to three-day repeated application of a 0,5 percent
ethanolic preparation on condylomata acuminata. Sex Transm Dis, 9, 26-33, 1982
(10) Syed TA et al.: Topical 0,3 % and 0,5 % podophyllotoxin cream for self-treatment
of condylomata acuminata in women. A placebo-controlled, double blind study. Dermatology,
189, 142-145, 1994
(11) Webb DG, King SJ: Management of external genital warts:
a comparison of podophyllin and podophyllotoxin. Pharmaceut J., 252, 291-293,
1994
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März 2001:
GD-Stellungnahme: Rezepturen für ästhetische Zwecke
Gemäß § 5 Arzneimittelgesetz (AMG) ist es verboten, bedenkliche
Arzneimittel in den Verkehr zu bringen. Im Falle der Verordnung bedenklicher Arzneimittel
hat der Apotheker die Abgabe zu verweigern und den Arzt hierüber zu informieren.
Rezepturen gelten als bedenklich, wenn sie Stoffe enthalten, die hinsichtlich
ihres Nutzen-Risiko-Verhältnisses negativ bewertet wurden. Beruht die Negativ-Bewertung
eines Stoffes jedoch auf fehlendem Erkenntnismaterial oder nicht nachgewiesener
Wirksamkeit, ohne dass Risiken bekannt wären, so ist eine Bedenklichkeit im Sinne
des § 5 AMG nicht gegeben. Als bedenklich eingestufte Rezepturen werden nach Bewertung
und nach Abstimmung mit dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte
(BfArM) von der Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker (AMK) bekannt gemacht.
Nach Erkenntnissen der AMK häufen sich derzeit ärztliche
Verordnungen von Rezepturen für Zwecke der ästhetischen Medizin, in denen Stoffe
wie Testosteronpropionat, Progesteron, Estrogene, Cyproteronacetat, Canrenoat,
Dehydroepiandrosteron (DHEA) beziehungsweise Dehydroepiandrosteronsulfat (DHEAS),
Androstanolon, Nandrolondecanoat, Hydrochinon, Trichloressigsäure oder Phenol
enthalten sind. Die AMK hält eine kritische Bewertung dieser Rezepturen für erforderlich
und bat deshalb die GD um eine Stellungnahme hierzu. Nach Auffassung der GD sind
die genannten Stoffe hinsichtlich ihres Einsatzes in der Dermatologie wie folgt
zu bewerten:
Testosteronpropionat
Der
Einsatz von Testosteronpropionat in örtlichen Mitteln zur Behandlung des Lichen
sclerosus et atrophicus ist seit Jahrzehnten üblich. Ein Wirknachweis in kontrollierten
Blindstudien ist nicht geführt worden. Heute bestehen erhebliche Zweifel an der
Wirksamkeit, im Einzelfall ist zudem speziell bei Frauen mit unerwünschten Wirkungen
im Sinne einer örtlichen Virilisierung zu rechnen.
Bei den Stellungnahmen und Leitlinien
der GD handelt es sich um offizielle Positionspapiere der Gesellschaft. Sie wurden
von den Fachgruppen oder anderen Experten der GD erarbeitet und vom Vorstand der
GD zur Veröffentlichung freigegeben. |
Zur Behandlung
der Erkrankung Lichen sclerosus et atrophicus wird in neuerer Zeit insbesondere
der Einsatz von Clobetasolpropionat-haltigen Externa empfohlen. Entsprechende
Medikamente gelten als wirksam. Von daher kann heute auf Testosteronpropionat-haltige
Zubereitungen im Rahmen der magistralen Rezeptur im Regelfall verzichtet werden.
Gegen den Einsatz im Einzelfall bei strenger Indikationsstellung bestehen aber
speziell bei männlichen Patienten keine schwerwiegenden Bedenken.
Progesteron
Der Einsatz
von Progesteron-haltigen Mitteln zur örtlichen Anwendung ist in der Dermatologie
derzeit nicht allgemein üblich. Bekannt ist der Einsatz eines einprozentigen Gels,
lokal zweimal täglich auf die Brüste in der Zeit vom 10. bis zum 25. Zyklustag
aufgebracht, im Kontext der Mamma, deren Behandlung Gegenstand der Frauenheilkunde
ist.
Estrogene
Estrogene
werden an der Haut und an hautnahen Schleimhäuten örtlich zur Behandlung atrophischer
Schleimhautveränderungen im Genitalbereich in der Postmenopause eingesetzt. Dabei
ist grundsätzlich auch mit systemischen Wirkungen zu rechnen. Hierbei können Fertigarzneimittel
ebenso Berücksichtigung finden wie Mittel der magistralen Rezeptur.
Erwogen wird der Einsatz von Estrogenen auch bei der androgenetischen Alopezie
der Frau. Zweifelsfrei belegt ist die Wirkung von 17-alpha-Estradiol, das zwar
mit anderen Estrogenen chemisch verwandt ist, aber nicht das ganze Spektrum von
estrogenen Wirkungen aufweist. Im Zusammenhang mit der magistralen Rezeptur wird
bei Haarausfall insbesondere Estradiolbenzoat-Lösung erwogen (15 mg auf 150 ml
70-prozentigen Isopropanol; für Frauen).
Als weitere Indikation topischer
Estrogene wird die Hautalterung in der Postmenopause erwogen, insbesondere gilt
dies für 0,3-prozentige Estriol-Cremes.
Cyproteronacetat,
Canrenoat, DHEA beziehungsweise DHEAS, Androstanolon, Nandrolondecanoat
Der Einsatz
dieser Stoffe in der magistralen Rezeptur ist für die Behandlung von Hautkrankheiten
nicht als etabliert zu betrachten.
Hydrochinon
Im Zusammenhang
mit Mitteln der magistralen Rezeptur ist der Einsatz von Hydrochinon in Konzentrationen
von drei bis fünf Prozent in Cremes oder lipophilen Salben als Bleichmittel geläufig.
Hydrochinon ist des Weiteren Bestandteil eines von Kligman angegebenen Präparates
zur Hautbleichung, das zusätzlich Vitamin-A-Säure und ein Glukokortikoid enthält.
In Deutschland ist die nachstehende Rezeptur geläufig (siehe Kasten).
Rezeptur
|
Hydrochinon |
5,0 |
Tretinoin |
0,05
- 0,1 |
Hydrocortison |
0,5 |
Ungt.
emulsific. | ad
100,0 |
Diese Salbe wird zur symptomatischen
Behandlung umschriebener Hyperpigmentierungen eingesetzt. Obwohl angesichts möglicher
örtlicher unerwünschter Wirkungen im Sinne einer überschießenden Depigmentierung
Anlass zu Bedenken gegenüber dem Einsatz Hydrochinon-haltiger Mittel gegeben ist,
werden sie doch als Mittel der Wahl im Zusammenhang mit der örtlichen medikamentösen
Therapie angesehen, wobei dem angeführten Kombinationspräparat der Vorzug gegenüber
Monopräparaten mit Hydrochinon gegeben wird.
Indikationen sind gleichermaßen
erworbene Hyperpigmentierungen wie Melasmen und angeborene Hyperpigmentierungen
wie Epheliden. Therapeutische Alternativen bestehen insbesondere in der Lasertherapie.
Ein Fertigarzneimittel mit den drei im Kontext der magistralen Rezeptur aufgeführten
Wirkstoffen ist vor einiger Zeit in der Bundesrepublik Deutschland zugelassen
worden.
Trichloressigsäure
Trichloressigsäure
wird in der Dermatologie in Stärken von 15 bis 50 Prozent in wässriger Lösung
für Peeling-Zwecke angewendet. In den Indikationen Falten, Hyperpigmentierungen
und Narben, insbesondere auch Aknenarben, gilt das Trichloressigsäure-Peeling
dem Glykolsäure-Peeling als überlegen. Dies wird in gewissem Umfang auch bezüglich
aktinischer Keratosen angenommen. Als Nachteil wird ein vergleichsweise höheres
Risiko hinsichtlich Narbenbildung und Hyperpigmentierung bei mangelndem Schutz
gegenüber Sonnenlicht gesehen.
Phenol
Phenol
war über viele Jahrzehnte hinweg Wirkstoff in einer ganzen Reihe von Hautarzneimitteln,
insbesondere auch der magistralen Rezeptur. So war Phenolum liquefactum wesentlicher
Bestandteil der in den Deutschen Rezeptformeln (DRF) aufgeführten Solutio Castellani.
Angesichts der auf einer ungünstigen Nutzen-Risiko-Bewertung fußenden negativen
Monographie zu Phenol findet es sich heute in vergleichbaren Mitteln nicht mehr.
Noch immer diskutiert wird der Einsatz für die Behandlung proktologischer
Erkrankungen. Zu nennen ist zum Beispiel eine fünfprozentige ölige Phenol-Injektionslösung
(NRF 5.3.). Von einer Anwendung zumindest im Regelfall ist aber auch hier abzusehen.
Der Einsatz kommt nur bei Hämorrhoiden ersten Grades in Betracht; zudem gibt es
valide Alternativen. In neuerer Zeit wird der örtliche Einsatz von Phenol für
Peelings in gewissem Umfang erwogen. Angesichts der unter Umständen schwerwiegenden
unerwünschten Wirkungen im Sinne der kardialen, hepatischen oder renalen Toxizität
nach Absorption kommt der seltene Einsatz, wenn überhaupt, jedoch nur unter stationären
Bedingungen in Betracht.
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