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März
2002
September
2002: Therapieschemata von Azolderivaten Clotrimazol muss bei Fußmykosen im Zehenzwischenraum (Tinea pedis interdigitalis) generell vier Wochen lang angewendet werden. Ein solcher Hinweis ist in den Packungsbeilagen aller betreffenden Präparate aufgeführt. Demgegenüber werden in Abhängigkeit von der jeweiligen Grundlage unterschiedliche Angaben zur Anwendungshäufigkeit pro Tag gemacht: So müssen die in verschiedenen Darreichungsformen angebotenen Präparate des Erstanbieters sowie die meisten der inzwischen sehr zahlreichen Generika zweimal täglich angewendet werden. Im Handel befinden sich aber auch eine Creme und eine Lösung, die zur einmal täglichen Applikation zugelassen sind [5]. Topika auf der Basis von Bifonazol müssen bei Fußmykosen generell nur einmal täglich angewendet werden. Als Weiterentwicklung von Clotrimazol penetriert Bifonazol gut in die Haut und wird dort nur langsam abgebaut [6]. Trotzdem muss auch mit dieser Substanz insgesamt drei Wochen lang behandelt werden. Aus der bei allen Azolderivaten notwendigen mehrwöchigen Therapiedauer können sich Behandlungsfehler durch Noncompliance der Patienten ergeben: Da die subjektiven Symptome der Infektion in der Regel bereits innerhalb der ersten Behandlungswoche abklingen, bricht etwa jeder vierte Patient die Therapie vorzeitig ab [7]. Die Folgen sind vergleichsweise niedrige Heilungsraten und ein hoher Anteil an Rezidiven. Kurzzeittherapie mit Terbinafin Die für die Azolderivate beschriebenen Nachteile lassen sich durch Therapiezyklen mit kurzer Anwendungsdauer und rascher mykologischer Heilung minimieren. So ist das in Form einer Creme und eines Sprays angebotene Allylaminderivat Terbinafin bei Tinea pedis interdigitalis für eine Kurzzeittherapie von nur sieben Tagen bei einmal täglicher Applikation zugelassen [8, 9]. Die antimykotische Wirkung von Terbinafin beruht wie bei den Azolen auf einer Hemmung der Ergosterolbiosynthese. Durch Inaktivierung des Enzyms Squalenepoxidase kommt es in der Pilzzelle neben der Hemmung der Ergosterolbildung gleichzeitig zu einer Anreicherung von toxisch wirkendem Squalen [10]. Dies erklärt die schon in niedriger Konzentration erreichbare fungizide Wirkung der Substanz gegen Dermatophyten, Schimmelpilze und einige Hefen. Gegen die für Fußmykosen in erster Linie verantwortlichen Dermatophyten wurde Terbinafin als das potenteste topische Antimykotikum beschrieben [11]. Die Wirksamkeit der Kurzzeittherapie ist sowohl für die
Terbinafin-Creme als auch für das Spray durch mehrere kontrollierte klinische
Studien belegt [12-21]. Biopharmazeutisch erklärt wird die Kurzzeittherapie
mit einer Anreicherung des Wirkstoffs im Stratum corneum (Depoteffekt). Noch sieben
Tage nach der letzten Applikation ist Terbinafin dort in fungiziden Konzentrationen
nachweisbar [22]. In vergleichenden klinischen Studien führte Terbinafin
trotz wesentlich kürzerer Anwendungszeit zu höheren Heilungsraten sowie
zu weniger Rezidiven und Reinfektionen als die Azolderivate Clotrimazol und Miconazol
[16-20]. Diese Befunde zeigen, dass die vom Erreger befallene Epidermis ihre vor
Rezidiven und Reinfektionen schützende Integrität durch die Kurzzeitherapie
mit Terbinafin wiedererlangt. [5] Fachinformation Mycofug® [6] Fachinformation Canesten® Extra [7] Meinhof W, Girardi RM, Stracke A: Patient noncompliance in dermatomycosis. Results of a survey among dermatologists and general practitioners and patients. Dermatologica 169, Suppl. 1 (1984) 57-66 [8] Fachinformation Lamisil® [9] Korting HC, Kilburg A, Rychlik R: 1%ige Terbinafin-Creme zur Kurzzeittherapie bei Tinea pedis. Dtsch. Apoth. Ztg. 141 (2001) 3428-3432 [10] Ryder, NS: The mechanism of action of terbinafine. Clin. Exp. Dermatol. 14 (1989) 98-100 [11] Ryder, NS: Antifungal activity and mechanism of action of terbinafine. Rev. Contemp. Pharmacother. 8 (1997) 275-287 [12] Evans EGV, Seaman RAJ, James IGV: Shortduration therapy with terbinafine 1% cream in dermatophyte skin infections. Br. J. Dermatol. 130 (1994) 83-87 [13] Berman B, Ellis C, Leyden J et al: Efficacy of a 1-week, twice daily regimen of terbinafine 1% cream in the treatment of interdigital tinea pedis. J. Am. Acad. Dermatol. 26 (1992) 956-960 [14] Korting HC, Tietz HJ, Bräutigam M et al: One week terbinafine 1% cream (Lamisil®) once daily is effective in the treatment of interdigital tinea pedis: a vehicle controlled study. Med. Mycol. 39 (2001) 335-340 [15] Evans EGV: Tinea pedis: Clinical experience and efficacy of short term treatment. Dermatology 194, Suppl. 1 (1997) 3-6 [16] Evans EGV, Dodman B, Williamson DM et al: Comparison of terbinafine and clotrimazole in treating tinea pedis. Br. Med. J. 307 (1993) 645-647 [17] Bergstresser PR, Elewski B, Hanifin J et al: Topical terbinafine and clotrimazole in interdigital tinea pedis: a multicenter comparison of cure and relapse rates with 1- and 4-week treatment regimens. J. Am. Acad. Dermatol. 28 (1993) 648-651 [18] Elewski B, Bergstresser PR, Hanifin J et al: Longterm outcome of patients with interdigital tinea pedis treated with terbinafine or clotrimazole. J. Am. Acad. Dermatol. 32 (1995) 290-292 [19] Schopf R, Hettler O, Bräutigam M et al: Efficacy and tolerability of terbinafine 1% topical solution used for 1 week compared with 4 weeks clotrimazole 1% topical solution in the treatment of interdigital tinea pedis: a randomised, doubleblind, multicenter, 8-week clinical trial. Mycoses 42 (1999) 415-420 [20] Leenutaphong V, Tangwiwat S, Muanprasat C et al: Doubleblind study of the efficacy of 1 week topical terbinafine cream compared to 4 weeks miconazole cream in patients with tinea pedis. J. Med. Assoc. Thai. 82 (1999) 1006-1009 [21] Lebwohl M, Elewski B, Eisen D et al.: Efficacy and safety of terbinafine 1% solution in the treatment of interdigital tinea pedis and tinea corporis or tinea cruris. Cutis 67 (2001) 261-266 [22] Hill S, Thomas R, Smith SG, Finlay AJ: An investigation of the pharmacokinetics of topical terbinafine (Lamisil®) 1% cream. Br. J. Dermatolw. 127 (1992) 396-400
Dezember 2002 Während Kombinationsarzneimitteln in der Pharmakotherapie der Gegenwart allgemein eine vergleichsweise geringe Bedeutung zukommt, gilt dies nicht speziell für die externe Behandlung von Hautkrankheitszuständen. Dies verdeutlichen nicht nur führende Lehrbücher der Dermatologie beziehungsweise der Dermatotherapie, sondern auch Statistiken zur Verordnungshäufigkeit. So sind im Arzneiverordnungs-Report 2002 (Schwabe U, Paffrath D [Hrsg.]: Arzneiverordnungs-Report 2002. Aktuelle Daten, Kosten, Trends und Kommentare. Springer, Berlin, 2002) im Kapitel Antimykotika unter den zehn im Jahre 2001 am häufigsten zu Lasten der GKV verordneten Fertigarzneimitteln vier Kombinationsarzneimittel zu finden. Ein im Grundsatz entsprechender Befund ergibt sich auch in dem Kapitel Dermatika und Wundbehandlungsmittel: Dort findet sich das erste Kombinationsarzneimittel an Position 12 in der Verordnungshäufigkeit und das zweite an Position 15. Die Positivliste in ihrer vorliegenden Fassung stellt die Verordnungsfähigkeit von kombinierten topischen Dermatika nicht grundsätzlich in Frage. Dies wird zum Beispiel darin deutlich, dass etwa bei den Antimykotika die Kombination von Nystatin mit Zinkoxid und bei den Glukokortikoiden die Kombination von Hydrocortison mit Harnstoff berücksichtigt wurde. Wesentliche Kriterien für die Aufnahme eines Arzneimittels in die Positivliste sind dessen ausreichende Qualität und die Aussagekraft der Belege für den Nachweis des therapeutischen Effekts. Außerdem sollte bei indikationsbezogener Bewertung nach einheitlichen Urteilsstandards mehr als nur ein vergleichsweise geringfügiger therapeutischer Nutzen vorhanden sein (§ 33a, Abs. 7, Satz 2 SGB V). Letzteres gilt insbesondere bei Fehlen zweckmäßigerer therapeutischer Alternativen. Bei einer genauen Betrachtung des vom BMGS vorgelegten Entwurfs ist festzustellen, dass einige kombinierte topische Dermatika nicht aufgeführt sind, obwohl sie die allgemeinen Kriterien der Aufnahme erfüllen. Während einerseits Kombinationen von topischen Glukokortikoiden mit Harnstoff, Zinkoxid und Salicylsäure Berücksichtigung finden, sind andererseits zum Beispiel Kombinationen von Glukokortikoiden mit Vitamin-D3-Analoga und mit Antiinfektiva nicht aufgeführt. Dies erscheint aus dermatologischer Sicht bei den im Folgenden angesprochenen speziellen Arzneistoffkombinationen nicht akzeptabel. Calcipotriol
in Kombination mit Betamethasondipropional Mit Glukokortikoiden kombinierte Antiinfektiva werden unter anderem zur Initialtherapie bakteriell infizierter Ekzeme eingesetzt. Für diese Indikation befindet sich in Deutschland zum Beispiel ein Fertigarzneimittel auf der Basis von Fusidinsäure in Kombination mit Betamethason-17-valerat im Handel. Umfangreich untersucht wurde auch die Kombination von Fusidinsäure mit Hydrocortison. Obwohl die publizierten Studien hinsichtlich ihrer Anlage und in Bezug auf den gewählten Publikationsmodus nicht voll befriedigen (Ramsay CA et al.: J Eur Acad Dermatol Venerol 7, Suppl 1 [1996] 15-22; Poyner TF, Dass BK: J Eur Acad Dermatol Venerol 7, Suppl 1 [1996] 23-30), wird dennoch unter Experten die Auffassung vertreten, dass diese Kombination bei der Behandlung des atopischen Ekzem der alleinigen Anwendung von Hydrocortison überlegen ist. Der Grund hierfür ist, dass dem Zielkeim der Fusidinsäure, Staphylococcus aureus, eine wesentliche Bedeutung in der Krankheitsentstehung zugesprochen wird (Wilkinson: Int J Dermatol 139, Suppl 3 [1998] 37-40). Unter dem Aspekt einer bestmöglichen Versorgung der Patienten sollten deshalb auch Kombinationen von Fusidinsäure mit Glukokortikoiden wie Hydrocortison und Betamethason-17-valerat in die endgültige Positivliste aufgenommen werden. Gleiches
ist für die Kombination von Miconazol mit Flupredniden-21-acetat zu wünschen.
Für dieses Kombinationspräparat haben in Deutschland durchgeführte
Untersuchungen (Nolting S, Rogalla K: Int J Dermatol 34 [1995] 125-128) unzweifelhaft
belegt, dass die Entzündungssymptome bei einer entzündlich geprägten
Dermatomykose auf das Kombinationspräparat initial besser ansprechen als
auf das entsprechende Monopräparat, das nur Miconazol enthält. Kombination von Diclofenac mit Hyaluronsäure Bei der seit einiger Zeit eingeführten Gelzubereitung von Diclofenac in Kombination mit Hyaluronsäure handelt es sich formal nicht um ein Kombinationsarzneimittel. Dieses vergleichsweise neue Präparat, das insbesondere durch aktuelle Publikationen unzweifelhaft wissenschaftlich abgesichert erscheint, wurde womöglich im Kontext der topischen Antiphlogistika beziehungsweise Antirheumatika gesehen. Es ist jedoch für die Behandlung der aktinischen Keratose zugelassen und sollte deshalb in der Positivliste unter den Dermatologika Berücksichtigung finden. Bei der aktinischen Keratose handelt es sich um eine zahlenmäßig bedeutsame Erkrankung, die mit zunehmender Häufigkeit im mittleren und höheren Lebensalter, insbesondere bedingt durch UV-Belastung der Haut, auftritt. Dem Wesen nach handelt es sich um ein Carcinoma in situ, aus dem dann in mindestens zehn Prozent der Fälle das eigentliche spinozelluläre Karzinom hervorgehen kann. Die bislang üblichen Ansätze der Pharmakotherapie sind nur bedingt durch voll tragfähige wissenschaftliche Studien abgesichert. Zu nennen sind hier das üblicherweise im Rahmen der magistralen Rezeptur eingesetzte Podophyllin sowie vor allem das als Fertigarzeimittel verfügbare 5-Fluorouracil. Anders als bei diesen Präparaten liegen für das Diclofenac/Hyaluronsäure-Gel uneingeschränkt aussagekräftige, Vehikel kontrollierte Blindstudien zur Wirksamkeit und Verträglichkeit vor. Diese wurden erst in den Jahren 2001 und 2002 publiziert (Wulf JE et al.: Int J Dermatol 40 [2001] 709-713; Rivers JK et al.: Br J Dermatol 146 [2002] 94-100) und bestätigen ursprüngliche Befunde aus dem Jahr 1997 (Rivers JK, McLean DI: Arch Dermatol 133 [1997] 239-1242). Ausdrücklich sei darauf hingewiesen, dass Hyaluronsäure hier formal nicht als arzneilich wirksamer Bestandteil, sondern als Hilfsstoff fungiert, der im gegebenen Zusammenhang vermutlich einen wesentlichen Beitrag zur Bioverfügbarkeit des Wirkstoffs Diclofenac leistet. Rechtlich betrachtet handelt es sich demnach unzweifelhaft um ein Monopräparat, wobei die Wirksamkeit nur für die angesprochene Gelformulierung mit Hyaluronsäure belegt ist. Ziel der vorliegenden Stellungnahme Mit der vorliegenden Stellungnahme will die GD einen Beitrag dazu leisten, dass in der GKV versicherte hautkranke Patienten auch nach Einführung der Arzneimittel-Positivliste bestmöglichst mit geeigneten Dermatotherapeutika versorgt werden können. In diesem Zusammenhang sieht die GD ihre Aufgabe jedoch nicht darin, eine vollständige Liste von Hautarzneimitteln zu erstellen, die ergänzend in die Positivliste aufgenommen werden sollten. Bei Überlegungen zu solchen Ergänzungen ist zum Beispiel an die als Arzneimittel zugelassenen Balneotherapeutika und wirkstofffreien Basispräparate zu denken, die unstrittig eine hohe Bedeutung im Gesamtkontext beim Management des atopischen Ekzems und einiger anderer Dermatosen besitzen. Bedeutsam sind diese Präparate nicht zuletzt auch unter dem Aspekt der Einsparung von Glukokortikoiden im Rahmen der so genannten Intervalltherapie, mit der eine Risikominimierung für die Patienten und eine Kostenreduktion für die Versicherungsträger verbunden sein kann. Vorrangig will die GD mit dieser Stellungnahme darauf hinweisen,
dass in dem vom BMGS vorgelegten Entwurf einige für die topische Dermatotherapie
bedeutsame Kombinationsarzneimittel nicht berücksichtigt wurden, obwohl sie
zweifelsfrei die Voraussetzungen für eine Aufnahme in die Positivliste erfüllen.
Falls diese Arzneimittel auch in der endgültig verabschiedeten Fassung der
Positivliste fehlen sollten, würde dies zu wesentlichen Limitationen in der
Versorgung hautkranker GKV-Patienten führen. | |||||||||||||||||||||||
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