Prof. Dr. Christian Surber
Dermatologische
Rezeptur in der Schweiz
Institut für Spitalpharmazie, Dermatologische Universitätsklinik,
Universitätsspital Basel
Die Magistralrezeptur spielt eine wichtige Rolle in der patientenindividualisierten
Pharmakotherapie. Das erste nationale Heilmittelgesetz der Schweiz (seit 1.1.2002),
veränderte Schwerpunkte in der Aus- und Weiterbildung von Pharmazeuten
(und Ärzten) wie „Pharmaceutical Care“ oder „Klinische
Pharmazie“ sowie ökonomische Gründe haben die Rahmenbedingungen
für den Bestand und die Weiterentwicklung der Magistralrezeptur markant
verschlechtert.
Viele Offizinapotheker sind heute mit der (dermatologischen) Magistralrezeptur
„überfordert“ - sei es, dass sie keine entsprechende Lagerhaltung
von Wirk- und Hilfsstoffen haben, oder dass sie nicht mehr über die notwendigen
Einrichtungen verfügen. Hinzu kommen die gestiegenen Anforderungen der
GMP-Richtlinien für kleine Mengen (für die Schweiz spezifische, behördlich
bindende Richtlinie), die für Offizinapotheken eine schwer zu überwindende
Hürde darstellen. Magistralrezepturen sind selbst bei einer regelmäßigen
Fertigung nicht mehr kostendeckend herzustellen, und nicht wenige Offizinapotheker
haben deshalb ihre Magistralrezepturtätigkeit stark reduziert oder gar
eingestellt.
Dermatologen, Offizinapotheker und kleinere Spitäler versuchen ihren Bedarf
an Magistralrezepturen in spezialisierten Firmen oder größeren Spitalapotheken
zu decken. Auch dieser Weg weist behördliche Hindernisse auf, die den Fortbestand
der Magistralrezeptur beeinträchtigen.
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