GD - Online M. Augustin : Modernisierung der Gesetzlichen Krankenversicherung (GMG)
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Prof. Dr. med. Matthias Augustin

Kosteneffekte des Gesetzes zur Modernisierung der Gesetzlichen Krankenversicherung (GMG) in der Dermatotherapie — eine Langzeitanalyse

Klinik für Dermatologie und Venerologie,Universitäts-Klinik Hamburg-Eppendorf

Hintergrund: Die Einführung des Gesetzes zur Modernisierung der Gesetzlichen Krankenversicherung (GMG) zum 01.01.2004 in Deutschland hat auch für die Dermatologie einschneidende Veränderungen erbracht. Hierzu zählt insbesondere der zum 01.04.2004 in Kraft getretene Ausschluss rezeptfreier Arzneimittel (AM) aus der Leistungspflicht der gesetzlichen Kassen. Schon im Jahr 2004 zeichnete sich ab, dass dieser Ausschluss mit markanten Veränderungen des Verordnungs- und Therapieverhaltens einhergeht.

Zielsetzung: In einer Langzeituntersuchung sollten die Auswirkungen des GMG auf die dermatologische Versorgung erhoben und insbesondere die pharmakoökonomischen Effekte des Ausschlusses der OTC-Dermatika abgeschätzt werden.

Methoden: 1) Daten zum Verordnungsverhalten der Dermatologen und zu etwaigen Substitutionseffekten werden über das IMS erhoben. 2) Die sozioökonomischen Aus-wirkungen des GMG auf die Patienten werden in mehreren Untersuchungen in Selbsthilfegruppen mittels standardisierter Fragebögen evaluiert. 3) Für die Gesamtbilanz des Ausschlusses der OTC-Dermatika wird eine ökonomische Modellierung durchgeführt. 4) Weitere Auswirkungen des GMG auf die dermatologische Versorgung werden deskriptiv aufgearbeitet.


Ergebnisse: Die aktuellen 1-Jahres-Daten liegen zum 28.02.05 vor und werden im Vortrag erstmals vorgestellt. Aus Hochrechnungen lassen sich bereits jetzt folgende Eckdaten ermitteln: Der gesamte AM-Umsatz betrug 2004 in Deutschland € 20,2 Mrd. (Zuwachs gegenüber 2003: +0,6 %). Der Umsatz für Dermatika im engsten Sinne (ATC-Gruppe Deutschland) belief sich auf ca. € 558,1 Mio. (-8,6 %), davon € 263,0 Mio. (-24,3 %) zu Lasten der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Letztere unterteilen sich in € 195,2 Mio. (-4,6 %) für rezeptpflichtige (RP) und € 67,8 Mio. (-52,5 %) für apothekenpflichtige (AP) Arzneimittel. Der mittlere Umsatzrückgang für Dermatika betrug bei den Dermatologen 21,2 %, bei den Hausärzten 30,1 %. Die Verordnungszahlen (Einheiten) zeigen noch deutlichere Rückgänge, was auf eine Verschiebung Richtung hochpreisiger AM beziehungsweise auf Verordnung größerer Einheiten schließen lässt. Erste Analysen lassen in einzelnen Bereichen ein Substitutionsverhalten von AP- auf RP-Arzneimittel vermuten. Die patientenseitigen Ausgaben für AP-Arzneimittel sind in 2004 deutlich gestiegen. Für die chronischen Hautkrankheiten wie atopisches Ekzem, Psoriasis und Ichthyosen lagen die mittleren Anstiege der Selbstzahlungen je nach Indikation und Schweregrad zwischen € 150 und € 2500 jährlich.

Fazit: Wenngleich detaillierte Verordnungszahlen für 2004 noch nicht vorliegen, kann für den Bereich der Dermatika ein Rückgang der Verordnungszahlen zu Lasten der GKV konstatiert werden, der für RP-Arzneimittel deutlich, für AP-Arzneimittel drastisch ausfällt. Es ist zu klären, ob sich hieraus unter Berücksichtigung aller Kostenfaktoren tatsächlich Einsparungen für die GKV ergeben.


Prof. Dr. med. Matthias Augustin




Fotos: GD Gesellschaft für Dermopharmazie

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