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R. Weiß: Was ist aus der Sicht der Behörden zu tun? | ||||||||
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Dr.
Raimund Weiß Um Unternehmen effizient und umfassend bei der Umsetzung von REACH unterstützen zu können, wird das Angebot auf zwei Säulen beruhen, einer Angebots- und einer Nachfrageorientierten Hilfestellung. Im Internet sind Leitfäden und Informationen unter www.reach-helpdesk.de abrufbar, die Hilfe für Unternehmen bei der Umsetzung von REACH bieten. Konkrete Fragen können via Telefon oder e-mail gestellt werden. Diese werden von Experten, vor allem aus den für das Chemikalienrecht zuständigen Bundesoberbehörden (Bundesinstitut für Risikobewertung, Umweltbundesamt, Bundesamt für Materialforschung und der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin), beantwortet. Ebenfalls wird eine Zusammenarbeit mit den Bundesländern angestrebt. Um Auslegungsfragen des Verordnungstextes europaweit einheitlich zu regeln wird eine Zusammenarbeit auf europäischer Ebene angestrebt. Die Auskunftsstelle ist unter der Telefonnummer 0180/324 3643 und der
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