GD - Online  R. Weiß: Was ist aus der Sicht der Behörden zu tun?
Suchen | Feedback | Inhalt
  Startseite für Abstracts und Vortragsfolien
English
Home
 
 
 
Weitere Links:
 
 
 
 
 
 
 

Dr. Raimund Weiß
Bundesanstalt für Arbeitsschutz (BAuA), Dortmund

Was ist aus der Sicht der Behörden zu tun? - Teil 2

Vortragsfolien (PDF) hier...

Durch die REACH Verordnung wird den Unternehmen hinsichtlich des sicheren Umgangs von Chemikalien deutlich mehr Verantwortung als bisher übertragen. Zur Unterstützung der Industrie wird von den Mitgliedsstaaten daher die Einrichtung nationaler Auskunftsstellen (help-desks) gefordert. In Deutschland soll die Auskunftsstelle auf Bundesebene installiert werden und die Bundesanstalt für Arbeitsschutz (BAuA) ist gemeinsam mit den betroffenen Bundesoberbehörden mit der Einrichtung beauftragt worden.

Um Unternehmen effizient und umfassend bei der Umsetzung von REACH unterstützen zu können, wird das Angebot auf zwei Säulen beruhen, einer Angebots- und einer Nachfrageorientierten Hilfestellung. Im Internet sind Leitfäden und Informationen unter www.reach-helpdesk.de abrufbar, die Hilfe für Unternehmen bei der Umsetzung von REACH bieten. Konkrete Fragen können via Telefon oder e-mail gestellt werden. Diese werden von Experten, vor allem aus den für das Chemikalienrecht zuständigen Bundesoberbehörden (Bundesinstitut für Risikobewertung, Umweltbundesamt, Bundesamt für Materialforschung und der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin), beantwortet. Ebenfalls wird eine Zusammenarbeit mit den Bundesländern angestrebt. Um Auslegungsfragen des Verordnungstextes europaweit einheitlich zu regeln wird eine Zusammenarbeit auf europäischer Ebene angestrebt.

Die Auskunftsstelle ist unter der Telefonnummer 0180/324 3643 und der
e-mail Adresse reach-info@baua.bund.de erreichbar.

Dr. Raimund Weiß
 
Foto: GD Gesellschaft für Dermopharmazie

nach oben

 

  

Copyright © 2000 - 2024
Institute for Dermopharmacy GmbH
webmaster@gd-online.de

Impressum
Haftungsausschluss