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Pressemitteilungen der GD Gesellschaft für Dermopharmazie e. V.


Pressetexte zur 16. GD Jahrestagung 2012 in Berlin

Berlin, 1. März 2012

Pressetext "Von Hautarzneimitteln bis hin zum Sonnenschutz (Info als PDF)

Ergebnis der Posterprämierung (Info als PDF)

Pressetext "Versorgungsstrukturgesetz" (Info als (PDF)

Pressetext "Wirksamkeit von Anti-Aging-Kosmetika" (Info als PDF)

GD-Leitlinie "Dermokosmetika gegen Hautalterung" (Info als PDF)

Pressetext "Neue Erkenntnisse zur Wirksamkeit von Sonnenschutzmitteln" (Info als PDF)

Pressetext "Leitlinienkonforme Informationen für Verbraucher" (Info als PDF)

GD-Ratgeberbroschüre "Heller Hautkrebs" (Info als PDF)

Fotoimpressionen von der Pressekonferenz am 1. März 2012 anläßlich der 16. GD-Jahrestagung in Berlin


Pressetext "Von Hautarzneimitteln bis hin zum Sonnenschutz"

Die 16. GD-Jahrestagung bot zahlreiche Neuigkeiten zu verschiedensten Themen

(Berlin, 01.03.2012) Vom 1. bis 3. März 2012 richtete die GD Gesellschaft für Dermopharmazie in Berlin ihre 16. Jahrestagung aus. Ziel der von rund 200 Teilnehmern besuchten Tagung war es, Hautärzte, Apotheker und andere auf dem Gebiet der Dermopharmazie tätige Fachleute zum interdisziplinären und interinstitutionellen Informations- und Gedankenaustausch zusammenzubringen. Außerdem gab die Tagung Anregungen für die Zusammenarbeit in Wissenschaft und Praxis. Das breit gefächerte Themenspektrum der über 50 Vorträge reichte von aktuellen gesundheitspolitischen Fragen über Innovationen in der dermopharmazeutischen Technologie, der Dermatopharmakologie und der Dermatotherapie bis hin zu neuen Strategien in der Magistralrezeptur, in der Dermokosmetik und im Sonnenschutz. Zudem fand eine Ausstellung wissenschaftlicher Poster statt, von denen die besten vom Vorstand der GD prämiert wurden.

Die wissenschaftliche Leitung der Tagung lag in den Händen von Professor Dr. Christel Müller-Goymann vom Institut für Pharmazeutische Technologie der Universität Braunschweig und von Professor Dr. Dr.-Ing. Jürgen Lademann von der Dermatologischen Klinik des Berliner Universitätsklinikums Charité. Professor Müller-Goymann zeigte sich erfreut darüber, dass es der GD wieder einmal gelungen war, so viele verschiedenartige Themen bei einer Tagung zur Sprache zu bringen.

Zum Auftakt der Tagung am 1. März wurden in einem Symposium der GD-Fachgruppe Dermatotherapie Hautarzneimittel aus der Perspektive von Nutzenbewertung und Strukturreformen beleuchtet. Dabei kamen Aspekte der Versorgung unter dem kürzlich in Kraft getretenen Versorgungsstrukturgesetz (VStG) ebenso zur Sprache wie das im Arzneimittelmarkt-Neuordnungsgesetz (AMNOG) verankerte Verfahren der frühen Nutzenbewertung von Arzneimitteln.

Viel Neues im wissenschaftlichen Hauptprogramm

Das wissenschaftliche Hauptprogramm am 2. März umfasste Vorträge zu verschiedensten Themen aus den Bereichen dermopharmazeutische Technologie und Biopharmazie, Dermatopharmakologie, Dermatotherapie und Dermokosmetik. In einem der Vorträge stellte die Dermatologin Dr. Tatjana Pavicic, München, mit der Neufassung der viel beachteten Leitlinie „Dermokosmetika gegen Hautalterung“ auch ein aktuelles eigenes Arbeitsergebnis der GD vor.

Begleitet wurde das wissenschaftliche Hauptprogramm wieder von einer Posterausstellung, die vor allem junge Wissenschaftler aus dem Hochschulbereich motivieren sollte, ihre Forschungsergebnisse einem breiteren Fachpublikum zu präsentieren. Die besten Poster wurden vom Vorstand der GD prämiert.

Praxisrelevante Neuigkeiten in Symposien und Seminaren

Besonders praxisnah war das Programm am 3. März. So hatte die GD-Fachgruppe Dermokosmetik ein Symposium organisiert, bei dem es um die Beeinflussung des Haarzustands durch kosmetische Mittel ging. In einem Parallelsymposium der GDFachgruppe Magistralrezepturen äußerten sich Dermatologen und Apotheker zu den Perspektivenen der dermatologischen Magistralrezeptur unter den veränderten Bedingungen einer neuen Apothekenbetriebordnung.

Im weiteren Verlauf dieses Tages wurden in einem Seminar Möglichkeiten für das Management von unerwünschten Arzneimittelwirkungen an der Haut aufgezeigt, bevor zum Abschluss der Tagung in einem Symposium neue Erkenntnisse zur Wirksamkeit von Sonnenschutzmitteln zur Sprache kamen. Dabei wurden Ergebnisse von epidemiologischen Studien ebenso vorgestellt wie neue Schutzprinzipien von handelsüblichen Produkten.

Wissensvermittlung mit hohem Fortbildungscharakter

Abgerundet wurde das wissenschaftliche Tagungsprogramm durch Seminare von Firmen aus dem Kreis der fördernden Mitglieder der GD. Dort wurden Neuigkeiten zur Wundtherapie, zur Epidemiologie und Therapie von hellem Hautkrebs, zur hautpflegenden Wirkung bestimmter Naturstoffe, zur Therapie der androgenetischen Alopezie, zur Schmerztherapie mit nichtsteroidalen topischen Antiphlogistika sowie zu dermalen Rezepturen mit lamellaren Grundlagen vorgestellt.

Zum Ziel der Tagung, Vertreter verschiedener Fachgebiete zum interdisziplinären und interprofessionellen Erfahrungs- und Gedankenaustausch zusammenzubringen, trugen auch ein abendliches Get Together sowie eine Fachausstellung von Firmen
der pharmazeutischen und kosmetischen Industrie bei. Aufgrund ihres hohen Fortbildungscharakters wurde die Tagung von der Deutschen Dermatologischen Akademie mit 20 und von der Landesapothekerkammer Berlin mit 21 Punkten zertifiziert.

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16. Jahrestagung der GD Gesellschaft für Dermopharmazie e. V., 1. bis 3. März 2012



Ergebnis der Posterprämierung

Platz 1

Effects of InlB321-CD in solution and hydrogel formulation on immortalized human keratinocyte cell line
Kolditz F (1), Krauße J (2), Heinz DW (2), Niemann HH (3), Müller-Goymann CC (1)
(1) Institut für Pharmazeutische Technologie, TU Braunschweig;
(2)Abteilung für Molekulare Strukturbiologie, Helmholtz Zentrum für Infektionsforschung, Braunschweig;
(3) Fakultät für Chemie, Universität Bielefeld

Platz 2

Direct evaluation of the barrier integrity by visualization of the intercellular lipid lamellae using TEM. Pilot study with an emollient on children with atopic skin
Dähnhardt D (1), Surber C (2,5), Wilhelm K-P (3), Springmann G (3), Fölster-Holst R (4), Dähnhardt-Pfeiffer S (1)
(1) Microscopy Services Dähnhardt GmbH, Flintbek;
(2) Spirig Pharma AG, Egerkingen/Schweiz;
(3) proDERM GmbH, Schenefeld/Hamburg;
(4) Universitäts-Hautklinik Kiel;
(5) Dermatologische Universitätsklinik Basel

Platz 3

19F-NMR for drug quantification in tape stripping experiments
Schwarz JC (1), Hoppel M (2), Kählig H (1,3), Valenta C (1,2)
Universität Wien,
(1) Forschungsplattform “Characterisation of Drug Delivery Systems on Skin and Investigation of Involved Mechanisms”,
(2) Department für Pharmazeutische Technologie und Biopharmazie,
(3)Institut für Organische Chemie

Current state of development of human polymerase α inhibitors as innovative tumour therapeutics
Zoschke C (1), Mohamed Ali CO (1), Do-Sydow N (1), Höller Obrigkeit D (2), Merk HF (2), Korting HC (3), Schäfer-Korting M (1)
(1) Institut für Pharmazie, Freie Universität Berlin;
(2) Universitäts-Hautklinik der
RWTH Aachen;
(3) Dermatologische Klinik der LMU München

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Pressetext zum Thema "Versorgungsstrukturgesetz"

Welche Auswirkungen sind für die Behandlung von Hautkrankheiten zu erwarten?

(Berlin, 01.03.2012) Die Jahrestagungen der GD Gesellschaft für Dermopharmazie behandeln stets auch Themen von gesundheitspolitischer Bedeutung. So wurde bei einem Symposium der GD-Fachgruppe Dermatotherapie, das anlässlich der 16. GD-Jahrestagung vom 1. bis 3. März2012 in Berlin stattfand, das Thema „Dermatika aus der Perspektive von Nutzenbewertung und Strukturreformen“ aufgegriffen. Im Rahmen dieses Symposiums gab der Dermatologe und stellvertretende Leiter der Fachgruppe, Professor Dr. Matthias Augustin, Direktor des Instituts für Versorgungsforschung in der Dermatologie und bei Pflegeberufen am Universitätsklinikum Hamburg, Antworten auf die Frage, welche Auswirkungen durch das zum 1. Januar 2012 in Kraft getretene Gesetz zur Verbesserung der Versorgungsstrukturen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-VStG) auf die Behandlung von Hautkrankheiten zu erwarten sind.

Das GKV-VStG beinhaltet eine Vielzahl neuer Regelungen im SGB V, mit denen nach politischer Intention die Versorgungsqualität in Deutschland nachhaltig verbessert werden soll. Ein Großteil der darin enthaltenen Maßgaben betreffen medizinische Versorgungsaspekte im Allgemeinen. Einige Bereiche betreffen jedoch auch spezifische Aspekte der dermatologischen Versorgung.

Versorgung mit nicht verschreibungspflichtigen Arzneimitteln

Gemäß dem Gesetzestext (§ 11 Abs. 6 im Gesetz; Bezug auf § 34 Absatz 1) können gesetzliche Krankenkassen in ihrer Satzung zusätzliche, vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) nicht ausgeschlossene Leistungen in der fachlich gebotenen Qualität vorsehen. Dies gilt unter anderem für die Versorgung mit apothekenpflichtigen Arzneimitteln, die nicht der Verschreibungspflicht unterliegen.

Damit wird erstmals seit dem Ausschluss nicht rezeptpflichtiger Arzneimittel aus der kassenärztlichen Versorgung von Versicherten über 12 Jahren eine Regelung geschaffen, mit der Krankenkassen in Einzelregelungen für ihre Versicherten die Erstattung rezeptfreier Arzneimittel anbieten können. Somit ist es denkbar, dass einzelne Kassen die aus der Erstattungsfähigkeit ausgeschlossenen rezeptfreien Dermatika wieder in die Erstattung aufnehmen.

Bedarfsplanung von ärztlichen Versorgungskapazitäten

Die zukünftige Entwicklung der ambulanten ärztlichen Versorgungskapazitäten wird regional uneinheitlich verlaufen. In Kenntnis dieser Entwicklung hat der Gesetzgeber den Organen der Selbstverwaltung eine größere regionale Gestaltungskompetenz zugebilligt (§§ 99 ff. SGB V). So kann auf regionaler Ebene zur Bedarfsdeckung von den Vorgaben des G-BA abgewichen werden.

Insbesondere in strukturschwachen Regionen wird es auch im Bereich der fachärztlichen dermatologischen Versorgung zu einer Unterversorgung kommen. Da die hautärztlich geführte Dermatotherapie sich qualitativ und quantitativ von der nicht fachärztlichen Versorgung unterscheidet, wird sich die Frage der Versorgungsdichte auch dementsprechend auswirken und sollte auf die mögliche Minderung der Versorgungsqualität in die Bedarfsplanung eingehen.

Ambulante spezialfachärztliche Versorgung

Eine neue Regelung (§ 116 b SGB V) sieht eine ambulante spezialfachärztliche Versorgung vor für Erkrankungen mit besonderen Krankheitsverläufen sowie für seltene Erkrankungen und hochspezialisierte Leistungen. Diese werden in einem neuen, eigenständigen Versorgungsbereich sowohl für niedergelassene Vertragsärzte als auch für Krankenhausärzte unter gleichen Qualitäts- und Vergütungsbedingungen realisiert. Die nähere Ausgestaltung hierzu obliegt dem GBA mit einer Frist zum 31. Dezember 2012.

Zu den Zielerkrankungen gehören seltene Erkrankungen und Erkrankungen mit schweren Verlaufsformen wie Krebs, HIV/AIDS, Mukoviszidose und Multiple Sklerose. Ambulante Operationen und stationsersetzende Eingriffe sind aus der Regelung ausgenommen. Die Vergütung wird vorläufig nach dem Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM), später nach einer eigenen Systematik erfolgen. Die Abrechnung erfolgt direkt über die Krankenkassen, bei Vertragsärzten gegebenenfalls auch über die Kassenärztliche Vereinigung.

Die Dermatotherapie wird von der Neuregelung im Bereich der Dermatoonkologie und möglicherweise bei schweren Immunerkrankungen (Psoriasis, Psoriasis-Arthritis, Kollagenosen) betroffen sein. Angesichts der Novität dieses Versorgungskonzeptes und der noch fehlenden Festsetzung von Rahmenbedingungen durch den G-BA kann über die Auswirkungen auf die Dermatotherapie derzeit nur spekuliert werden. Unstrittig ist, dass sich dadurch Chancen für die hochqualifizierte Therapie durch den Facharzt bieten.

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Wirksamkeit von Anti-Aging-Kosmetika

GD-Leitlinie „Dermokosmetika gegen Hautalterung“ beschreibt den aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisstand

(Berlin, 01.03.2012) Das Angebot an kosmetischen Mitteln, die gegen die Zeichen der Hautalterung wirken sollen, ist in den letzten Jahren unüberschaubar groß geworden. Um mehr Transparenz bei diesen Produkten zu schaffen, hat die Fachgruppe Dermokosmetik der GD Gesellschaft für Dermopharmazie die Leitlinie „Dermokosmetika gegen Hautalterung“ erarbeitet, die in erster Fassung im März 2010 veröffentlicht wurde. Die Leitlinie unterzieht die in Anti-Aging-Kosmetika eingesetzten Wirkstoffe einer kritischen Bewertung und teilt die Substanzen je nach Qualität des erbrachten Wirksamkeitsnachweises in verschiedene Kategorien ein. Dieses bei kosmetischen Wirkstoffen vorher noch nie erfolgte Vorgehen gilt als Meilenstein auf dem Weg zu einer evidenzbasierten Dermokosmetik. Da seit März 2010 zahlreiche weitere Studien zur Wirksamkeit von Anti-Aging-Kosmetika veröffentlicht wurden, ist die Leitlinie jetzt dem aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisstand angepasst worden.

Vorgestellt wurde die Neufassung der Leitlinie im Rahmen der 16. GD-Jahrestagung vom 1. bis 3. März 2012 in Berlin. „Der Anlass, die Leitlinie bereits nach zwei Jahren zu aktualisieren, waren die enormen Fortschritte, die es seitdem bei der Wirksamkeitsprüfung von Anti-Aging-Kosmetika gegeben hat“, erklärte Dr. Tatjana Pavicic, die Leiterin der GD-Fachgruppe Dermokosmetik.

Die Dermatologin ist die federführende Autoren der Leitlinie, zusammen mit Apothekerin Petra Liekfeld, Saarbrücken, und dem GD-Vorsitzenden, Apotheker Dr. Joachim Kresken, Viersen. Zudem hat sie in ihrer Funktion als Verantwortliche für den Bereich der ästhetischen Dermatologie an der Klinik für Dermatologie und Allergologie der Ludwig-Maximilians-Universität München an mehreren Studien zum Wirksamkeitsnachweis von Anti-Aging-Kosmetika mitgewirkt.

Wirkstoffkategorisierung nach wissenschaftlicher Datenlage

In Kategorie 1 der Leitlinie sind diejenigen Wirkstoffe gelistet, deren Wirksamkeit in vivo an menschlicher Haut nachgewiesen wurde. Innerhalb dieser Kategorie gibt es eine weitere Unterteilung, je nachdem, ob der Wirksamkeitsnachweis in placebokontrollierten Doppelblindstudien (Kategorie 1a) oder in sonstigen mit objektivierbaren Methoden durchgeführten Studien erbracht wurde (Kategorie 1b). 1 In Kategorie 2 finden sich diejenigen Wirkstoffe, deren Wirksamkeit nicht in vivo, sondern lediglich in vitro, meist an Zellkulturen, belegt wurde. Alle ausgelobten Wirkstoffe, für die in der wissenschaftlichen Literatur keine Wirksamkeitsnachweise vorliegen, wurden Kategorie 3 zugeordnet. Dabei handelt es sich größtenteils um patentgeschützte firmenspezifische Stoffe oder Stoffgemische, die in der Leitlinie nicht näher besprochen werden.

In Kategorie 1a waren in der ersten Fassung der Leitlinie die Wirkstoffe Vitamin A, verschiedene Vitamin A-Derivate, Vitamin C, Alpha-Liponsäure und das Polypeptid pal-KTTKS aufgeführt. Zur Wirksamkeit dieser Stoffe wurden in den letzten Jahren weitere Studien veröffentlicht, die in der Neufassung der Leitlinie mit angesprochen werden. Neu aufgenommen in Kategorie 1a wurden das Ceramidderivat Salicyloyl- Phytosphingosin sowie ein weiteres Polypeptid, das unter der Kurzbezeichnung GEGK beschrieben wurde.

Aufgerückt von Kategorie 1b in Kategorie 1a ist niedermolekulare Hyaluronsäure. Grundlage dafür war eine an der Klinik für Dermatologie und Allergologie der Ludwig- Maximilians-Universität München durchgeführte placebokontrollierte Doppelblindstudie an 76 Probandinnen mit sichtbaren Augenfältchen. In dieser Studie wurde für bestimmte Hyaluronsäurefragmente eine signifikante Steigerung der Hornschichtfeuchtigkeit und der Hautelastizität, eine signifikante Verringerung der Hautrauigkeit und eine nachhaltige Glättung des Hautoberflächenreliefs festgestellt.

Keine Neuaufnahmen gab es in Kategorie 1b, wo weiterhin Vitamin E, Niacinamid (Vitamin B3), 2-Dimethylaminoethanol (DMAE) und verschiedene Phytohormone gelistet sind. In Kategorie 2, wo bisher nur das auch unter der Bezeichnung „Coenzym Q10“ bekannte Ubichinon-10 und die breitgefächerte Klasse der pflanzlichen Polyphenole aufgeführt waren, wurden jetzt auch die chemisch mit Cholesterol verwandten Phytosterole aufgenommen.

Auch die Grundlage beeinflusst die Wirksamkeit

Bei der Bewertung eines Produktes mit einem oder mehreren der gelisteten Wirkstoffe ist auch der Einfluss der jeweiligen Grundlage mit zu berücksichtigen. Die Leitlinie fordert deshalb für die Auslobung einer Anti-Falten- oder sonstigen Wirkung gegen Hautalterung einen produktspezifischen Wirksamkeitsnachweis, der nicht aus Studien mit anderen Formulierungen abgeleitet werden darf.

Um aussagefähige Befunde zu erhalten, sollten für die Wirksamkeitsprüfung möglichst objektive biophysikalische Methoden eingesetzt werden. Mit solcher Methoden können zum Beispiel Parameter wie Hautrauigkeit, Hautelastizität, Feuchtigkeitsgehalt der Haut und Hautdicke standardisiert erfasst werden. Darüber hinaus ist zur Beurteilung des Gesamterscheinungsbilds eine standardisierte Vorher- Nachher-Fotografie empfehlenswert.

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GD-Leitlinie "Dermokosmetika gegen Hautalterung"

Hier die PDF-Version der GD-Leitlinie

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Neue Erkenntnisse zur Wirksamkeit von Sonnenschutzmitteln

Schutzprinzipien gegen freie Radikale gewinnen an Bedeutung

(Berlin, 01.03.2012) Sonnenlicht regt in der Haut die Bildung von freien Radikalen an. Diese reaktiven Sauerstoffspezies stehen in Verdacht, die Hautalterung zu beschleunigen, das Immunsystem der Haut zu schwächen und das Hautkrebsrisiko zu fördern. Wie heute bekannt ist, sind an dem Prozess der Radikalbildung neben dem UV-Anteil auch der sichtbare und der Infrarot (IR)-Anteil der Sonnenstrahlung beteiligt. Moderne Sonnenschutzmittel sollten deshalb so zusammengesetzt sein, dass sie nicht nur gegen UV-Strahlung, sondern möglichst gegen das gesamte Wellenlängenspektrum der Sonne schützen. Dazu werden ihnen als „zweite Verteidigungslinie“ neben UV-Filtern und Pigmenten vielfach noch Antioxidanzien als Radikalfänger beigefügt. Die Höhe der Schutzwirkung gegen freie Radikale kann nur mit speziellen Prüfmethoden ermittelt werden. Aus den Lichtschutzfaktoren gegen UVA- und UVB-Strahlung lassen sich dazu keine Aussagen ableiten.

Wie die Schutzwirkung von Sonnenschutzmitteln gegen freie Radikale gemessen werden kann und welche Schwierigkeiten damit verbunden sind, wurde bei einem Symposium zum Thema „Neue Erkenntnisse zur Wirksamkeit von Sonnenschutzmitteln“ diskutiert, das unter dem Vorsitz von Professor Dr. Dr.-Ing. Jürgen Lademann, Berlin, und Professor Dr. Leonhard Zastrow, Monaco, im Rahmen der 16. Jahrestagung der GD Gesellschaft für Dermopharmazie vom 1. bis 3. März 2012 in Berlin stattfand.

Zur Messung der Radikalschutzwirkung eignet sich die ESR-Spektroskopie

Zur Messung der Radikalbildung in der Haut kann die Elektronen-Spin-Resonanz (ESR)-Spektroskopie eingesetzt werden. Zudem lassen sich mit diesem Verfahren, wie Privatdozentin Dr. Martina Meinke aus dem Arbeitskreis von Professor Dr. Dr.- Ing. Jürgen Lademann an der Dermatologischen Klinik der Berliner Charité zeigen konnte, quantitative Unterschiede in der Radikalschutzwirkung von kommerziellen Sonnenschutzmitteln erfassen und über einen „Radikalschutzfaktor“ (RSF) zum Ausdruck bringen.

Eingesetzt wird die ESR-Spektroskopie auch im Rahmen der industriellen Entwicklung von neuen Sonnenschutzprinzipien. So präsentierte Dr. Rüdiger Graf von der Firma Merck KGaA, Darmstadt, eine unter Einsatz dieses Verfahrens durchgeführte placebokontrollierte Studie, bei der für bestimmte Testprodukte eine signifikante Radikalschutzwirkung gefunden wurde. Die Testprodukte enthielten als 1 Schutzprinzipien ein modifiziertes Titandioxid und ein neuartiges Antioxidans (INCIBezeichnung: Bis-Ethylhexyl Hydroxydimethoxy Benzylmalonate).

Der Radikalschutzfaktor ist aussagefähiger als der derzeitige Lichtschutzfaktor

Kontrovers diskutiert wird derzeit noch die Frage, inwieweit das relativ aufwendige Verfahren der ESR-Spektroskopie auch für Routineuntersuchungen zur Prüfung der Schutzleistung von Sonnenschutzmitteln eingesetzt werden sollte. Einig sind sich die meisten Experten darin, dass der mit diesem Verfahren ermittelte RSF nicht als zusätzlicher Wert neben dem etablierten Lichtschutzfaktor (LSF) auf den Verpackungen angegeben werden sollte. Dies könnte den Verbraucher möglicherweise verunsichern.

Andererseits hat der Verbraucher einen Anspruch darauf, über die Gesamtschutzleistung eines Sonnenschutzmittels informiert zu werden. Lichtschutzexperten der Gesellschaft für Dermopharmazie schlagen deshalb vor zu prüfen, ob der derzeit verwendete LSF, der nur die Schutzleistung gegenüber UVBStrahlung beschreibt, in Zukunft nicht durch den viel aussagekräftigeren RSF abgelöst werden kann.

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Leitlinienkonforme Informationen für Verbraucher

Gesellschaft für Dermopharmazie gibt Ratgeberbroschüre zum Thema „,Heller Hautkrebs“ heraus

(Berlin, 01.03.2012) Zu den Aufgaben der GD Gesellschaft für Dermopharmazie gehört es, Verbraucher über wichtige Angelegenheiten aus dem Bereich der Dermopharmazie zu informieren. Dazu hat die GD in den letzten Jahren Ratgeberbroschüren zu den Themen „Trockene Haut“, „Fußpilz“, „Nagelpilz“ und „Sonne gesund erleben“ herausgebracht. Erweitert wird dieses Informationsangebot jetzt um eine Broschüre zum Thema „Heller Hautkrebs“. Diese Broschüre gibt eine Übersicht über die verschiedenen Formen von hellem Hautkrebs sowie über die Therapiemöglichkeiten und mögliche Schutzmaßnahmen. Sie wurde, wie die Broschüre „Sonne gesund erleben“, von der GD Task Force „Licht.Hautkrebs.Prävention“ erarbeitet und anlässlich der 16. GD-Jahrestagung vom 1. bis 3. März 2012 in Berlin der Öffentlichkeit vorgestellt.

„Mit dieser Ratgeberbroschüre erhalten Verbraucher verständliche Informationen zu einem zunehmend wichtiger werdenden Thema“, sagte der GD-Vorsitzende Dr. Joachim Kresken, Viersen, der als Mitglied der GD Task Force „Licht.Hautkrebs.Prävention“ an der Erarbeitung der Broschüre beteiligt war. „Die Inhalte der Broschüre sind hochaktuell und orientieren sich an Leitlinien medizinischer Fachgesellschaften“, hob Kresken hervor.

Eine dieser Leitlinien ist die von der Deutschen Dermatologischen Gesellschaft herausgegebene Leitlinie zur Behandlung der aktinischen Keratosen, an deren Erarbeitung die GD Task Force „Licht.Hautkrebs.Prävention“ mit beteiligt war. Die zweite Fassung dieser Leitlinie wurde im Dezember 2011 unter der Website der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF) veröffentlicht.

Was man über hellen Hautkrebs wissen sollte

Der Begriff „Heller Hautkrebs“ wurde im Jahr 2003 von der GD Task Force „Licht.Hautkrebs.Prävention“ geprägt und fasst – in Abgrenzung zum schwarzen Hautkrebs, dem Melanom – die weniger stark pigmentierten Hautkrebsarten zusammen. Dazu gehören das Basalzellkarzinom, das Plattenepithelkarzinom, der Morbus Bowen und die aktinische Keratose. Letztere wird heute nicht mehr als Vorstufe, sondern als Frühform von hellem Hautkrebs angesehen. Alle genannten 1 Hauttumore können in verschiedensten Erscheinungsformen auftreten und sind deshalb nicht leicht zu diagnostizieren.

Gefördert wird das Auftreten von hellem Hautkrebs durch übermäßiges Sonnenbaden, die Nutzung von Solarien und regelmäßige Berufstätigkeiten unter starker Sonneneinwirkung. Bevorzugt betroffen sind die Sonnenterassen des Körpers wie Stirn, Nase, Lippen, Unterarme, Hände und die unbehaarte Kopfhaut. Aufgrund neuerer Erhebungen erkranken aktuell – bei steigender Tendenz – allein in Deutschland jährlich mehr als 300.000 Menschen an hellem Hautkrebs.

In der neuen Ratgeberbroschüre werden die verschiedenen Formen des hellen Hautkrebses ausführlich beschrieben und in Bildern dargestellt. Zudem informiert die Broschüre über die vielfältigen Behandlungsmöglichkeiten und Schutzmaßnahmen. Selbst neuere, erst im Jahr 2011 zugelassene medikamentöse Therapieverfahren, wie 5-Aminolävulinsäure-Pflaster zur photodynamischen Therapie oder ein örtlich anzuwendendes Kombinationsarzneimittel mit den Wirkstoffen 5-Fluorouracil und Salicylsäure zur Behandlung aktinischer Keratosen, werden mit besprochen.

Die Broschüre kann von den Websites der Gesellschaft für Dermopharmazie – www.gd-online.de, www.licht-hautkrebs-praevention.de und www.hautapotheke.de – kostenfrei heruntergeladen werden. Außerdem können Interessierte gegen Einsendung eines frankierten Rückumschlags (Format DIN A 5, frankiert mit 1,45 €) ein gedrucktes Exemplar der Broschüre anfordern bei: GD Gesellschaft für Dermopharmazie e.V., c/o Dr. Siegfried Wallat , Marie-Curie-Str. 9, D-40789 Monheim am Rhein.

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GD-Ratgeberbroschüre "Heller Hautkrebs"

Hier die PDF-Version der GD-Ratgeberbroschüre "Heller Hautkrebs"

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Fotoimpressionen von der GD-Pressekonferenz am 1.3.2012 in Berlin



Von links nach rechts: Prof. Dr. Leonhard Zastrow, Monaco, Prof. Dr. Christel Müller-Goymann, Braunschweig, wissenschaftliche Leiterin der 16. GD Jahrestagung in Berlin, Dr. Joachim Kresken, Viersen, Leiter der Pressekonferenz und Vorsitzender der GD, Dr. med. Tatjana Pavicic, München, und Prof. Dr. med. Matthias Augustin, Hamburg

 



Von links nach rechts: Prof. Dr. Leonhard Zastrow, Monaco, Prof. Dr. Christel Müller-Goymann, Braunschweig, und Dr. J. Kresken, Viersen

 



Von links nach rechts: Prof. Dr. Leonhard Zastrow, Monaco und Frau Prof. Dr. Christel Müller-Goymann, Braunschweig

 

Von links nach rechts: Dr. Joachim Ktresken, Viersen, Frau Dr. med. Tatjana Pavicic, München, und Prof. Dr. med. Matthias Augustin, Hamburg

 

Von links nach rechts: Prof. Dr. Leonhard Zastrow. Monaco, Frau Prof. Dr. Christel Müller-Goymann, Braunschweig, Dr. Joachim Kresken, Viersen, Frau Dr. med. Tatjana Pavicic, München und Prof. Dr. med. Matthias Ausgustin, Hamburg

 

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