GD - Online | P. Elsner : Hautschutzmittel für berufsbedingte Handekzeme | |||||||||||||||||||
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Bedeutung von Hautschutzmitteln für die Prophylaxe berufsbedingter Handekzeme Universitäts-Hautklinik, Universitätsklinikum Jena Das subtoxisch-kumulative (irritative) Kontaktekzem ist die häufigste Berufskrankheit der Haut. Durch die Summation unterschwellig schädigender Reizeinwirkungen über eine längere Zeit bei gleichzeitiger Vernachlässigung von Schutzmaßnahmen kommt es zu einer dauerhaften Schädigung zunächst der Epidermis und in der Folge des gesamten Hautorgans. Das irritative Kontaktekzem kann Arbeitsunfähigkeit verursachen, zur Unterlassung aller verursachenden Tätigkeiten zwingen und zum Berufswechsel führen. Die Irritation kann aber auch einer sekundären Sensibilisierung Vorschub leisten und damit ein allergisches Kontaktekzem bahnen. Im Vordergrund der Prävention des irritativen Kontaktekzems steht die Verhinderung oder Minderung der Exposition durch Identifikation und Austausch irritativer Substanzen am Arbeitsplatz, durch Kapselung oder durch organisatorische Maßnahmen. Die persönliche Schutzausrüstung (PSA) in Form von Schutzkleidung und Handschuhen spielt ebenfalls eine große Rolle in der Prävention. An vielen Arbeitsplätzen sind jedoch die beschriebenen Maßnahmen nicht oder nur eingeschränkt durchführbar. Daher kommt insbesondere an diesen Arbeitsplätzen der Anwendung von Hautschutzmitteln eine große Bedeutung in der Prävention des berufsbedingten Ekzems zu. Der dermatologische Hautschutz beinhaltet präexpositionell anzuwendende Hautschutzpräparate, die milde und schonende Hautreinigung sowie postexpositionelle Hautpflegemittel. Dabei verhindern oder reduzieren Hautschutzsalben die Einwirkung von Irritantien auf die Haut. Mit der Hautreinigung wird eine Dekontamination angestrebt. Die Hautpflege hingegen dient dem reparativen Hautschutz. Die Wirksamkeit und
Sicherheit von Hautschutz- und Hautpflegepräparaten wurde in der Vergangenheit
durch verschiedene In-vitro- und In-vivo-Modelle belegt. Es fehlt jedoch vielfach
am Nachweis der Wirksamkeit für integrierte Hautschutzkonzepte und für
kombinierte Schadstoffeinwirkungen auf die Haut. Von unserer Arbeitsgruppe wurden
dafür spezifische Methoden entwickelt. Nachdem es sich bei Hautschutzpräparaten
nicht um Kosmetika handelt, deren Einsatz im Belieben des Konsumenten steht, sondern
die gesetzlich reguliert eine Funktion im Rahmen der Prävention und Rehabilitation
von Berufsdermatosen erfüllen, ist von berufsdermatologischer Seite ein möglichst
praxisorientierter Wirksamkeitsnachweis und eine für den Anwender transparente
Dokumentation der Wirksamkeit zu fordern.
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