GD - Online G. Heinemeyer: Verwendungs- und Expositionskategorien
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Dr. Gerhard Heinemeyer
Bundesamt für Risikobewertung (BfR), Fachgruppe 34, Berlin

Verwendungs- und Expositionskategorien - Teil 2

Vortragsfolien (PDF) hier...

Eine zentrale Rolle für die Risikobewertung unter REACH spielt die Frage der Exposition. Ein Risiko gilt als existent, wenn der numerische Wert der Expositionsschätzung den DNEL übersteigt. Daraus folgt, dass Expositionsbetrachtungen unter REACH immer eine quantitative Schätzung beinhalteten.

Die Grundlage für eine solche quantitative Schätzung stellt das Expositionsszenario dar, das REACH wie folgt definiert: "Zusammenstellung von Bedingungen, mit denen dargestellt wird, wie der Stoff hergestellt oder während seines Lebenszyklus verwendet wird und wie der Hersteller oder Importeur die Exposition von Mensch und Umwelt beherrscht oder den nachgeschalteten Anwendern zu beherrschen empfiehlt. Diese Expositionsszenarios können ein spezifisches Verfahren oder gegebenenfalls verschiedene Verfahren oder Verwendungen abdecken" (Art. 3, Abs. 33).

Expositionsszenarien enthalten demnach zweierlei Informationen. Zum einen beschreiben sie den Prozess der Herstellung bzw. des Umgangs mit einem Stoff, zum anderen sollen auch die Maßnahmen charakterisiert werden, die zur Reduktion der Exposition vorgesehen sind. Im Allgemeinen werden diese als sogenannte "Risk Management Measures" (RisikoMinderungsMassnahmen, RMM) bezeichnet. Bezogen auf den Verbraucher enthält ein Expositionsszenario die Beschreibung der Anwendung eines Stoffes, z. B. in einem Haushaltsprodukt. Gleichzeitig wird in diesem Szenario die Beschreibung der RMM mit berücksichtigt. Viele RMM sind selbst Parameter des Szenarios. So wird
z. B. die Reduktion der Konzentration in einem Produkt als RMM gewertet, was sich dann im Modell entsprechend ausdrückt.

Besonders in Verbraucherprodukten ist die Verwendung von Stoffen oft sehr heterogen. Ein und derselbe Stoff kann z. B. in vielen verschiedenen Produkten vorkommen. In der bisherigen Regulierung hat man daher alle diese bekannten Anwendungen ermittelt und für jede eine Exposition geschätzt. Zukünftig legen Hersteller und Importeure fest, für welche Anwendungen ihre Stoffe verwendet werden sollen (sog. "identified uses") und legen hierfür eine Expositionsschätzung vor. Diese Expositionsbetrachtung muss nach Artikel 13, Abs. 4. vorgenommen werden. Danach müssen je nach Bedarf ein oder mehrere Expositionsszenarien, oder gegebenenfalls die Feststellung einer "Verwendungs- und Expositionskategorie" (VEK) erstellt werden.

Dr. Gerhard Heinemeyer
Fotos: GD Gesellschaft für Dermopharmazie

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