Mag.pharm. Dr. Wolfgang
Jasek
Dermatologische Rezeptur in Österreich
Österreichische Apothekerkammer, Wien
In der Praxis nehmen die individuellen magistralen Zubereitungen in Österreich
einen hohen Stellenwert ein. Wertmäßig gesehen machen diese Zubereitungen
in der Apotheke einen Anteil von etwa 2,5 % aus. Eine Aufteilung nach Arzneiformen
innerhalb der magistralen Zubereitungen zeigt, dass die topischen Arzneimittel
(Salben, Cremes) wertmäßig mit rund 62 % den größten Anteil
haben, gefolgt von den flüssigen Arzneimitteln mit rund 30 %. In der Gruppe
der Verordner stehen die Dermatologen (45 %) an der Spitze, gefolgt von den
Kinderärzten (35 %) und den Augenärzten (14 %).
Die rechtlichen Rahmenbedingungen für magistrale Zubereitungen finden sich
im Arzneimittelgesetz und der Apothekenbetriebsordnung. Insbesondere wird auch
die neue Apothekenbetriebsordnung wesentliche Bestimmungen zu einer qualitätsgesicherten
Herstellung von Arzneimitteln in Apotheken enthalten. Zubereitungen sind grundsätzlich
im Laboratorium oder in einem eigenen Rezepturraum herzustellen. Anforderungen
an die Herstellung, Hinweise, wie mit unklaren Verschreibungen oder bedenklichen
Rezepturen zu verfahren ist, sind in der Apothekenbetriebsordnung ebenso enthalten
wie die exakte Anführung jener Kennzeichnungselemente, die auf dem Abgabebehältnis
vorhanden sein müssen.
Bei der Erstellung von Rezepturvorschlägen kommt der Pharmaindustrie und
den Herstellern von Rezepturgrundlagen besondere Bedeutung zu. Zahlreiche Rezepturen
werden auch zunächst in gemeinsamer Zusammenarbeit mit der Hochschule entwickelt
und gelangen dann über die Facharztordinationen zur Anfertigung in die
Apotheke. Traditionelle Zubereitungen finden sich auch im Österreichischen
Arzneibuch und in diversen Rezepturformelsammlungen. Das Vorhaben, eine österreichische
Rezepturdatenbank zu erstellen, um einen Überblick über die tatsächlich
in Gebrauch befindlichen Rezepturen zu bekommen, befindet sich derzeit noch
in der Planungsphase.
Im Januar 2005 haben sich im österreichischen Sozialversicherungssystem
zukunftsweisende Änderungen ergeben. Das bisherige Heilmittelverzeichnis
wurde durch den Erstattungskodex ersetzt und damit das „Ampelsystem“,
also Grün vor Gelb vor Rot, eingeführt. Im Bereich der Refundierung
von magistralen Verschreibungen durch die Sozialversicherungsträger haben
sich keine Änderungen ergeben. Stoffe für magistrale Zubereitungen
gelten als Teil des „Grünen Bereiches“. Jene Stoffe, die nur
mit vorheriger chef- und kontrollärztlicher Bewilligung für Rechnung
der Sozialversicherungsträger abgegeben werden dürfen, werden im „Gelben
Bereich“ angeführt. Auch die Regelung über frei verschreibbare
Höchstmengen (zum Beispiel Salben 100 Gramm beziehungsweise bis 500 Gramm
mit IND-Vermerk) wurde unverändert beibehalten.
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