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Pressemitteilungen 1999

Programm der 3. Jahrestagung GD

Am Mittwoch, 9. Juni 1999, richtete die GD Gesellschaft für Dermopharmazie im Bundesinstitut für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärmedizin (BgVV) in Berlin ihre 3. Jahrestagung aus. Am Vortag der Jahrestagung fanden ebenfalls im BgVV ein wissenschaftliches Symposium mit dem Thema "Die Bedeutung von Hautmodellen für die Dermopharmazie" und ein Workshop mit dem Thema " Dermokosmetika für die trockene Haut - Konzept für eine Leitlinie zur Entwicklung, Dokumentation und dermatologischen Prüfung" statt. Diese beiden Veranstaltungen wurden von der Fachgruppe "Dermatopharmakologie" bzw. der Fachgruppe "Dermokosmetik" der GD organisiert.

Für weitere Auskünfte oder die Vermittlung von Interviewpartnern steht Ihnen das Medienbüro Müller-Bringmann (Telefon: 02166-62820, Fax: 02166-628233) gerne zur Verfügung.

April 1999: Leitlinien zur dermatologischen Rezeptur verabschiedet

Bei der dermatologischen Magistralrezeptur - also der am einzelnen Patienten orientierten, aber auf Standards zurückgreifenden Herstellung von Topika in der Apotheke, ist verantwortungsbewußtes Qualitätsmanagement von besonderer Bedeutung. Dem trägt eine aus zwölf Punkten bestehende Leitlinie Rechnung, die anläßlich einer von der Gesellschaft für Dermopharmazie organisierten Konsensuskonferenz Ende 1998 in Eschborn verabschiedet wurde.

Die Leitlinien führen aus, daß das vom Arzt gewählte Therapiekonzept und damit die Qualitätsanforderung an das Arzneimittel sowie dessen Anwendung dem Apotheker bekannt sein und vom ihm unterstützt werden muss. Dafür ist es wichtig, daß dermatologische Verschreibungen genau und eindeutig ausgestellt werden. Etwaige Unklarheiten oder Bedenken sind von Arzt und Apotheker gemeinsam auszuräumen.

Die Sicherung der Qualität verlangt, daß nur gemäß ApBetrO (Apothekenbetriebsordnung) zertifizierte Grundstoffe und Zubereitungen, gemäß PharmBetrV (Betriebsverordnung für pharmazeutische Unternehmer) hergestellte Fertigarzneimittel oder in der Apotheke nach anerkannten pharmazeutischen Regeln hergestellte Stoffe Verwendung finden. Ferner sollten Rezepturen unter nachvollziehbaren Gesichtspunkten zusammengesetzt sein. Vorrangig sind solche Rezepturen zu verwenden, die sich in anerkannten und allgemein zugänglichen Vorschriften wie DAB, DAC, SR und NRF finden.

Bedenkliche Rezepturen dürfen weder verschrieben, hergestellt noch abgegeben werden. Den Ärzten und Apothekern obliegt es, bei ihrer Beurteilung den jeweils aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisstand zu beachten und gegebenenfalls eine gewissenhafte Nutzen-Risiko-Abschätzung vorzunehmen.

Herstellung und Verpackung von Magistralrezepturen müssen eine sichere, hygienisch einwandfreie Anwendung und für den vorgesehenen Anwendungszeitraum ausreichende Haltbarkeit gewährleisten. Mikrobiell anfällige Rezepturen bedürfen eines geeigneten Konservierungsmittels - es sei denn, der Arzt wünscht ausdrücklich den Verzicht darauf.

Konservierungsmittel sind, wie alle arzneilich wirksamen Bestandteile einer Rezeptur, nach Art und Menge und möglichst in deutscher Sprache und damit für den Patienten verständlich zu deklarieren. Ebenso gehört zu jeder verschreibungspflichtigen Magistralrezeptur eine Gebrauchsanweisung.

Ärzte und Apotheker sind aufgefordert, den aktuellen Erkenntnisstand zum rationalen Umgang mit dermatologischen Magistralrezepturen bei der Aus- und Weiterbildung zu berücksichtigen und die Zusammenarbeit untereinander sowie mit den Kammern, Berufsverbänden, Fachgesellschaften und Arzneimittelherstellern in dieser Frage noch weiter zu fördern.

Siehe auch: Leitlinien für Magistralrezepturen

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