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Kerstin
Heitmann
Ökopol - Institut für Ökologie und Politik
GmbH, Hamburg
Wie funktioniert REACH?
Vortragsfolien
(PDF) hier...
Am 13.12.2005 hat der Europäische Wettbewerbsrat
einen Kompromissvorschlag für die neue Europäische Chemikalienverordnung
REACH (Registration, Evaluation and Authorisation of Chemicals) vorgelegt.
Mit der endgültigen Verabschiedung dieser Verordnung durch den Europäischen
Rat und das Parlament ist noch in diesem Jahr zu rechnen, grundlegende
Veränderungen an der gegenwärtigen Fassung sind nicht mehr zu
erwarten. Die Verordnung wird bis Mitte 2007 in Kraft treten und unmittelbar
wirksam sein.
Unternehmen sollten sich in der Vorbereitung auf REACH über ihre
zukünftigen REACH-Rollen und die damit verbundenen Pflichten klar
werden, um mögliche Gestaltungsspielräume zu nutzen.
Die Registrierung ist ein Kernelement von REACH. Mit ihr sollen zukünftig
die chemischen Stoffe auf dem Europäischen Markt erfasst und hinsichtlich
ihrer Verwendungen bewertet werden. Mit der Umsetzung von REACH sollen
stufenweise alle auf dem Markt befindlichen Industriechemikalien durch
die Hersteller bzw. Importeure der Stoffe registriert werden. Der Registrierungspflichtige
muss ein Dossier mit Informationen zu den Eigenschaften und Verwendungen
des Stoffes sowie zu den erforderlichen Schutzmaßnahmen zusammenstellen.
Relevante Informationslücken können zum Erlöschen des Vermarktungsrechts
führen.
Die Anwender von Chemikalien haben keine Registrierungspflichten. Ihre
Aufgabe wird es sein, die Vorgaben der Hersteller zur sicheren Anwendung,
die mit dem künftigen REACH-Sicherheitsdatenblatt kommuniziert werden,
entweder direkt umzusetzen, mit dem Lieferanten in einen Dialog zu treten
oder selbst eine Sicherheitsbewertung durchzuführen. Im Interesse
der Anwender liegt es damit auch, die Zulieferer bei der Erstellung ihres
Registrierungsdossiers mit anwendungsbezogenen Informationen zu unterstützen.
Die sich daraus ergebenden Konsequenzen für das Kommunikations- und
Gefahrstoffmanagement sollten frühzeitig analysiert werden.
Kerstin
Heitmann |
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Fotos: GD Gesellschaft für Dermopharmazie |
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