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Dr.
Andrea Paetz
Bayer AG, Leverkusen
Datenaustausch
Vortragsfolien
(PDF) hier...
Artikel 11 der REACH-Verordnung verpflichtet
die Unternehmen zur gemeinsamen Einreichung von Daten. Firmen sollen sich
auf einen federführenden Registranten einigen, der möglichst
alle nicht vertraulichen Daten gemeinsam einreicht. In begründeten
Fällen kann davon Abstand genommen werden (Opt-out).
Durch diese Maßnahme sollen mehrere Ziele erreicht werden:
Jeder Stoff muss nur einmal von der Agentur betrachtet werden, doppelte
Tierversuche können vermieden und eine Kostenersparnis für die
Firmen kann erreicht werden.
Die chemische Industrie steht dieser Vorgehensweise im Grundsatz positiv
gegenüber. Sie erwartet aber, dass Vertraulichkeit und Datenschutz
sowie die Eigentumsrechte des Studieninhabers gewahrt werden. Ein Zugriff
auf Studien und Weiterverwendung von Studien darf nur mit Genehmigung
des Studieninhabers erfolgen. Zudem dürfen Daten nicht so veröffentlicht
werden, dass sie in Drittländern für Registrierungen verwendet
werden können. Dies würde Trittbrettfahrern alle Wege öffnen.
Zwischen wem findet Datenaustausch statt? Dabei muss man drei Beziehungen
betrachteten: Firma - Firma, Firma - Chemikalienagentur und Chemikalienagentur
- Behörden der Mitgliedsstaaten.
Um den Datenaustausch technisch zu ermöglichen, werden Tools von
der EU-Kommission entwickelt. Dies sind IUCLID 5, als Datenbank und Maintool
für die Registrierung und Datenbank für die Agentur sowie REACH
IT als Workflowsystem für die Agentur.
IUCLID 5 wurde aufbauend auf IUCLID 4 entwickelt, das bereits heute für
die Verpflichtungen nach der EU-AltstoffVO, der Biozid-Richtlinie sowie
verschiedenen freiwilligen Initiativen wie dem OECD-Altstoffprogramm und
der ICCA-HPV-Initiative verwendet wird. Dieses System wurde an die von
der OECD entwickelten Harmonized Templates angepasst. IUCLID 5 wird zurzeit
entwickelt und soll Ende des Jahres zur Verfügung stehen. Es wird
sowohl als Einzelplatzversion als auch in einer Netzwerkversion zur Verfügung
gestellt werden. Neben IUCLID 5 werden weitere Tools (z. B. zur Erstellung
des Chemical Safety Reports) entwickelt.
Technische Möglichkeiten sind aber nur das eine. Wichtig ist die
Frage, woher Daten kommen können. Daten zu Chemikalien werden nicht
erst durch REACH erzeugt. Die chemische Industrie hat auch in der Vergangenheit
ihre Stoffe bewertet. Es gab eine Vielzahl von Stoffprogrammen, die zur
Erzeugung von Daten dienten. Auf diese Daten kann zugegriffen werden,
natürlich in den meisten Fällen nur nach Absprache mit den Eigentümern.
Zudem bietet der Annex XI der REACH-Verordnung vielfältige Möglichkeiten,
neue Tests zu vermeiden.
Dr. Andrea
Paetz
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Fotos: GD
Gesellschaft für Dermopharmazie |
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