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Mag.pharm. Dr. Wolfgang
Jasek Dermatologische
Rezeptur in Österreich Österreichische
Apothekerkammer, Wien
In der Praxis nehmen die individuellen magistralen Zubereitungen
in Österreich einen hohen Stellenwert ein. Wertmäßig gesehen machen
diese Zubereitungen in der Apotheke einen Anteil von etwa 2,5 % aus. Eine Aufteilung
nach Arzneiformen innerhalb der magistralen Zubereitungen zeigt, dass die topischen
Arzneimittel (Salben, Cremes) wertmäßig mit rund 62 % den größten
Anteil haben, gefolgt von den flüssigen Arzneimitteln mit rund 30 %. In der
Gruppe der Verordner stehen die Dermatologen (45 %) an der Spitze, gefolgt von
den Kinderärzten (35 %) und den Augenärzten (14 %). Die rechtlichen
Rahmenbedingungen für magistrale Zubereitungen finden sich im Arzneimittelgesetz
und der Apothekenbetriebsordnung. Insbesondere wird auch die neue Apothekenbetriebsordnung
wesentliche Bestimmungen zu einer qualitätsgesicherten Herstellung von Arzneimitteln
in Apotheken enthalten. Zubereitungen sind grundsätzlich im Laboratorium
oder in einem eigenen Rezepturraum herzustellen. Anforderungen an die Herstellung,
Hinweise, wie mit unklaren Verschreibungen oder bedenklichen Rezepturen zu verfahren
ist, sind in der Apothekenbetriebsordnung ebenso enthalten wie die exakte Anführung
jener Kennzeichnungselemente, die auf dem Abgabebehältnis vorhanden sein
müssen. Bei der Erstellung von Rezepturvorschlägen kommt der
Pharmaindustrie und den Herstellern von Rezepturgrundlagen besondere Bedeutung
zu. Zahlreiche Rezepturen werden auch zunächst in gemeinsamer Zusammenarbeit
mit der Hochschule entwickelt und gelangen dann über die Facharztordinationen
zur Anfertigung in die Apotheke. Traditionelle Zubereitungen finden sich auch
im Österreichischen Arzneibuch und in diversen Rezepturformelsammlungen.
Das Vorhaben, eine österreichische Rezepturdatenbank zu erstellen, um einen
Überblick über die tatsächlich in Gebrauch befindlichen Rezepturen
zu bekommen, befindet sich derzeit noch in der Planungsphase. Im Januar
2005 haben sich im österreichischen Sozialversicherungssystem zukunftsweisende
Änderungen ergeben. Das bisherige Heilmittelverzeichnis wurde durch den Erstattungskodex
ersetzt und damit das „Ampelsystem“, also Grün vor Gelb vor Rot,
eingeführt. Im Bereich der Refundierung von magistralen Verschreibungen durch
die Sozialversicherungsträger haben sich keine Änderungen ergeben. Stoffe
für magistrale Zubereitungen gelten als Teil des „Grünen Bereiches“.
Jene Stoffe, die nur mit vorheriger chef- und kontrollärztlicher Bewilligung
für Rechnung der Sozialversicherungsträger abgegeben werden dürfen,
werden im „Gelben Bereich“ angeführt. Auch die Regelung über
frei verschreibbare Höchstmengen (zum Beispiel Salben 100 Gramm beziehungsweise
bis 500 Gramm mit IND-Vermerk) wurde unverändert beibehalten.
Mag.pharm.
Dr. Wolfgang Jasek |

Fotos: GD Gesellschaft für Dermopharmazie
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